Hallo wir haben immer unsere miete bezahlt nur in dieser wohnung wo wir wohnen kam es zum mietrückstand aus familiären grund zwischen uns nd der vermieterin. wir haben eine kleine sperre im konto und haben vor einer woche die eidesstaatliche versicherung abgegeben woraus ersichtlich ist das noch niemals raten drin sind um den rückstand zu begleichen zur zeit., jetzt ist bald gericht zur einigung und sachverhaltsaufklärung.heute bekam die vermieterin ein brief von ihrem anwalt das bei uns nichts zu pfänden ist,das konto unpfändbar ist da wir Arbeitslosengeld 2 bekommen und der anwalt hofft das wir ende august umgezogen sind sonst müsse er den räumungstitel weiter erledigen. so meine fragen kommt jetzt die sperre aus dem konto?und wir können erst oktober umziehen und den rückstand zur zeit nicht ausgleichen an der vermieterin was kann sein nach dem gerichtstermin heisst das wir brauchen erstmal nix zahlen und okt können wir ausziehen?
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Nemisis2010Nemisis2010
kommt jetzt die sperre aus dem konto?
weshalb? Die Mietrückstände sind ja noch offen. Nur wenn die Pfändung zurückgenommen wird.
und wir können erst oktober umziehen und den rückstand zur zeit nicht ausgleichen an der vermieterin was kann sein nach dem gerichtstermin heisst das wir brauchen erstmal nix zahlen und okt können wir ausziehen?
das Räumungsverfahren wird der Rechtsanwalt der Vermieterin weiterbetreiben, d.h. diese Gerichts- und Anwaltskosten, kommen neben den Mietrückständen auch noch auf euch zu. Wenn ihr dann die Wohnung nicht fristgemäß räumt, wird der Gerichtsvollzieher eingeschaltet wird um die Räumung durchzuführen. Ein Räumungsverfahren ist teuer, ich spreche hier von mehreren tausend Euro.
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XtraDryXtraDry
so meine fragen kommt jetzt die sperre aus dem konto?
Da die Sperre offensichtlich nicht vom Vermieter kommt, sicher nicht...
heisst das wir brauchen erstmal nix zahlen und okt können wir ausziehen?
Nein, ganz sicher nicht. Sollte die Klage Erfolg haben, wird das Gericht eine kurze Räumungsfrist festlegen, und wenn Ihr danach nicht raus seid, wird Euch der Gerichtsvollzieher auf die Straße setzen. Das dürfte alles zusammen höchstens 4-6 Wochen dauern. Eine längere Frist wird ds Gericht höchstens akzeptieren, wenn Ihr Eure Wohnungssuche Nachweisen könnt und für die Restwohndauer Miete zahlt...
wir können nachweisen nur einmal hat arge abgelehnt da man keine gründe angab und mal war es zu teuer aber wir können nachweisen das man weiter sucht und die miete bekommt die vermieterin seit april 2011 wieder in voller höhe.die arge überweist das geld direkt an der vermieterin