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an den Experten

Frage von martinschnak martinschnak

Hallo, ich habe ein ganz großes Problem, es geht darum das ich im April einen 10 Jahresmietvertrag für eine 140 qm große Wohnung ( ausgebaute Scheune ) in einem Fachwerkhaus das unter Denkmalschutz steht gemacht. Nun wurde uns am 13.12. vom Bauamt mitgeteilt das es zu Wohnzwecken zulässig ist, wir zwar geduldet sind es aber offiziell verboten ist darin zu wohnen. Unser Vermieter will von dem alle nichts wissen , wir waren schon beim Mieterschutzbund aber so richtig kommen wir da nicht weiter, da alles was man machen will verdammt viel Geld kostet und man für alles eine Baugenehmigung braucht. Wir sind da so zu sagen richtig gelinkt worden, hatten die ersten 4 Monate keinen Strom, es gibt keine Heizmöglichkeit da uns der Kamin still gelegt wurde, weil dies die Vermieterin veranlasst hatte, wegen angeblicher Brandschutzgefahr. Unser ganzes gespartes steckt in dieser Wohnung, da wir eine Abstandszahlung, Kaution, dann die Mieten und Renovierungen bezahlt haben. Vom Nachbarn hatten wir gehört das unsere Vormieter die selben Probleme hatten und das so eine Masche von denen ist, damit jeder ein paar Tausend Euro investiert und nach einem halben Jahr wieder auszieht, doch wir wollen kämpfen, auch wenn wir uns Wort wörtlich den Popo abfrieren....... Wer kennt sich da aus oder war schon einmal in der selben Situationen ? Kann uns da ein paar gute Tips geben ??? Wer weiß vielleicht auch was es kostet :

  • einen wassergeführten Kamin mit 30 KW Leistung , Puffer etc Zubehör + Installationskosten + Außenkamin ?

  • Fenstereinbau + Genehmigung dafür ?

  • Dämmung , da ja nichts gedämmt ist ?

  • 1 eigener Zähler , da wir keinen haben, sowie einen eigenen Stromkasten und neue Leitungen da wir keinen haben der geht sowie einen FI Schalter ?

  • Wie man die restlichen 9 Jahre geltend macht, wenn das als Wohnung nicht umgeschrieben wird ?

Wir wären wirklich über jeden Tip dankbar, vielleicht wäre es ja auch möglich es mit dem Mieterschutzbund abzurechnen oder so wenn einer Ahnung davon hat

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Antworten (5)

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    Antwort von MaranAlsdorf MaranAlsdorf

    Beschafft Euch vom Nachbarn so viele Informationen über den/die Vormieter, wie irgend möglich und versucht, Euch mit diesen in Verbindung zu setzen. Wenn Eure Vormieter tatsächlich mit den gleichen Problem zu kämpfen hatten, haben Eure Vermieter Euch nicht nur schlicht "gelinkt", sondern im strafrechtlichen Sinn tatsächlich betrogen. Versucht, Euch von den Vormietern so viele Unterlagen zu beschaffen, wie es nur geht und erstattet Strafanzeige! Der örtliche Mieterschutzbund kann Euch vielleicht helfen - darf Euch aber keine Auskunft über die Verhältnisse vor Abschluß Eures Mietvertrages geben, selbst wenn diese bekannt sind -> Datenschutz! Aber die Vormieter können und dürfen das. Und die Staatsanwaltschaft hat immer das Recht, alle Akten beizuziehen, die sämtlicher Behörden (Baubehörde, Landesamt für Denkmalpflege etc.) ebenso wie Gerichtsakten aus früheren Verfahren.

    Steckt auf keinen Fall Euer gutes Geld in Umbaumaßnahmen, solange das nicht geklärt ist!

    Kommentar von Literaturius LiteraturiusLiteraturius

    Gibt gottseidank auch vernünftige Leute - DH!

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    Antwort von Literaturius Literaturius

    Hallo, das ist ja wirklich eine schreckliche Geschichte. Ich bin Architekt, inzwischen zwar weitgehend im (Un-) Ruhestand und habe mich viele Jahre mit Denkmalschutz beschäftigt. Darüberhinaus bin ich auch juristisch einigermaßen sattelfest, weil ich 'mal in einem Landesparlament saß und dort die Federführung beim HDschG hatte, mich aber auch sonst quasi hobbymäßig mit Rechtsfragen beschäftige. In Ihrem Fall scheint mir klar zu sein (wenn denn Ihr Vermieter wirklich über den Rechtsrahmen Bescheid wußte oder wissen mußte [und das mußte er m.E. auf jeden Fall - man kann doch nicht einfach eine Wohnung vermieten, wenn diese als solche nicht durch die Behörden anerkannt ist!!!!]), daß der Vermieter im Unrecht ist und Ihnen vollen Schadensersatz schuldet. Gern' würde ich mit Ihnen telephonieren, mag aber meine Telephonnummer nicht hier öffentlich machen. Haben Sie'ne Idee, wie wir zusammen kommen könnten?

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    Antwort von unknown1966 unknown1966

    Miete um 100% mindern, ausziehen und diese Wohnung dennoch für die gesamten 10 Jahre blocken (also frühestens zum April 2021), Sperrmüll reinstellen, damit er nicht renovieren kann. Parallel dazu zum Anwalt und den mal ausloten lassen, inwieweit Regreß möglich ist oder auch der Vermieter zur Erfüllung gezwungen werden kann. Ebenfalls möglich: Dem Amt empfehlen die Duldung auf zu heben und dan den Vermieter auf Erfüllung/Regress verklagen. Spielt Betrug eine Rolle? Wußte der Vermieter von der Situation, daß der Wohnraum kein solcher ist?

    Kommentar von Literaturius LiteraturiusLiteraturius

    Nomen (unknown) est omen - was soll Krieg spielen denn bringen? Handelt sich um reine Rechtsfragen, die sich im Rechtsstaat auch anständig lösen lassen sollten.

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    Antwort von Seehausen Seehausen

    Kündigung kann nur vom Vermieter kommen, der eine Verfügung von Denkmalschutzbehörde bzw. Bauamt abwarten sollte. Dann dem Vermieter alle Umzugskosten in Rechnung stellen.

    An Mieter können keine Verfügungen zur Herstellung baurechtmäßiger Zusatände geschickt werden! Blos keine Kosten in ein Objekt investieren, dass einem nicht gerhört!!!

    Kommentar von Literaturius LiteraturiusLiteraturius

    Oho Herr Baudirektor! Sooooooooooooo stimmt das ja (gottseidank) nicht. Das Opfer kann seinerseits Schadensersatz verlangen und wird den auch durchsetzen - sofern die Schilderung des Sachverhalts in dieser Form zutrifft.

    Kommentar von Seehausen SeehausenSeehausen

    Also erstens ist es eine Ehre, immer wieder als Baudirektor bezeichnet zu werden, aber das stimmt eben nicht, wie so vieles von lierarius!

    Zweitens habe ich doch geschrieben, dass das "Opfer", nämlich der Mieter, Schadenersatz vom Vermieter bekommt! Er muss nur entsprechende Verfügungen der Behörden abwarten und darf auf keinen Fall in das Mietobjekt Geld investieren!

    Was also stimmt nicht???

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    Antwort von XxSHADOWNINJAxX XxSHADOWNINJAxX

    bist du bescheuert, da auch noch geld reinstecken zu wollen?

    man steckt nie, nie, nie, niemals geld in eine mietswohnung!!!!!!!

    mindert erst mal die miete um 100%, wenn ihr keine 16 grad erreicht, dann ist nen 10 jahresvertrag mit tödlicher sicherheit nichtig, ich glaube du kannst nur auf 5 beschränken

    mach für alles mängelanzeigen der vermieterin und zahlt ihr erst mal keinen cent mehr, dann guck, was sie so macht.

    der kamin alleine sind über 5000

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