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Amtsgericht Einstweillige Anordnung

Frage von funki112 funki112

Hallo !!!

Ich habe im August 2010 Klage beim Sozialgericht eingereicht. Gegen die Agentur für Arbeit. Es ging um ein Darlehn für ein PKW damit ich für den Arbeitsmarkt mobil bin.

Nun habe ich ein Arbeitsvertrag bekommen, über eine Zeitarbeitsfirma. In dem Betrieb wo ich eingesetzt bin arbeitet man in 3 Schichten. Mir ist es nicht möglich meinen Arbeitsplatz zu den Nachtschichten zu erreichen. Die Zeitarbeitsfirma hat mir ein Schriftstück fertig gemacht wo beschrieben wird das ich ein PKW brauche.

Kann ich über das Amtsgericht einen Antrag stellen "Einstweillige Anordnung" für die Kostenübernahme eines PKW ???? Denn sonst droht früher oder Später die Arbeitsaufgabe. Denn beim Sozialgericht kann es bestimmt noch dauern

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Antworten (6)

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Da fällt mir gerade ein, dass mir ein neues Auto auch gefallen würde.

    Vielleicht sollte ich auch mal versuchen, mir das von der Allgemeinheit bezahlen zu lassen.

    Kommentar von funki112 funki112funki112

    Spinner. Ich habe immer gearbeitet und bin jetzt kurz Arbeitslos gewesen. Und da ich mir kein eigenes Auto leisten kann war es ja nur ne Frage. Ich kenne einen dem Bezahlt das Amt den ganzen Führerschein.

    Kommentar von jamaga1 jamaga1jamaga1

    Den FS vielleicht, aber mit Sicherheit kein Auto.

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Und Gehalt bekommst Du keins womit Du ein Auto kaufen kannst?

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    Antwort von Bause2404 Bause2404

    Du kannst kaufen was du willst, musst es selber zahlen. Da hat weder die Agentur für Arbeit, noch das Amtsgericht was mit am Hut! "Kostenübernahme" ... ja geht´s denn noch? Wenn du einen neuen Job hast kannst du dir ein Auto auf pump kaufen.

    Gegenfrage: Wer bezahlt denn den Anwalt? Hast du da auch einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt?

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    Antwort von Gurkentopf Gurkentopf

    Es gibt auch ZAF die ihren Mitarbeitern Fahrzeuge zur Verfügung stellen, damit sie ihre Einsatzorte erreichen können.

    Frag doch deine ZAF mal danach.

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    Antwort von jamaga1 jamaga1

    "Einstweillige Anordnung" geht schon mal gar nicht. Du müsstest eine Verpflichtungsklage beim Sozialgericht einreichen. Diese hätte aber nur Aussicht auf Erfolg, wenn Du einen Rechtsanspruch auf ein solches Darlehen hättest. Den gibt es meines Wissens aber nicht. Entweder fragst Du Deinen Arbeitgeber nach einem Darlehen oder bemühst Dich in der Verwandschaft.

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Nein, das Amtsgericht ist in dieser Sache nicht zuständig. Du kannst lediglich einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht in der Sache stellen, da jetzt eine Eilbedürftigkeit vorliegt. Möäglicherweise sind aber mittlerweile die Grundlagen für die Klage durch die Aufnahme der Berufstätigkeit weggefallen, so daß die Klage an sich gegenstandslos geworden ist. Du bist ja nicht mehr im Leistungsbezug.

    Kommentar von funki112 funki112funki112

    Und wie schildere ich beim Amtsgericht die Sachlage ??? Die wissen ja nicht worum es geht

    Kommentar von jamaga1 jamaga1jamaga1

    Das AMTSGERICHT ist nicht zuständig, denen brauchst Du gar nichts schildern.

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