Ihr moegts, doch wisst ihr wer, wann, wie ?
Komm zwar nicht aus Bayern, aber bei Wikipedia steht die Lösung.
Die frühesten Nachweise für Bier gibt es aus dem altmesopotamischen Raum. Die Ägypter ließen halbfertig gebackenes Brot mit Wasser vergären und bekamen so eine Art Bier. Bei den Römern hieß das Bier Cervisia, nach der Göttin der Feldfrüchte, Ceres. Den Römern galt es als barbarisches Getränk. Die Kelten kannten Bier unter dem Namen Korma.
Klosterbrauereien führten im Mittelalter den geregelten Braubetrieb ein. Im Mittelalter galt Bier auch als geeignetes Getränk für Kinder, da es damals einen geringeren Alkoholgehalt hatte als heute und das Bier durch das Kochen der Bierwürze weitgehend keimfrei war, was man vom Wasser damals nicht behaupten konnte. Es war ferner wegen seines hohen Kaloriengehalts eine wichtige Ergänzung der oft knappen Nahrung, da man als Bier auch minderwertiges Getreide noch halbwegs genießen konnte. Angesichts des hohen Bierkonsums im Mittelalter und in der frühen Neuzeit war Bier für den städtischen Fiskus und die seit etwa 1500 entstehenden Landessteuerbehörden von großem Interesse. Bereits im Spätmittelalter wurden fast überall im Reich Produktions- und Verkaufssteuern auf Bier erhoben. Dieses Bier wurde grundsätzlich mit obergäriger Hefe, sog. „Oberzeug“ gebraut.
Nachdem in Kellern und Kühlhäusern auch bei niedrigen Temperaturen vergoren werden konnte, setzte sich bald die untergärige Brauweise durch. Bereits 1841 wurde das untergärige Lagerbier von Anton Dreher in Wien gebraut und läutete damit die Epoche der untergärigen Biersorten ein.
Als wichtiger Punkt in der Geschichte des Bierbrauens wird die „Erfindung“ der Pilsner Brauart angesehen. Sie ging aus der schon damals berühmten Bayerischen Brauart hervor, die vor allem auf nur leicht geröstetem Malz und auf der langsamen Gärung durch Lagerung in kalten Höhlen und tiefen Kellern beruhte. Josef Groll braute somit am 5. Oktober 1842 den ersten Sud nach Pilsner Brauart. Dieser wurde erstmals am 11. November 1842 öffentlich ausgeschenkt und eröffnete so den weltweiten Siegeszug dieser Bierspezialität, die als Original Pilsner Urquell vertrieben wird.

Du siehst an der ersten Antwort, dass Bier eine Erfindung Vieler war. Angesprochen dürfen sich die Bayern aber in punkto Reinheitsgebot fühlen. Der Einfachheit halber hier aus Wiki-"Reinheitsgebot":
Geschichte [Bearbeiten]
Das Reinheitsgebot hat eine mittlerweile fast fünfhundert Jahre alte Geschichte. Im Laufe dieser Zeit hat es drei wesentliche Ausprägungen durchlebt:
* Das bayerische Reinheitsgebot von 1516 ist eine der ältesten lebensmittelrechtlichen Regelungen überhaupt, die im Unterschied zu früheren Brauordnungen landesweit verordnet wurde.
* Die Übernahme in nationales Recht, insbesondere das Deutsche Reinheitsgebot, ist definiert im deutschen Biersteuergesetz. Dies erfolgte im Jahr 1906 – gegen heftigen Protest der deutschen Brauwirtschaft, die zwar das „Surrogat-Verbot“ (das Verbot von Zucker oder unvermälztem Getreide in der Bierherstellung) akzeptierte, sich aber gegen eine reichsweite Harmonisierung der Biersteuer auf das bayerische Niveau sträubte.
* Die Überführung in EU-Recht im Zuge der Liberalisierung des EG-Binnenmarktes. Die erlaubten Zusatzstoffe werden in der „Zusatzstoffverordnung“ geregelt, Bier nach „Deutschem Reinheitsgebot“ wird als „traditionelles Lebensmittel“ geschützt
soust am 18. Mai 2007 08:54 Das in der letzten Zeile muss "Überführung" heißen, glaube ich. Irgendwas klappte da beim Einfügen nicht so ganz.