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Amt fordert Unterhaltsvorschuss zurück - wie beweisen, dass Kindsvater unbekannt ist?

Frage von hellcat hellcat

Meine beste Freundin ist in ziemlich großen Schwierigkeiten. Leider hat sie mir auch gestern erst davon erzählt.

Sie hat eine Tochter, die im Dezember vier Jahre alt wird. Und sie hat für dieses Kind Unterhaltsvorschuss vom Amt erhalten, obwohl sie den Vater nicht kennt. Vor einigen Wochen erhielt sie einen Aufhebungsbescheid. Leider hat sie ihn nicht richtig gelesen. Sie wurde nämlich da schon aufgefordert Stellung zu nahmen. Das hat sie versäumt. Sie hat nun eine Rückforderung in Höhe von fast 4.000.- € erhalten und soll Montag zu einer Anhörung. Der Grund für all das: Meine Freundin hat keinen Vater zu ihrem Kind und das Amt hat sie auch erst Anfang dieses Jahres danach gefragt.

Dieses Gespräch wurde sogar aufgezeichnet (mit ihrem Einverständnis allerdings), das Protokoll hat mir meine Freundin gestern am Telefon vorgelesen.

Das Amt wirft ihr vor, Ihre Angaben seien Widersprüchlich und beruft sich auf § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVG und am Montag hat sie eine Anhörung dazu nach § 24 SGB X.

Ich habe dazu nun mehrere Fragen:

  1. Kann ich sie begleiten? Nach § 13 SGB 10 (4) Beistand müsste das doch möglich sein?
  2. Wie soll meine Freundin beweisen, dass sie den Vater nicht kennt?

Aus dem Protokoll, dass mir meine Freundin vorgelesen hat, hat sich für mich überhaupt nicht viel gegeben, aus dem man den Vorwurf konstruieren kann. Bemängelt haben sie, dass sich meine Freundin nicht sicher war, wo sie den Kerl kennen gelernt hat. Oder auch, dass sie nicht mehr genau wisse, wo sie war (nur die Haltestelle noch), sich aber gemerkt hat, dass er ihr erzählt hat, seine Mutter sei an Krebs gestorben. Und das dies nicht damit zu begründen sei, dass sie Alkohol getrunken habe.

Alles in allem war auch der Ton in dem Protokoll recht scharf. Ich denke, sie haben sie eingeschüchtert und haben letztlich auch nichts. Denn auch, wenn das ungenaue Angaben sind: Sie hat nichts weggelassen oder so... das war tatsächlich so. Sie hatte mich damals nach diesem One-Night-Stand heulend angerufen und sich im Laufe der letzten Jahre immer wieder total die Vorwürfe gemacht.

Fakt ist: Sie war damals psychisch ziemlich im Eimer. Anfang dieses Jahres, als die Befragung war, übrigens auch, damals fing sie auch endlich an, Medikament zu nehmen. Und sie hat wirklich keine Ahnung, wie der Typ mit Nachnamen hieß und was sie da vorgetragen hat, stimmt soweit. Sie war damals oft abends weg. Sie hat allerdings sonst nie und danach erst recht nie wieder großartig Alkohol getrunken. Tatsächlich trank sie normalerweise gar nichts. An dem Abend hat sie sich aber überreden lassen, hat es erwartungsgemäß nicht vertragen, hat sich von dem Typen abschleppen und total verarschen lassen. Sie weiß rein gar nichts.

Würde meine Zeugenaussage ihr da helfen? Wie soll sie denn um Himmels Willen beweisen, dass sie erstens die Wahrheit gesagt hat, soweit sie sie noch wußte (nach über vier Jahren immerhin!!!) ... wer weiß Rat?

Sorry, dass ich mich nicht kürzer fassen konnte. Bin für jeden Rat dankbar.

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Antworten (4)

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    Antwort von Maerchenkiste Maerchenkiste

    Gehe SOFORT zu einem Anwalt!!!!!!!!!!!!

    Kommentar von hellcat hellcathellcat

    Ja, das hab ich ihr auch geraten, sie wollte schon hinschmeißen... aber herrje, sie ist unschuldig, Erzieherin mit zwei Kindern alleine, also da ist auch kein Geld, die würde ewig zurück zahlen. Ach ja und beim ersten Kind ist der Vater bekannt, es ist also nicht so, dass man ihr da was vorhalten könnte. Die Frau ist ein Schaf, ein echt liebes aber manchmal bisschen dummes und naives Schaf.

    Anwalt für Familienrecht?

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    Antwort von fs112 fs112

    hat sich von dem Typen abschleppen und total verarschen lassen

    ...wenn man solche Pauschalvorwürfe immer schon liest. Inwiefern wurde sie denn verarscht? Weil der Typ ihr keine Visitenkarte hinterlassen hat? Oder weil er nicht verhütet hat? Dazu gehören auch immer zwei. Vermutlich war er selbst alkoholisiert...

    Aber immer schön auf die Typen schimpfen ;-)

    ...man könnte den Spies ja zum Spaß auch mal umdrehn, die hat den jungen Mann total verarscht, der weiß nichts von seinem Kind, und hätte vielleicht so viel Freude mit seiner kleinen Tochter.

    Kommentar von hellcat hellcathellcat

    Das war meine subjektive Meinung. Natürlich gehören da immer zwei dazu. Aber sie ist halt echt nicht der Typ, der sich grundsätzlich so fahrlässig verhält.

    Mal was anderes: Inwiefern soll Dein Beitrag ihr jetzt eigentlich helfen und wie schätzt Du das mit der Beweislast jetzt ein? Oh, ich wette gar nicht, Du wolltest nur etwas über die bösen Frauen schimpfen, oder?

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    Also ich selbst habe nicht immer den Anspruch hilfreich zu sein...

    Aber zur Sache, sie braucht nicht zu beweisen, dass sie - auf gut deutsch - überhaupt keinen Plan hat, und keine Details über die verhängnisvolle Nacht mehr weiß. Wenn, dann müsste die Behörde ihr nachweisen, dass sie die Unwahrheit sagt.

    Durch die neue Sachlage ergeben sich für die Betroffene schließlich nur finanzielle Nachteile, weshalb sollte sie hier einen Kindsvater schützen bzw. decken wollen...?

    Vorzuwerfen ist der Betroffenen hier höchstens, dass sie auf Schreiben nicht reagiert hat, und Fristen verstreichen lassen hat. Naja, vielleicht kann sie irgendwie auf der Psychoschiene fahren, es scheinen ja tatsächlich psychische Probleme zu bestehen.

    Du kannst sie bei einer Anhörung begleiten, aber eine "Zeugenaussage" wird niemand interessieren, denn ihr seit weder vor einem Zivil- noch vor einem Strafgericht, sondern dies betrifft das SGB. Sehr glaubhaft wärst du als Vertraute der Kindsmutter ohnehin nicht.

    Gut, jetzt ist ja überraschend doch noch was Produktives herausgekommen^^

    Kommentar von hellcat hellcathellcat

    Ja, sehr produktiv sogar, hilfreichste Antwort bisher, danke!

    Die psychischen Probleme hat sie, die kann sie auch nachweisen und eben: Warum sollte sie den Typen decken, wenn sie finanzielle Nachteile dadurch hätte?

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    Antwort von prinzessenlilly prinzessenlilly

    Heey :)

    Ich bin zwar erst 15 aber ich würde sagen das deine Freundin sich sofort einen Anwalt nehmen soll . Für Leute die Geld vom Amt bekommen oder Frauen die allein erziehend sind gibt es meines Wissens auch Anwälte vom Staat die eine Freundin nich aus eigender Tasche bezahlen muss, da müsste sie sich dann mal erkundigen.

    Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen weiter helfen .

    LG :D

    Kommentar von hellcat hellcathellcat

    Danke schön. Das mit dem Anwalt habe ich ihr auch schon gesagt, ich hatte nur gehofft, dass auch so schon jemand was über die Situation sagen kann. Ich fand nicht einen einzigen solchen Fall im Internet.

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    Antwort von hauseltr hauseltr

    Waren möglicherweise k.o. Tropfen im Spiel?

    Kommentar von hellcat hellcathellcat

    Keine Ahnung, aber was würde ihr das jetzt nützen? Soll sie eine Strafanzeige gegen einen Unbekannten stellen, von dem sie nur den Vornamen weiß und ne Beschreibung abgeben kann??? Das bringt nach 4 Jahren nun auch nichts mehr...

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