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amt

Frage von titanic92 titanic92

wie alt muß ich sein das ich ausziehen darf wenn es das amt . die miete übernehmen soll meine freundin ist 23 jahre alt

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von Usch74 Usch74

    25,wieso soll das amt die miete übernehmen?

    Kommentar von titanic92 titanic92titanic92

    meine freundin hat einen bihnderung und sie verdient nur 73 pro monat weil sie in einer bihnderten werkstatt arbeitet

    Kommentar von Usch74 Usch74Usch74

    na vielleicht gibts da ne sonderregelung,frag mal direkt beim amt nach

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    Antwort von LunaS57 LunaS57

    Wieso das Amt, Du kannst doch arbeiten!

    Kommentar von Kronkorkenkugel KronkorkenkugelKronkorkenkugel

    Können vielleicht - aber wollen.... Wenns doch ein Amt gibt.....

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    Antwort von bitmap bitmap

    25

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Du mußt 25 Jahre alt sein.

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    Antwort von mamo2402 mamo2402

    du musst 25 sein.Das Einkommen deiner Freundin wird mit angerechnet:

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    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    geh arbeiten!!! Oder verkauf dich - bringt schnelles Geld und lebst nicht auf unser aller Kosten!

    Kommentar von titanic92 titanic92titanic92

    nur mal zur info ich arbeite schon seit über 2 jahren

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    Antwort von powerfraqu6464 powerfraqu6464

    Keine Chance, erst Ü25, dann stehen die Beine alleine.

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    Antwort von gemmaemma gemmaemma

    Du musst bis zu deinem 25. Lebensjahr zu Hause wohnen bleiben. Vorher wird dir keine eigene Wohnung finanziert. Es sei denn, du kannst aus irgendwelchen Gründen nicht mehr zu Hause leben, die musst du aber nachweisen und von deinen Eltern bestätigen lassen. Oder du hast selbst ein Kind und musst deswegen ausziehen.

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    Antwort von wim50 wim50

    Dann hat sie noch 2 Jahre Stallpflicht.

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    Antwort von Arwen45 Arwen45

    Bis zum Abschluss der ersten Ausbildung/Studium müssen die Eltern für Dich aufkommen, mindestens bis 25, ausser Du bist weiblich und bekommst vorher ein Kind, dann kannst Du auch ausziehen.

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