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An alle Juristen: Ab wann beginnt ein Vergehen, zum Strafrecht zu zählen?

Frage von allgu007 allgu007

Ich bin Laie und begreife oft nicht, wann ein Vergehen zum Zivilrecht zählt und ab wann zum Strafrecht. Ist es nicht auch eine Strafe, wenn ich 10 Euro zahlen muss wegen zu hoher Geschwindigkeit oder Fahren bei Rot über die Ampel? Wer kann mir den Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht kurz erklären?

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Antworten (4)

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    Antwort von juergen04 juergen04

    Im Zivilrecht gibt es keine Vergehen. Das Zivilrecht regelt die Verhältnisse der Bürger untereinander (Kauf, Miete, Arbeit, Unterhalt usw.) Im Strafrecht unterscheidet man Vergehen und Verbrechen. Laut StGB ist eine Tat dann ein Verbrechen, wenn das Gesetz dafür eine Mindeststrafe von 1 Jahr vorsieht. Alles andere sind Vergehen. Dann gibt es noch die Ordnungswidrigkeiten, die im Verkehrsrecht eine große Rolle spielen und nicht von der Staatsanwaltschaft sondern die als Bußgeldverfahren von den Verwaltungsbehörden (z.B. Bürgermeisteramt, Landratsamt, Regierungspräsidium) verfolgt werden. Hierzu zählen z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung oder Parkverstöße.

    Bei einem Verkehrsunfall gibt es Berührung zwischen Zivil- und Strafrecht. Der Unfallverursacher muß den Schaden ersetzen, notfalls muß er durch eine Zivilklage dadurch gezwungen werden. Das ist Privatsache des Geschädigten. Der Staat wird beim Unfall tätig, wenn es Verletzte gab oder Alkohol eine Rolle spielte. Dann liegen Straftaten (Vergehen) vor und es wird von Amts wegen ermittelt. Aber auch der bloße Sachschaden-Unfall ist bereits eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO und kann ein Bußgeld zur Folge haben.

    Mit anderen Worten: Wenn jemand wegen eines Alkoholunfalls verurteilt wird, heißt das noch nicht, daß der Geschädigte automatisch auch seinen Schaden ersetzt bekommt. Darum muß er sich selbst kümmern

    Kommentar von allgu007 allgu007allgu007

    100 0Dank, - also lässt sich meine Frage nur kasuistisch beantworten? Man könnte ja auch das zu schnelle Fahren als Vergehen oder Straftat definieren. Alles scheint Definitionssache.

    Kommentar von juergen04 juergen04juergen04

    Jedes "strafende Verhalten des Staates" (egal ob als OWi oder Straftat) setzt die Erfüllung einer bestehenden Norm (Straftatbestand) voraus.

    Die Frage läßt sich am besten wirklich mit Fallbeispielen beantworten. Schnelles Fahren allein ist keine Straftat, aber bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Schnelles Fahren kann aber dann von Bedeutung werden, wenn man zugleich rücksichtslos fährt und dann z.B. an unübersichtlichen Stellen einen Unfall verursacht oder einen anderen ganz erheblich gefährdet. Das ist eine Straßenverkehrsgefährdung nach § 315C StGB. Man kann da auch von "Erfolgs-Strafrecht" sprechen.

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    Antwort von Cougar99 Cougar99

    Fahren bei Rot oder zu hoher Geschwindigkeit sind zivilrechtliche Vergehen. Im Strassenverkehr kann ein Unfall unter Alkohol strafrechtliche Folgen haben, besonders wenn Personenschäden verursacht wurden.

    Die strafbaren Handlungen sind im Strafgesetz definiert. Eine geringe Verletzung des Strafrechts kann ein Vergehen genanntsein schwerwiegende Tatbestände sind Verbrechen. Exakte Definitionen sind in den nationalen Gesetzen festgelegt.

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Nach der Rechnung kommen Mahnungen und wenn du immer noch nicht zahlst wird es immer teurer bis der Gerichtsvollzieher dich besucht um bei dir Geld abzukassieren.

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    Antwort von Medienmensch Medienmensch

    Deine Frage sollte lauten: "Wo ist die Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat?"

    Kommentar von allgu007 allgu007allgu007

    So kann man es auch formulieren. Und? Wo ist die Grenze? Weißst du´s`?

    Kommentar von Medienmensch MedienmenschMedienmensch

    Leider nein, aber juergen04 hat Ahnung.

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