Wir haben ein Problem,vieleicht könnt Ihr ja Eure Meinung dazu schreiben.Wir bewohnen ein Einfamilienhaus,was mir und meinen Lebensgefährten je zur Hälfte gehört.Sind also nicht verheiratet.Das Haus hat noch viele Schulden.Jetzt mußte ich meinen kleinen Betrieb aufgeben und private Insolvenz anmelden.Heute flatterten uns zwei Briefe vom Amtsgericht Lübben ins Haus.Da hat sich das Finanzamt ins Grunsbuch eintragen lassen.Einmal bei mir und einmal bei meinen Lebensgefährten.Das ist doch nicht richtig,er hat doch mit meiner Insolvebz nichts zu tun.Oder was meint Ihr dazu?
Antworten (6)
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hoewa14hoewa14
Der Schilderung nach waren Sie zwar Selbständig, haben aber wohl eine GEMEINSAME steurliche Erklärung abgegeben. Insofern HAFTET Ihr Mann??? Lebensgefährte ebenfalls für die Steuerschulden. Ansonsten macht es, zumindest der Beschreibung nach, keinen Sinn. Ich würde, unabhängig der INSO, nochmal mit den steuerlichen Unterlagen zum FA gehen und eine steuerliche Nachbewertung vornehmen lassen. Durch die Inso dürfte die Steuerpflicht auf NULL gesetzt werden können. Vorausgesetz es war keine SCHÄTZUNG und die Frist ist nicht abgelaufen. Trotzdem hin, falls die Steuer, evtl. auf Antag erlassen werden sollt, auf folgendes achten!!! Säumnisszuschläge MÜSSEN ZINGEND ebenfalls per Antrag ausgesetzt werden. Machen Sie das Nicht, sind Sie evtl. die Steuerforderung los, ABER die Säumnisszuschläge müssen Sie dann noch bezahlen. Bevor das Finanzamt nicht den LETZTEN Cent hat, gibt es keine Freigabe.
Auf zum Finanzamt. Die beissen nicht und kochen auch nur mit Wasser.
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imager761imager761
Das Finanzamt sichert sich neben der Bank eine Grundschuld an dem Haus.
Kommt es zu einer Verwertung (Zwangsversteigerung), geht der anteilige Erlös i. H. d. getilgten Darlehensbetrages natürlich an deinen Lebensgefährten. Dein Anteil in die Insolvenzmasse.
HTH
G imager761
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XtraDryXtraDry
Das FA kann sich nur einmal entragen lassen, und zwar weder bei Dir, noch bei Deinem Lebensgefährten, sondern beim Haus, und genau das hat es auch getan...
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jockljockl
Diese Vorgehensweise ist aus Sicht des FA logisch, denn ein EFH lässt sich im Verwertungsfall nicht trennen. Unterstellt, dass der Lebensgefährte gegenüber dem FA keine Verfbindlichkeiten hat, bezweifleich od diese Vorgehensweise rechtlichen Bestand hat. Vor allem dann, sofern die Frage sachlich richtig formuliert ist und es 2 Grundbücher gibt.
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AniFisAniFis
hast du einen insolvenzberater? ich würde den mal fragen. ich denke aber schon, dass das möglich ist. wenn gemeinsames eigentum besteht, dass dann gläubiger auch forderungen auf das gesamte gemeinsamte eigentum geltend machen können.
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KleobulosKleobulos
Wenn Du persönlich haftest in dem Betrieb dann ja, dann haftest Du auch privat. So etwas kann man nur vermeiden mit einer GmbH aber davon schreibst Du ja nichts.
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