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An alle Fliesenleger,bitte keine Laien!!!!!!!

Frage von Benny30 Benny30

Hallo Kollegen,folgendes Problem: habe ein WZ und eine Küche (ein Raum) mit 120x60 cm fliesen gelegt.Untergrund vorbehandelt mit Ausglaichsmasse + PCI 303.Fliesen waren komisch nur 9mm dick und gebogen,habe ich angezeigt bei Bauherrn sollte ich trotzdem legen. Eine Fliese kostet 60€ (angeblich Villeroy-Boch).Fliesenkleber PCI-Nanolight ich finde ihn gut und hatte auch noch nie Probleme it ihm...

Jetzt liegen ca.15 Fliesen hohl,habe sie abgeklopft .sie sind nicht locker und sie sind am Rand auch fest nur meisstens in der mitte 10x10cm oder auch mal 20x 15cm ist eine Hohlstelle drin.Meine Frage :Bauherrin läuft it Stöckelschuhe durchs Haus man hört dann natürlich alles;-)In wie weit Besteht Anspruch auf Mängel bzw.Beseitigung zumal alles schon gezahlt wurde und sie schon drin leben!!??P.S. Whg.ist Altbau (30 Jahre)Bitte keine blöden Sprüche sondern Hilfe .DANKE Euch

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Antworten (5)

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    Antwort von Spirou Spirou

    Bei dieser Frage ist die Antwort total einfach! Aber ich kenne mich nur mit Rechtsangelegenheiten aus, bin kein gelernter Fliesenleger, also halte ich mich wie von Dir gewünscht aus diesem Thema raus!

    Den Fliesenleger möchte ich sehen, der Dir hier Rechtsauskunft geben kann........

    Kommentar von Benny30 Benny30

    Spirou so war das nicht gemeint.....Bin froh wenn du mir helfen kannst

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    Antwort von sweni sweni

    Buttering/Floating Verfahren wenn schon...

    Dünnbettmörtel ist außerdem hydraulisch erhärtend, also theoretisch auch unter Wasser und unter Luftabschluss, dass der in der Mitte nicht hart wird wäre mal was Neues.

    Wenn Du sagst, die Fliesen waren komisch, 9mm dick und krumm müsstest Du selber darauf kommen?

    Wo nichts ist, da kann nichts sein hat mein alter Meister immer gesagt ;-)

    Du hast in der Mitte der Platte zu wenig Kleber wenn es hohl klingt.

    Wenn Du Deinen Ruf nicht schaden willst und Kundenzufriedenheit wichtig für Dich ist dann nehm sie halt hoch und verleg sie neu.

    Und dem Kunden den Mangel anzeigen ist auch kein Allheilmittel.

    Vor Gericht/Gutachter gibt es oft die Aussage: Wenn der Mangel so gravierend ist, dass eine sachgemäße Verlegung gar nicht möglich ist, müssen Sie die Ausführung vor Ihrer Handwerksehre ablehnen.

    Denk an den Kunden, wenn erst der Gutachter bestellt ist wird die Schadenssumme künstlich erhöht um vor bestimmten Gerichten zu kommen-da können aber andere besser Auskunft geben denke ich.

    Wünsch Dir trotzdem alles Gute!

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    Antwort von rudelmoinmoin rudelmoinmoin

    30j ist kein altbau, rechtlich liegt nur an das dieses beseitigt werden muß, vom verleger, der nach deiner beschreibung keine gute vorarbeit gemacht hat

    wenn die fliesen 120x60cm sind, liegt es am schlechten estrich (mulde) da nützt auch keine ausgleichsmasse

    hohle fliesen raus, neu im kleberbett einlegen bei der größe, viel spass

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    Antwort von fliesen4you fliesen4you

    Hallo .... Die Hohlstellen deuten darauf hin das der Kleber für das Format zu langsam war. Am Rand trocknet der Kleber und schließt somit den Rest im Inneren ein. Wenn der Kleber das Wasser nicht verdampft (über die Fugen) sondern auskristallisiert, kann so etwas kaum vorkommen.

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    Antwort von Sagsoffen Sagsoffen

    Hallo,

    ich denke, da kommen noch ein Menge Probleme auf dich zu. Es wird nicht lange dauert, bis die erste Fliese bricht. Hast du den Estrich schwimmend verlegt, dass ist bei Altbau auf jeden Fall von Vorteil.Ein gelernter Fliesenleger scheinst du nicht zu sein, sinst hättest du diese mangelhafte Arbeit nicht abgeliefert oder den Fliesenkleber dicher aufgetragen, damit sich keine Lufteinschlüsse bilden können.

    Zu rechtlichen Lage sieht es folgendermaßen aus. Hast du die Fliesen als Unternehmer verlegt, haftest du natürlich dafür, auch für alle weiteren Kosten.Handelt es sich um Schwarzarbeit und der Auftraggeber wusste, dass du kein Fachmann bist, hat er selbst schuld und trägt den Schaden selber.

    Kommentar von Benny30 Benny30

    Der Estrich war vorhanden wie gesagt seit dreissig Jahren....Du weisst schon das du durch die Zahnung Lufteinschlüße hast,oder??Ich lege seit 18 Jahren Oberbeläge und Estriche ein bisschen kenne ich mich aus ,habe sie im Butterinverfahren verlegt und trotzdem sind einige hohl....

    Kommentar von fliesen4you fliesen4you

    Hallo.... Könnte es sein das beim Butterinverfahren die Zahnung nicht gleich dem Zahnungsverlauf am Boden ist? Sollte es da zu Überschneidungen kommen sind Lufteinschlüsse immer dabei.Ich hätte für so ein großes Format unbedingt einen Schnellkleber verwendet, oder gar einen Fließbettkleber, da sind Hohllagen kaum möglich.

    Kommentar von tomcat01 tomcat01tomcat01

    Ich muß Sagsoffen in einem Punkt korrigieren! Auch ein Schwarzarbeiter haftet selbstverständlich für seine Arbeit! Das hat der Gesetzgeber schon richtig eingerichtet! Wäre ja noch schöner wenn ein Schwarzarbeiter mehr Rechte hätte als ein regulärer Handwerker schlechte Arbeit abliefern kann und dafür nicht mal haften würde.

    Was natürlich nicht heißen soll, das der Auftraggeber im Falle eines Rechtsstreites Schwierigkeiten mit der Beweisführung oder wegen Schwarz Beschäftigung bekommt.

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