muss ich als arbeitgeber wenn mit firmenfahrzeug zur Baustelle gefahren wird. Muss ich dan die An und Abfahrt als Arbeitszeit bezahlen
An- und Abfahrt
Antworten (6)
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angy2001angy2001
Ja, nach meiner Meinung ist das Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer stellt je seine Zeit dir als Arbeitbeger zur Verfüung. Wird ein Teil davon für den Weg zu einer entfernten Baustelle benötigt, so hat das nicht der Arbeitnehmer zu vertreten. Er hat ja nicht die Baustelle ausgewählt, sondern du als Arbeitsgeber hast den Auftrag so weit entfernt angenommen. Schau auch mal hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=53777&
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Jayse2kJayse2k
Kommt drauf an, wann die Arbeitszeit beginnt. Kommt der Mitarbeiter erst zur Firma, holt das Fahrzeug und fährt los -> Arbeitsbeginn = Fahrtantritt, Arbeitsende = Abstellen des Fahrzeuges in der Firma. Hat der Mitarbeiter den Firmenwagen als Dienstwagen zur Verfügung, muss eine Regelung getroffen werden. Wenn ich als Arbeitnehmer mal in eine weiter entfernte Niederlassung fahre, gilt für mich, wenn ich den Dienstwagen schon vorher zur Verfügung hatte, meist Dienstantritt = Antritt der Fahrt in die Filiale, Dienstende = Antritt der Rückfahrt.
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CliffCliff
... meistens wird die einfache Fahrt vergütet - es gibt aber auch "Sklavenhändler" die gar nichts bezahlen! PS: meine letzte Arbeitsstelle war 600 km entfernt - NICHTS bekommen!
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macbesmacbes
Arbeitet der AN etwa nicht, wenn er fährt? Wenn nein, warum bekommen dann die ganzen Kraftfahrer Geld, wenn das Fahren keine Arbeit ist?
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