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Amtliches Gutachten Existenz-zerstörend

Frage von Landwirt2010 Landwirt2010

Hallo Gemeinde, durch ein Gutachten der Landwirtschaftskammer wird einem Landwirt die Existenzgrundlage entzogen. Der Landwirt betreibt einen kleinen BIO - Bauernhof mit 25 Schweinen, 75 Hühnern und 200 Enten ( Eigenzüchtung und Mast). Zur Zeit gehören zum Hof nur 1,5 ha Land, sowie 2 ha Wald. ( Jahresumsatz 2009, durch Landwirtschaft, ca. 9.500 € ) Erst zum 1.11.2011 kommen 20 ha aus der Verpachtung zurück. Das Gutachten wurde vom Bauamt in Auftrag gegeben um die Landwirtschaftliche Privilegierung zu prüfen. Zusammenfassung des Gutachtens: Der Landwirt führt keinen landwirtschaftlichen Betrieb. Es handelt sich um eine reine Hobbyhaltung.

Somit kann der Landwirt auf seinem Hof keine Tiere mehr halten, da er die umgenutzten Gebäude als Nichtlandwirt nicht nutzen darf. Somit muß er seine Tiere abschaffen und den Betrieb aufgeben. Das Gutachten zeigt sehr viele Fehler zb. Tierarten und Tiermengen wurden nur teilweise aufgenommen. Frage: Kann man gegen solch ein Gutachten Einspruch einlegen? Was kann man sonst unternehmen?

DANKE für Eure Hilfe.

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von cheesy1 cheesy1

    Ich würde ersmal Widerspruch einlegen. Die Begründung kann nachgereicht werden. Dann das Gutachten zerpflücken lassen. Dazu bedarf es natürliches Rechtsanwaltes, der sich mit dem landwirtschaftlichen Problem auskennt. Wer hat die Tieranzahl aufgenommen. Stammen die Zahlen aus dem Mehrfachantrag? Hast Du einen Bauantrag für irgendwas gestellt? Oder warum hat sich das Bauamt eingeschaltet? Viel Erfolg1

    Kommentar von Landwirt2010 Landwirt2010

    Hy cheesy1, danke für Deine sachliche und hilfreiche Antwort. Die zahlen stammen vom Landwirt schriftlich als Vorabinfo an den Gutachter. Allerdings hat er diese und auch die Landzahlen usw. nur teilweise übernommen. Bauamt hat sich eingeschaltet weil Nachbarn sich beschwert hatten. Die Mist / Gülleausbringung wird von einem befreundeten Landwirt übernommen. Gruß Landwirt20100

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    Antwort von Ermittler Ermittler

    Natürlich, das Gutachten ist für die Tonne. Wenn dem Bauern der Hof gehört, kann man jede Menge kleine Hobby-Projekte betreiben. Keine 800 Euro/Monat ist allerdings Hobbyformat. Ein richtiger Businessplan muss her.

    Kommentar von pecudis pecudispecudis

    ohne Fläche kannst Du mit 1,5ha (Tierhaltung im Wald ist nur per Ausnahmegenehmigung zulässig) auch keinen Businessplan machen, den haut Dir jedes Vetamt und jede Kammer um die Ohren.

    Das Erzielbare Einkommen je Schwein liegt zwischen -5 und + 15 Euro, von 25 Schweinen und einer Handvoll Enten leben zu wollen, ist kein Business, das zeugt nur davon, das man keine Ahnung hat.

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    Antwort von pecudis pecudis

    Naja, das klingt schon ziemlich verworren.

    Wenn der Betrieb wirklich "Bio" ist, hätte der Bio-Berater, vor allem aber auch der Kontrollverein den Menschen ja sicher darauf hingewiesen, daß seine Tierhaltung nicht den landwirtschaftlichen Standards, erst recht Bio-Standards entspricht (VIEL ZU WENIG FLÄCHE - Verstoß gegen die Dünge VO, und keine Rede von "Bio", der hat ja wohl keine 25 Schweine, 200 Enten und noch Hühner von 1,5ha ernährt) - ein Wunder, da da nicht schon das Vetamt den Laden zu gemacht hat.

    "Eigenzüchtung" läßt darauf schließen, daß der Betreiber auch keinerlei Fachkunde hat, denn "Zucht" hat er ja sicher nicht betrieben, sondern Vermehrung.

    Normalerweise nennt man sowas eben entweder Hobby-Tierhaltung, dann gelten die üblichen Regeln für die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft nicht, oder, wenn tatsächlich ein "nennenswerter ANteil Einkommen", damit erzielt worden ist, eben Industriebetrieb (geht nach GV/ha).

    "Landwirtschaft" ist es so imho tatsächlich nicht, und dementsprechend stehen ihm auch nicht die Rechte eines Landwirts zu. Soll er eben weitermachen, wenn er seine Flächen dazubekommt, eine andere Möglichkeit (es sei denn als Industrie/Gewerbebetrieb) gibts imho eher nicht (und das ist imho auch gut so!)

    Man man ... sowas klärt man aber eigentlich BEVOR man damit anfängt, Gebäude umzunutzen etc pp!!

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    Antwort von spiegelshof spiegelshof

    1,5 ha ist definitiv zu wenig für eine Landwirtschaft. Normalerweise gibt es Mindestmenge für Flächen (in der Rhön 5 ha), ab dieser Bewirtschaftungsgröße und dem "Willen" Einkommen mit der LW zu erzielen, ist man ein Landwirtschaftlicher Betrieb. Ich würde das Konzept vor allem unter dem Stichwort "Bio" (wie pecudis schon sagte, was war denn bei der Kontrolle?) überdenken und ab dem Dazukommen der 20 ha neu strukturieren.

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