Meine Frau will sich scheiden lassen. Wir haben drei Kinder, alle noch in der Schule. Frage steht oben.
An alle getrennten Männer: Möchte meiner Ex nichts zahlen. Ich gönne ihr "nichts". Wie gehe ich vor?
Antworten (11)
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5Antwort von
FreeEagleFreeEagle
Kein Problem. Erstreite das Sorgerecht für deine Kinder, ernähre und unterhalte sie, und schau, dass deine Frau genügend Geld verdient. Dann erhalten die Kinder Unterhalt von deiner Frau.
Ausführungen zum Thema Neid und Missgunst möchte ich mir an dieser Stelle verkneifen...
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2Antwort von
maverick1301maverick1301
Dadurch das du ihr "nichts" gönnst, wirst du zwangsweise auch deine 3 Kinder treffen.. Auch wenn du es bisher noch nicht einsehen möchtest.
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1Antwort von
EinzelfahrerEinzelfahrer
Vorher denken: Unterhaltszahlungen an geschiedene Ehepartner lassen sich per Ehevertrag ausschließen, die für Kinder natürlich nicht und das ist auch gut so!
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1Antwort von
Mang0 ähh Hallo?!?! ich bin selber ein Scheidungs-"kind" weißt du wie schwer das für deine Kids ist??!! Und du willst deiner Frau und deinen drei Kindern nichts zahlen (nicht mal den Unterhalt?) ??!! Mein Gott, bei sowas fehlen mir echt die Worte.
verständnislose sowie kopfschüttelnde Grüße
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0Antwort von
blackcat007blackcat007
Du bist unterhaltspflichtig und zwar musst Du für die Kinder zahlen.Wenn die Kinder schon in die Schule gehen,bleibt es dahingestellt,ob Du für Deine Ex auch Unterhalt zahlen musst oder nicht.Da werden sich Anwälte und Gericht mit beschäftigen.
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GSG9FreakGSG9Freak
Kommt darauf an, wie alt die Kinder sind. Ich glaube bis zum 14 ten Lebensjahr musst Du auch für die Olle zahlen, danach muss sie selber arbeiten, weil die Kinder sich selbständig zu Hause versorgen können.
An dem Unterhalt für die Kinder kommst Du bis zum Ende deren Ausbildung (auch Studium) nicht vorbei!
Der Scheidungsanwalt weiß da aber besser Bescheid!
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juergenm626juergenm626
Du mußt zahlen,zumindest für deine Kinder.Das kann man auch erwarten oder und wenn du nicht zahlst mußt du irgendwann alles nachzahlen wenns sein muß sogar über Lohnpfändung.
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