meine freundin hat ein schreiben vom amtsgericht bekommen die sache ist , es geht um schadensersatz. sie will dagegen einspruch einlegen oder heißt das anders?
Antworten (5)
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zunkyzunky
Hallo! Fristgerecht EINSPRUCH einlegen (in der Regel 2 Wochen nach Zustellung), kann auf Antrag verlängert werden.
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kaiserin02kaiserin02
Sie kann dagegen Widerspruch einlegen, wenn es wirklich begründet ist.
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Kuno33Kuno33
Sie kann dagegen Einspruch oder Widerspruch erheben. Sie müsste diesen Widerspruch aber auch gut begründen.
Vermutlich hat ja schon eine Verhandlung stattgefunden, weil sich ja sonst das AG nicht für Schadensersatzansprüche einsetzt. Daher wäre es zu überlegen, ob nicht die Unterstützung durch einen Anwalt erforderlich ist.
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kaesefusskaesefuss
Mahnbescheid vom Gericht, Widerspruch erst kurz vor Fristende abschicken, wenn die Forderung unberechtigt ist.
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