Hallo, unser Parteivorsitzender hat aus verschiedenen Gründen sein Amt niedergelegt. Er wurde daraufhin bearbeitet, sich alles noch einmal zu überlegen. Daraufhin hat er am nächsten Tag die Niederlegung widerrufen. Ich bin der Ansicht, daß das nicht zulässig ist, zumindestens aus der Personalvertretung weiß ich, daß es dort so ist.
Meine Frage: Darf er sein Amt am nächsten Tag wieder aufnehmen? M.E. ginge das, wenn überhaupt, nur mit einer erneuten Wahl.
Ich bedanke mich für die Auskunft. Freundliche Grüße P.

da ich in den nachrichten heute nichts von der Amtsniederlegung eines Parteivorsitzenden hörte oder sah, solltet ihr mal in eure Parteistatuten schaun, was da zu so einem Fall geschriebn steht..eine der großen Parteien kann es ja nicht sein