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Amt weigert sich zur Zahlung einer Umschulung!

Frage von Brajdy Brajdy

Hallo liebe Leute,

ich bin 23 Jahre jung und habe vor ca 4 Jahren den Kfz Mechaniker gelernt. Aufgrund von ständiger Belastung von meinem rechten Handgelenk hat sich dort unterm Kahnbein eine Zyste gebildet. Durch diese Zyste kann ich meine Hand nicht schmerzfrei abknicken. Dieses Handicap macht meine Arbeit relativ schwer da jede unbedachte Bewegung einen stechenden Schmerz mit sich bringt und die Reaktion darauf meistens das loslassen des sich in meiner Hand befindlichen Gegenstands ist. Ich habe beim Amt einen Antrag auf Rehabilitation gestellt um eine Umschulung bezahlt zu bekommen. Es wurden Mrt und Röntenaufnahmen gemacht. Nach dem Anschauen der Bilder sagte mein Chirurg das er eine Umschulung befürwortet und eine Operation NICHT ohne Bedenken ausführen möchte. Die Unterlagen erhielt das Amt ebenfalls und nach einem gründlichen Check beim Amtsarzt bekam ich heute die Antwort vom Amt. Die schreiben mir das dass Amt zwar für die Umschulung zuständig ist aber ich keinen Anspruch habe da ich noch keine medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen gemacht habe. Nun stellt sich mir die Frage welche Maßnahmen das seinen sollen`?! Meines Wissens verschwindet eine Zyste nicht durch Joga, Gymnastik oder Schmerzmittel. Die einzige Möglichkeit wäre also eine Op die von meinem Chirurgen wie gesagt nur mit Bedacht durchgeführt werden soll. Was soll ich nun machen ?! Als erstes werde ich Wiederspruch einlegen und mit meinem Chirurgen telefonieren ob der eine Idee hat. Sollte ich mir eventuell einen Anwalt nehmen ? Ich habe auf diesen Bescheid ca 4 Monate gewartet, wenn ich jetzt noch eine aufwändige Therapie mache die am Ende dann doch nichts bringt sind schon 8-10 Monate zusammen verstrichen. Da muss es doch noch eine andere Lösung geben. Hat eventuell jemand Erfahrung in diesem Bereich ?!

Ich habe schon ewig lange gebraucht bis ich jemanden gefunden habe der mich über diese Rehabilitierung aufgeklärt hat. Das Amt (Agentur für Arbeit) hat es nicht als nötig empfunden mich da zu beraten. Ich kenne wiederum andere die eigentlich Grundlos Umschulungen bekommen haben. (Freundin von meiner Schwester ist gelernte Zahnarzthelferin und weil sie nichts fand hat sie eine Umschulung bekommen, arbeitet jetzt bei der Stadt.) Also ich gehe arg davon aus das es immer darauf an kommt wer für einen zuständig ist.

Ich hoffe es kann mir jemand helfen und danke euch schonmal für eure investierte Zeit. VIelen Dank.

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Antworten (4)

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    Antwort von KlausKlatsche KlausKlatsche

    Und dann willst du den Rest deines Lebens mit soner Zyste am Handgelenk leben und nimmst auch in Kauf , dass du deine Hand nie wieder "normal" gebrauchen kannst ? Da würde ich aber auf jeden Fall die OP vorziehen...dann hat sich das mit der Umschulung auch erledigt :)

    Kommentar von Brajdy Brajdy

    Durch eine OP wird das entstende Narbengewebe diese Zyste nur ersetzen. Es könnte allerdings auch passieren das sich die Situation verschlimmert da ich eine wulstige Narbenbildung habe. Das würde bedeuten das es mit einer Op nicht erledigt wäre und das wäre super viel Stress für den Körper. Op , Reha, warten bis es abgeheilt ist und das selbe von vorne. Auch nicht gerade eine bessere Art sich den Alltag zu gestalten. Trotzdem Danke

    Kommentar von KlausKlatsche KlausKlatscheKlausKlatsche

    Nicht ganz, es ist zwar richtig, dass die Zyste häufig "wiederkehrt" , aber es gibt auch einen großen Anteil an Patienten die danach quasi völlig geheilt sind (2/3) ... so eine OP ist mittlerweile ein Routineeingriff, welcher sicherlich auch wie jede andere OP ein gewisses "Restrisiko" beinhaltet. Wozu du da eine Reha brauchst ist mir allerdings schleierhaft. Da Du noch recht jung bist, dürfte sich der "Stress" für deinen Körper wohl in Grenzen halten. Die Entscheidung liegt selbstverständlich alleine bei Dir, ich kann nur nicht nachvollziehen wie man auf eine Chance wieder völlig gesund zu werden verzichten kann..aber das kann natürlich auch an mir liegen...

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    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Die schreiben mir das dass Amt zwar für die Umschulung zuständig ist aber ich keinen Anspruch habe da ich noch keine medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen gemacht habe.

    Dann beantrage eine Reha und mache sie.Dort werden sie Dich wahrscheinlich arbeitsunfähig entlassen.

    Das Amt will halt das Du mitarbeitest!

    Ich kenne wiederum andere die eigentlich Grundlos Umschulungen bekommen haben.

    Es sind halt Einzelfallentscheidungen.

    Gegen eine Ablehnung kann man Widerspruch einlegen,wird der auch abgelehnt kann man eine Sozialklage einreichen!

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    Antwort von steini1 steini1

    Lass die OP durchführen. Du bist noch jung. Wenn du nichts machen lässt ,wird es doch bestimmt noch schlimme..Und dann mit anschliessender Reha.Dann steht wohl einer Umschulung nichts mehr im Wege.

    Kommentar von Brajdy Brajdy

    Durch eine Op kann die Bewegung bis zu 75 % eingeschränkt werden. Deswegen kommt diese leider als letztes in Betracht.

    Kommentar von Brajdy Brajdy

    Sorry ein wenig abgehakt. Also wie gesagt kann die Op gewaltig nach hinten los gehen und das Gegenteil von dem bewirken was es eigentlich bewirken soll. Durch das sich bildende Narbengewebe kann im schlimmsten fall wie oben schon geschrieben eine bis zu 75% Einschränkung entstehen die durch mehrere darauf folgende Operationen behoben werden müsste. Dies wären höchste Strapazen sowohl für das Hangelenk als auch für den ganzen Körper (Narkose etc pp)

    Sicherlich würde das Amt danach auch noch sagen das durch die Operation nun kein Schaden mehr vorhanden ist und ich meinen alten Job ohne Probleme wieder antreten kann. So wie man das Amt eben kennt. Hauptsache niemand steht mehr in der Statistik ;) Auch dir ... Trotzdem Danke

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    Antwort von macbes macbes

    Das mit dem Widerspruch war schon einmal sehr gut. Persönlich würde ich jetzt so vorgehen: Eine Einverständniserklärung darüber, dass Du bereit bist, Dich zur Erstellung eines Gutachtens durch den medizinischen Dienst, untersuchen zu lassen, dessen Ziel es ist (also das Ziel des Gutachtens), festzustellen und darzulegen ob und wie eine Rehabilationsmassnahme den Zustand positiv beeinflussen würde. Also kurz gesagt: Du verlangst ein Gutachten seitens des Jobcenters, dass belegt, dass eine Rehabilitationsmassnahme auch erfolgreich wäre.

    Kommentar von Brajdy Brajdy

    Das hört sich echt gut an. So werde ich in meinem Widerspruch Argumentieren. Aber ich könnte meine Hand dafür ins Feuer legen das die sich dort auch wieder raus winden wie ein glibschiger Regenwurm.

    Kommentar von macbes macbesmacbes

    Wie wollen sie sich denn rauswinden? Zuerst einmal bist Du ja bereit, alles zu unternehmen, um Deine Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und damit eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Ich vermute mal, dass Du auch zu denen gehörst, die eine gegenseitige Vereinbarung unterschrieben haben. Ein Punkt dürfte dabei in etwa so lauten, dass Du Dich verpflichtest, alle Möglichkeiten zu nutzen, um den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln zu bestreiten und an allen Massnahmen zur Wiedereingliederung mitzuwirken. Wenn nun Dir das Jobcenter diese Möglichkeiten versagt, hast Du verschiedene Rechtsmittel. Die Damen und Herren vergessen da nämlich mal ganz gerne, dass sie auch verschiedene Pflichten haben.

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