1

Amtsgericht - Brief, was heißt denn das ?!?!?!?!

Frage von Butchooo Butchooo

Hab gefragt ob man bei der strafrechtlichen Verhandlung gegen 2 Betrüger auch um mein Geld entscheiden kann, nun kam der Brief und ich hab keine Ahnung was die meinen:

"grundsätzlich wird in dem Strafverfahren nicht über zivilrechtliche Ansprüche entschieden. Es gibt allerdings die Möglichkeit des Adhäsionsverfahren, in dem auf Antrag auch über einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch entschieden werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

......"

Was heißt das ???????

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 1
    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Das bedeutet im Klartext, deinen Schaden musst du selber geltend machen, in dem Strafprozess wird nicht entscheiden welche zivilrechtlichen Ansprüche du hast. Du kannst nur beantragen das darüber eben doch im Verlauf des Strafprozess entscheiden werden soll. Ich denke mal du solltest wenn es um gößere Beträge geht doch mal einen Anwalt konsultieren.

    Kommentar von Butchooo Butchooo

    RA ist mir zu teuer, kann mir keiner leisten und ich bekomme erst einen Beratungshilfeschein wenn nicht in diesem Verfahren über mein Geld entschieden wird

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Das kannst du sowieso vergessen, selbst wenn du Recht bekommst, ist bei denen nichts zu holen und du musst deinen RA auch noch bezahlen.,

    Kommentar von Butchooo Butchooo

    Angeblich sind haufenweiße Artikel noch auf Lager, es gibt "nur" 3 Geschädigte, im Schaden von 5000€ da ist 100%ig Geld da

  • 1
    Antwort von amdros amdros

    Ich verstehe es so, daß ein Strafverfahren läuft und die andere Sache, wegen des Geldes, im zivilrechtlichen Verfahren geklärt werden muß. Also noch ein Verfahren angestrebt werden muß

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Auf Antrag kann halt auch schon im Strafprozess entschieden werden welcher vermögensrechtlichen Anspruch sich ergibt.

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    Wahrscheinlich war es dann, nach dem Satz zu urteilen, schon zu spät diesen besagten Antrag zu stellen.

  • 0
    Antwort von MGMGMG MGMGMG

    Steht doch alles drin: Nein, grundsätzlich wird nicht über Dein Geld entschieden, außer ein Adhäsionsverfahren wird durchgeführt. Das musst du aber beantragen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Adh%C3%A4sionsverfahren

  • 0
    Antwort von Guppy194 Guppy194

    trenne die Geltendmachung Deines zivilrechtlichen Anspruches vom Strafverfahren; ich würde mich nie für ein Adhäsionsverfahren entscheiden; Zivilrecht und Strafrecht sind zwei grundverschiedene Angelegenheiten die beide ihre Spezialisten brauchen.

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Wenn du um dein Geld betrogen worden bist, kannst du bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten. WENN die den dann tatsächlich anklagen und es kommt zu einem Schuldurteil, kannst du anschließend sie auf Schadensersatz verklagen. Das Eine hant mit dem Anderen nichts zu tun. Nur wenn der Täter deshab verurteilt ist, hast du eine bessere Beweislage. Das nützt dir aber wenig, wenn er im Knast sitzt, siehst du dein Geld auch nicht wieder. Darum muss man die Typen natürlich trotzdem nicht einfach laufen lassen damit sie weiter machen können.

  • 0
    Antwort von gri1su gri1su

    In einem Strafverfahren wird grundsätzlich nicht über Schadensersatzforderungen verhandelt. Dazu müsste eine separate Zivilklage angestrengt werden, die dann allerdings aufgrund des Strafverfahrens gute Aussicht auf Erfolg hat.

    Es besteht aber die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag zu stellen, dass die Schadensersatzforderungen im Strafverfahren mit abgehandelt werden.

    Ein Rechtsanwalt kann Dich beraten.

    Kommentar von Butchooo Butchooo

    RA ist mir zu teuer, kann mir keiner leisten und ich bekomme erst einen Beratungshilfeschein wenn nicht in diesem Verfahren über mein Geld entschieden wird

  • 0
    Antwort von romeo27 romeo27

    das im zivilprozeß nicht entschieden wird, du aber die möglichkeit hast die beiden strafrechtlich zu verfolgen.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    nein - eben nicht

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Falsch herum, es bedeutet das in einem Strafverfahren nicht über zivielrechtliche Schadensersatzansprücher entschieden wird.

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    Ja, so wird ein Schuh draus

  • 0
    Antwort von anjanni anjanni

    Daß Du erst mal die strafrechtliche Verurteilung abwarten mußt und anschließend Deine Ansprüche geltend machen kannst, möglicherweise in einem direkt anschließenden Verfahren.

    Ein Strafverfahren wird von der Staatsanwaltschaft betrieben, die die öffentlichen Interessen vertritt. Schadensersatzansprüche Deinerseits sind "privat" und unterliegen damit dem Zivilrecht.

    Für Details frag einen Anwalt, von dem Du Dich in solch einem Fall auch lieber vertreten lassen solltest.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Es ist durchaus möglich ein Zivilrechtlichenanspruch unabhängig von Strafverfahren ein zu Klagen

    Kommentar von Butchooo Butchooo

    RA ist mir zu teuer, kann mir keiner leisten und ich bekomme erst einen Beratungshilfeschein wenn nicht in diesem Verfahren über mein Geld entschieden wird

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.