Bismillahi Rahmani Rahim
Alles Lob gebührt Allah und möge Er Seinen Gesandten in Ehren halten und bewahren.
Es ist so, dass die Scheidung im Islam dreimal möglich ist. Wurde das dritte Mal die Scheidung vollzogen, so ist keine erneute Heirat möglich. Nur in dem Fall, dass die Frau einen anderen Mann heiratet, allerdings nicht mit der Absicht sich scheiden zu lassen.
Sollte sie trotzdem von diesem Mann geschieden worden sein, so dürfte sie den ersten Mann (von dem sie dreimal geschieden wurde) wieder heiraten.
Beweis:
"Die Scheidung ist zweimal. Dann (sollen die Männer die Frauen) in angemessener Weise behalten oder im Guten entlassen. Und es ist euch nicht erlaubt, irgendetwas von dem zurückzunehmen, was ihr ihnen (als Brautgabe) gegeben habt, es sei denn, beide (Mann und Frau) befürchten, die Schranken Allahs nicht einhalten zu können. Und wenn ihr befürchtet, dass sie die Schranken Allahs nicht einhalten können, dann liegt kein Vergehen für sie beide in dem, was sie hingibt, um sich damit loszukaufen. Dies sind die Schranken Allahs, so übertreten sie nicht. Und wer die Schranken Allahs übertritt - das sind diejenigen, die Unrecht tun." [2:229]
Und wenn er sie entlässt, dann ist sie ihm nicht mehr erlaubt, solange sie nicht einen anderen Mann geheiratet hat. Wenn dieser sie entlässt, ist es kein Vergehen für beide, wenn sie zueinander zurückkehren, sofern sie annehmen, dass sie die Gebote Allahs einhalten können. Dies sind die Schranken Allahs, die Er denjenigen klarmacht, die wissen. [2:230]
ABER:
Mit der dreifachen Scheidung ist nicht gemeint, dass man dreimal die Scheidung hintereinander ausspricht. Dieses Verhalten ist sehr unislamisch und eine Spielerei mit dem Islam.
Egal wie oft bei einem Mal die Scheidung ausgesprochen wird, sie zählt als EINE Scheidung.
Danach muss erst die Wartezeit verstreichen. Die Wartezeit beträgt drei Perioden (nicht Monate)
Beweis:
"Geschiedene Frauen sollen selbst drei Perioden abwarten, und es ist ihnen nicht erlaubt, zu verbergen, was Allah in ihrer Gebärmutter erschaffen hat, wenn sie an Allah und an den Jüngsten Tag glauben. Und ihre Ehemänner haben vorrangig das Anrecht, sie dann zurückzunehmen, wenn sie eine Versöhnung anstreben. Und den (Frauen) stehen die gleichen Rechte zu wie sie (die Männer) zur gütigen Ausübung über sie haben. Doch die Männer stehen eine Stufe über ihnen. Und Allah ist Allmächtig, Allweise." [2:228]
Wenn nach der Wartezeit (drei Perioden) die Scheidung nicht zurückgenommen ist, so ist sie vollzogen, die beiden sind geschieden.
Doch sie dürfen wieder heiraten.
Hierbei natürlich mit den ganz normalen Bedingungen der Heirat:
1. Einverständnis des Wali (Vormund)
2. Mahr (Brautgabe)
3. 2 Muslimische Vertrauenswürdige Zeugen
4. Einverständnis beider Partner
Sollte nach dieser Ehe wieder eine Scheidung auftreten, wäre dies die zweite Scheidung (egal wie oft das Wort Scheidung ausgesprochen wurde).
Hier ist ebenfalls wieder die Wartezeit einzuhalten.
Sollte dann die Scheidung vollzogen werden, ist nach vollzogener Scheidung die erneute Heirat erlaubt, wieder mit den eben genannten vier Bedingungen.
Sollte dann wieder die Scheidung eintreten, sprechen wir von der dritten Scheidung, die der Quran meint, nach der keine Ehe mehr möglich ist, außer die Frau würde einen anderen Mann heiraten (ohne die Absicht der Scheidung zu haben, sonst wäre die Ehe von Anfang an ungültig) und dann die Scheidung eintreten würde. Dann dürfte sie wieder ihren ersten Mann heiraten...
Die Ehe ist kein Spiel und ebenso die Scheidung, Muslime sollen Allah fürchten.
Allah sagt im Quran über das Behandeln der Ehefrau:
"Verkehrt in Billigkeit (Güte) mit ihnen; und wenn ihr Abscheu gegen sie empfindet, empfindet ihr vielleicht Abscheu gegen etwas, in das Allah reiches Gut gelegt hat." [4:19]
"Und wie könntet ihr es fortnehmen, wo ihr einander bereits beiwohntet, und sie mit euch einen festen Bund schlossen?" [4:21]
Und auch die Scheidung ist kein Spiel, Allah sagt:
"Und wenn ihr euch von den Frauen scheidet und sie sich der Erfüllung ihrer Wartezeit nähern, dann behaltet sie in gütiger Weise oder entlasst sie in gütiger Weise. Doch behaltet sie nicht aus Schikane, um zu übertreten. Und wer dies tut, der fügt sich selbst Unrecht zu. Und macht euch nicht über die Zeichen Allahs lustig, und gedenkt der Gnade Allahs, die Er euch erwiesen hat und dessen, was Er euch vom Buch und der Weisheit herab gesandt hat, um euch damit zu ermahnen. Und fürchtet Allah und wisset, dass Allah über alles Bescheid weiß. [2:231]
Und wenn ihr die Frauen entlasst und sie ihren Termin erreichen, dann haltet sie nicht davon ab, ihre Gatten zu heiraten, wenn sie sich in gütiger Weise einigen. Dies ist eine Ermahnung für denjenigen unter euch, der an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Das ist besser für eure Lauterkeit und Reinheit. Und Allah weiß, doch ihr wisset nicht." [2:232]
Leider nehmen viele Muslime dieses Thema auf die leichte Schulter. Die Sahaba haben gelernt ihre Zunge zu kontrollieren, indem sie sich einen Stein in den Mund legten. Die muslimischen Ehepartner heute sprechen so oft in der Wut von Scheidung und spielen mit ihrer Ehe, solches Verhalten ist unverantwortlich. Ein Muslim spielt nicht mit einem so festen Bund...
Vergesst nicht warum ihr geheiratet habt.
Doch wenn man bei Vernunft erkennt, dass es keinen Weg mehr gibt, so ist die Scheidung möglich. Aber dies muss mit Verstand geklärt werden, unter Hinzunahme von vertrauenswürdigen Muslimen, welche die Situation kennen.
Quelle
http://islam-fetwa.de/index.php?option=com_content&task=view&id=93&I...
habs schon wieder übersehen: aleykum salam:)
Dieser Prozess: Mann scheidet Frau. Ehepartner trennen sich. Frau heiratet irgendwann aus eigenem Willen mit einem anderen Mann und führt eine echte Ehe! Irgendwann verstehen sie sich nicht mehr, lassen sich scheiden. Ehepartner sind getrennt. Dann heiratet sie ihren ersten Mann wieder.
Diesen Prozess nennt man Khulla. Khulla heißt in etwa "wieder halal geworden".
Aber man kann diesen Prozess nicht planen oder mit dem zweiten Mann eine Scheinehe führen, damit man zu dem ersten zurück kehren kann! Mit dem zweiten Mann muss eine richtige, von der Frau gewollte Ehe bestehen!
Von Ibn Madsche überliefert gibt es einen Hadith, in dem der Prophet Muhammed (Friede und Segen seien mit ihm) die geplante oder abgekarterte Art von Khulla verflucht. Es ist kein Spiel. Es muss dazwischen eine richtige, echte Ehe stattgefunden haben.
Übrigens zu Talak: Bspw. hat man 2007 1 Talak ausgesprochen, dann wieder Nikah. Dann hat man 2009 1 Talak ausgesprochen, dann wieder Nikah. Und 2010 wurde die Talak wieder 1mal ausgesprochen. Dann darf er sie auch nicht mehr zurück nehmen, da er insgesamt 3mal von Talak Gebrauch gemacht hat.
Es geht also um die Summe!