hab bzgl dieser thematik schon ein wenig recherchiert, allerdings gibt mir das internet hier keine eindeutige antwort, da sich diese meist nur auf die referendariatszeit bei lehrern beziehen.
Folgendes: bevor man beamter auf lebenszeit wird, befindet man sich ja ja im verhältnis "beamter auf probe".
bevor ich dann also auf lebzeiten verbeamtet werde, muss ich da nochmals zum amtsarzt?
oder ist hier immer noch das zeugnis von der einstellung ("beamter auf widerruf - ausbildung) maßgebend?
hinweis: bei der einstellung war alles in ordnung (keine krankheiten, kein übergewicht).
und es geht hier - wie oben geschildert - nicht um den lehrerberuf, sondern befinde mich aktuell in der inneren verwaltung in bayern.
für antworten wäre ich wirklich sehr dankbar
amtsarzt vor Verbeamtung?
Antworten (2)
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floppy123 danke schon mal für die antwort....hilft mir auf jeden fall weiter.
kann man dann diesen test beim amtsarzt mit dem vergleichen, der schon bei der einstellung ins ausbildungsverhältnis durchlaufen worden ist?
also insbesondere auch wieder diesen fragebogen bzgl krankheiten?
wie würde es laufen, wenn zwischen einstellung ins ausbildungsverhältnis und der endgültigen verbeamtung etwas schwerwiegendes, von außen nicht sichtbares krankheitsbild entstanden wäre?
natürlich müsste ich das wohl sagen, aber wird das überhaupt dann gefragt? -
0Antwort von
heide2012heide2012
Ja, Du musst noch einmal zur amtsärztlichen Untersuchung, denn die wollen sich natürlich absichern, weil sie für ihre Beamten, solange diese leben, eine Fürsorgepflicht haben.
Wenn Du, wie Du schreibst, gesund bist, nicht übergewichtig. Deine Zähne sich in einem guten Zustand befinden, dann wirst Du mit der Untersuchung keine Probleme haben.
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