Nachbar betreibt Gewerbebetrieb und ist seit wenigen Wochen Eigentümer des Anwesens. Er hat vor kurzem damit begonnen, entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze ein ca. 2 m hohes Stahlrohrregal aufzubauen, welches er als Lagerplatz für Eisenrohre nutzt. Dadurch entstand eine neue "Optik" und ein Schattenspender, der wahrscheinlich meiner Bepflanzung entlang der Grenze nicht dienlich sein dürfte. Bislang ist das nachbarschaftliche Verhältnis ungetrübt. Offenbar sind rechtliche Vorschriften für ihn nicht relevant, da der Grenzabstand nicht eingehalten wird. Er ist sehr dominant wenn es darum geht, seine Interessen durchzusetzen. Wie könnte
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KlabauterKlabauter
Soweit ich weiß, wirst Du gegen dieses Regal genau an der Grundstücksgrenze garnichts machen können. Ist mir so gegangen mit hohem, sehr blickdichten Zaun von Nachbars. Ich hab die Beete umgestaltet.
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MismidMismid
Es wäre erstmal zu prüfen, ob das Grundstück überhaupt laut Bebauungslplan für gewerbliche Nutzung zugelassen ist. In einem reinen Wohngebiet darf man dies nämlich nicht
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Virginia47Virginia47
Guck mal hier http://www.pfaeffikon.ch/Onlineschalter/forms/Pflanzenabstaende.pdf
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Lunis86 Wenn er eine Baugenehmigung hat darf er das ansonsten musst du zu Baubehörde und das nachfragen was geht und was nicht.Es kann sein das er es dann versetzen muss entlang der grenze,oder das es die Ämter nicht stört,aber soweit ich weiss, brauchst du für fasst alles eine genehmigung.Meine Freundin hatte eine Offene Garage und wollte sich eine richtige bauen sie brauchte sogar die genehmigung des Nachbarn sonst hätte sie das nicht tun dürfen.
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SchicksalSchicksal
Ich habe von einer Bekannten gehört, das jemand an seiner Grundstücksgrenze eine schöne Gartenlampe aufgestellt hat, dieser musste diese wieder entfernen, weil der Abstand nicht eingehalten wurde und der Nachbar sich dadurch gestört fühlte, mal bei der Stadt nachfragen!
Der Nachbar kann in seinen Garten kein geschlossenes Gebäude (ab einer bestimmten m² Anzahl) stellen ohne Baugenehmigung. Ein Regal ist aber kein geschlossenes Gebäude. Wenn er eine 2m hohe Ligusterhecke pflanzen würde, wäre das auch erlaubt, solange es dagegen keine örtlichen Vorschriften gibt. Am besten Mal bei der Stadt nachfragen.