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Amtshaftungsklage

Frage von katrin1 katrin1

Hat jemand Erfahrung mit einer Amtshaftungsklage?

In einer Erbschaftssache wurde mein Elternhaus von der 2. Ehefrau meines Vaters "ohne" Erbschein umgeschrieben und verkauft. Diese Dame tilgte damit ihre pers. Schulden. Von ihr pers. ist nichts zu holen - Offenbarungseid - Es gelang ihr mit einem Ehevertrrag, der jedoch die Klausel enthält, daß die Ehepartner nur dann Alleinerben sind,wenn die 'Ehe nach Abldeben eines Partners nicht getrennt oder geschieden ist.. Die Ehe war getrennt - Gerichtsurteil liegt vor. Daher erbe ich auch 50 % und nicht nur den Pflichtanteil von 25 %. Danke für evtl. Rat und Erfahrungsaustausch

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Antworten (1)

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    Antwort von laudi laudi

    Ich müßte mich SCHWER täuschen wenn nicht das gilt was im Grundbuch steht. Genau so wie der Fahrzeugbrief des Autos.... Wer den hat ist Besitzer, EGAL was irgendwelche anderen Papiere sagen. Hier gibt es aber in jeder größeren Stadt eine sog. Kostenlose Rechtsberatung (das sind junge Anwälte die Kundschaft suchen) Erkundige Dich mal in deiner Kreisstadt ob es sowas bei Dir gibt. Oder fang ein Verhältnis mit ner Rechtsanwältin/Notarin an, da bekommste dann auch kostenlos Auskunft... :-)

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