Hallo Danila777,
wenn der Carport auf Deinem Grundstück steht und den Mindestabstand zur Grundstücksgrenze (3m) einhält ist die Errichtung in der Regel genehmigungsfrei.
Da der Carport aber meist an/auf der Grenze steht und dadurch Nachbarschaftsrecht und auch der Straßenverkehr (EInsehbarkeit von Kreuzungen z. B.) berührt werden, ist in aller Regel eine Baugenehmigung erforderlich.
Oft ist das aber ein "vereinfachtes Verfahren", in dem nur geprüft wird, ob keine Gefahren durch den Carport (s. o.) entstehen. Den Antrag auf Baugenehmigung reichst Du beim örtlichen Bauamt ein, Deine Stadtverwaltung wird dir da Auskunft geben können, welche Unterlagen DU dazu brauchst.
Was in der Regel beim Bauantrag für Carports zu beachten ist, haben wir in unserem Tipp Baugenehmigung für Carport hier bei GF zusammengefasst: http://www.gutefrage.net/tipp/baugenehmigung-carport-bauen
Viel Spaß und Erfolg beim Heimwerken wünscht das Team von selbst.de
Nicht immer!