Hallo Gemeinde, durch ein Gutachten der Landwirtschaftskammer wird einem Landwirt die Existenzgrundlage entzogen. Der Landwirt betreibt einen kleinen BIO - Bauernhof mit 25 Schweinen, 75 Hühnern und 200 Enten ( Eigenzüchtung und Mast). Zur Zeit gehören zum Hof nur 1,5 ha Land, sowie 2 ha Wald. ( Jahresumsatz 2009, durch Landwirtschaft, ca. 9.500 € ) Erst zum 1.11.2011 kommen 20 ha aus der Verpachtung zurück. Das Gutachten wurde vom Bauamt in Auftrag gegeben um die Landwirtschaftliche Privilegierung zu prüfen. Zusammenfassung des Gutachtens: Der Landwirt führt keinen landwirtschaftlichen Betrieb. Es handelt sich um eine reine Hobbyhaltung.
Somit kann der Landwirt auf seinem Hof keine Tiere mehr halten, da er die umgenutzten Gebäude als Nichtlandwirt nicht nutzen darf. Somit muß er seine Tiere abschaffen und den Betrieb aufgeben. Das Gutachten zeigt sehr viele Fehler zb. Tierarten und Tiermengen wurden nur teilweise aufgenommen. Frage: Kann man gegen solch ein Gutachten Einspruch einlegen? Was kann man sonst unternehmen?
DANKE für Eure Hilfe.
Hy cheesy1, danke für Deine sachliche und hilfreiche Antwort. Die zahlen stammen vom Landwirt schriftlich als Vorabinfo an den Gutachter. Allerdings hat er diese und auch die Landzahlen usw. nur teilweise übernommen. Bauamt hat sich eingeschaltet weil Nachbarn sich beschwert hatten. Die Mist / Gülleausbringung wird von einem befreundeten Landwirt übernommen. Gruß Landwirt20100