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Amtsgerichtschreiben unklar...benötige dringend Hilfe.

Frage von lurchi123 lurchi123

Hallo, ich bin seit der Trennung von meinem Ehemann seit Oktober 2007 in der Privatinsolvenz. Alles lief über unseren gemeinsamen Anwalt und nimmt seit dem seinen geregelten Lauf. Hin und wieder kommen Schreiben vom Amtsgericht, über Restschuldbefreiung etc.

Heute habe ich ein Schreiben bekommen, welches ich leider nicht verstehe. Mache mir natürlich Sorgen, dass irgendwas nicht stimmt, wobei ich mir nichts habe zu Schulden kommen lassen. Hier der Auszug aus dem Schreiben:

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau..... ...wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO.) Bezüglich der sich evtl. ergebenen Steuererstattung 2008 wird die Nachtragsverteilung angeordnet.

Das war's. Was die Steuererklärung betrifft, diese habe ich bereits gemacht und das Geld fließt automatisch zu meinem Insolvenzverwalter. Für 2008 habe ich keinerlei Bezüge zurückerhalten, musste vielmehr noch ca. 20 Euro an das Finanzamt zurückzahlen.

Wer kann mir bitte den Auszug aus dem Schreiben erklären und was dieser genau bedeutet.

Vielen Dank im Voraus.

Lieben Gruß.

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Antworten (11)

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    Antwort von portcontrol portcontrol

    Oh nee ist das schrecklich... so viele Antworten und keiner hat ne Ahnung... Das heißt nichts anderes, dass Du demnächst in die Wohlverhaltensphase kommst, nämlich sobald dein IV die Schlußverteilung beendet hat. Das ist also ganz normal, Du brauchst Dir also keine Sorgen zu machen! Lg, Alex

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    Antwort von tommib tommib

    das bedeutet kurz gesagt du bist nicht mehr in der insolvenz. Siehe hierzu den darauffolgenden paragraphen :

    § 201 Rechte der Insolvenzgläubiger nach Verfahrensaufhebung

    (1) Die Insolvenzgläubiger können nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens ihre restlichen Forderungen gegen den Schuldner unbeschränkt geltend machen.

    Sofort zum Anwalt.

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    Antwort von erweh erweh

    Das klingt fast als ob Du raus bist aus der IV, aber frag mal lieber Deinen IV-Verwalter was das bedeuten soll.

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    Antwort von goythal goythal

    Das ist wohl eine gute Nachricht des Amtsgerichts: Ihr Insolvenzverfahren ist beendet (ich hoffe, die Restschuldbefreiung wurde schon vorher ausgesprochen). Der Satz mit der Nachtragsverteilung betrifft lediglich das Verfahren, wie die Steuererstattung an die Gläubiger verteilt wird, nämlich NACH dem Schlusstermin. Für Sie ändrt sich dadurch nichts, Glückwunsch!

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    Antwort von lurchi123 lurchi123

    Vielen Dank noch mal für Eure Antworten. Kann selbst Entwarnung geben, denn es bedeutet nichts schlimmes.

    portcontrol hat es richtig erfasst...genaus so seiht die richtige Antwort aus. Danke Alex.

    Besten Dank und lieben Gruß.

    Angela ;o)

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    Antwort von Nenek Nenek

    Frag zur Sicherheit Euren gemeinsamen Anwalt.

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    Antwort von lurchi123 lurchi123

    Danke für Eure Ratschläge, aber leider hatte ich eben erst das Schreiben im Kasten und meine Anwalt, sowie die Ämter sind jetzt nicht mehr erreichbar. Dachte, da hier viele Fragen und Antworten zum Thema Insolvenz vorhanden sind, hätte meine vielleicht auch rasch grob beantwortet werden können. Werde mich natürlich morgen sofort mit meinem Anwalt in Verbindung setzen...keine Frage... Aber nun gut. Danke noch mal für nichts.

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    Antwort von James131 James131

    Der letzte Satz bedeutet, dass, wenn das Finanzamt Steuerreuckerstattungen aus dem Jahr 2008 gibt, dass diese dann an die Glaeubiger entsprechend deren Anteil verteilt werden. Wenn natuerlich, wie Du schreibst eher noch was einzahlen musstest, dann hat sich der Fall.

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    Antwort von Jaunty Jaunty

    Warum fragst Du nicht Deinen Anwalt? Glaubst Du daß hier Anwälte bei GF sitzen?

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    Antwort von moon73 moon73

    Das müßte doch dein Insolvenzverwalter wissen, hast du ihm das SChreiben schon gezeigt?

    NOrmalerweise ist es doch so, dass nach 1 Jahr die Wohlverhaltensperiode beginnt, d.h. du darfst in dieser Zeit keine Neuschulden machen und dann nach 6 Jahren wird die Restschuldbefreiung beantragt. Ich vermute, dass du dich jetzt in dieser Wohlverhaltensphase befindest, frag mal deinen Insolvenzverwalter.

    Kommentar von erweh erweherweh

    Aber das sind doch schon fast 2 Jahre. Oder kann sich das Verzögern?

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Hier kann man einige wertvolle Infos nachlesen:

    http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=33434

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    Antwort von Karlbutz Karlbutz

    Rufe doch einfach an wenn Du was nicht verstehst, mache Ich auch so, ist das Beste.

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