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amtsgericht schreiben

Frage von blumenschnegge blumenschnegge

meine freundin hat ein schreiben vom amtsgericht bekommen die sache ist , es geht um schadensersatz. sie will dagegen einspruch einlegen oder heißt das anders?

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Antworten (5)

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    Antwort von zunky zunky

    Hallo! Fristgerecht EINSPRUCH einlegen (in der Regel 2 Wochen nach Zustellung), kann auf Antrag verlängert werden.

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    Antwort von kaiserin02 kaiserin02

    Sie kann dagegen Widerspruch einlegen, wenn es wirklich begründet ist.

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    Antwort von Kuno33 Kuno33

    Sie kann dagegen Einspruch oder Widerspruch erheben. Sie müsste diesen Widerspruch aber auch gut begründen.

    Vermutlich hat ja schon eine Verhandlung stattgefunden, weil sich ja sonst das AG nicht für Schadensersatzansprüche einsetzt. Daher wäre es zu überlegen, ob nicht die Unterstützung durch einen Anwalt erforderlich ist.

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Mahnbescheid vom Gericht, Widerspruch erst kurz vor Fristende abschicken, wenn die Forderung unberechtigt ist.

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    Antwort von kluetje kluetje

    Widerspruch....

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