hey ihr ich hab mal eine frage ich hab keine anzeige bekommen habs auch nich vor aber mich würde intressieren wenn man eine anzeige bekommt oder hat muss an dann auch ins amtsgericht ?
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norbert9014norbert9014
"Eine Anzeige zu erhalten" heißt erst einmal nur, dass ein Tatbestand (also der Grund der Anzeige) besteht, der auf einen eventuellen strafrechtlichen Hintergrund ermittelt wird.
Da kann eben rauskommen, dass die Polizei bei einem Tatverdacht diese Unterlagen zur weiteren Ermittlung an die Staatsanwaltschft weiterleitet... und diese übernimmt nun und reicht irgendwann die Unterlagen zur Klageerhebung bei Gericht ein...
... oder sie stellt das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein
.. oder sie stellen das Verfahren ein, weil Du durch das Ermittlungsverfahren und Deine Aussage durch die Polizei hinreichend beeindruckt bist (wird gerne beim 1. Ladendiebstahl gemacht, wenn der Wert gering, der Jugendliche jung genug ist und die Eltern den Eindruck machen, ihr Kind noch genügend pädagogisch erreichen zu können. Zudem kommt das Hausverbot im Laden dazu... das reicht nach dem Ermessen der Staatsanwaltschaft oft aus)
... oder der strafrechtliche Aspekt erhärtet sich nicht. (Kann ja sein, dass an den Vorwürfen nichts dran ist... muß nicht gleich ne Lüge oder Verleumdung sein. Manchmal reichen unterschiedliche Auffassungen völlig aus)
Hope it helped
Sincerly Norbert
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397kg397kg
Wenn du ins AG musst, bekommst du eine formelle Vorladung.
Ohne Vorladung keine Pflicht, ins Gericht zu gehen.
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