Hab gefragt ob man bei der strafrechtlichen Verhandlung gegen 2 Betrüger auch um mein Geld entscheiden kann, nun kam der Brief und ich hab keine Ahnung was die meinen:
"grundsätzlich wird in dem Strafverfahren nicht über zivilrechtliche Ansprüche entschieden. Es gibt allerdings die Möglichkeit des Adhäsionsverfahren, in dem auf Antrag auch über einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch entschieden werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
......"
Was heißt das ???????
RA ist mir zu teuer, kann mir keiner leisten und ich bekomme erst einen Beratungshilfeschein wenn nicht in diesem Verfahren über mein Geld entschieden wird
Das kannst du sowieso vergessen, selbst wenn du Recht bekommst, ist bei denen nichts zu holen und du musst deinen RA auch noch bezahlen.,
Angeblich sind haufenweiße Artikel noch auf Lager, es gibt "nur" 3 Geschädigte, im Schaden von 5000€ da ist 100%ig Geld da