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Ampeln umgehen

Frage von bitcheskiller11 bitcheskiller11

Hey leutz, ab wie vielen Metern von der nächsten Ampel entfernt, darf man über die Straße gehen, ohne als "rotfüßer" durchzugehen?? Darf man es überhaupt??

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Antworten (3)

  • 2
    Antwort von Slayer17 Slayer17

    mindestens 50 m

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Woher weißte das? Haste schon mal zahlen "dürfen"? ;))

    Kommentar von Slayer17 Slayer17Slayer17

    ich habe in der Schule aufgepasst^^

    Kommentar von Nils2 Nils2Nils2

    Aha, wo steht das denn?

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Es steht mit festen Meterangaben nirgends drin, ist aber gängige "Rechtssprechung" - in Anführungszeichen daher weil eine OWi, zu der es wohl noch keine Urteile gab. ;)

    Alös Grundlage könnte § 25 StVO herhalten. Wobei man sich auf die 50 m nicht verlassen sollte: auf stark befahrenen Straßen könnten es sogar bis 150 m werden. ;)

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Dann sogar sehr gut aufgepasst. :D

    Die Schule lehrt ja doch mal was gescheites. :P

  • 1
    Antwort von pischi1995 pischi1995

    Wenn eine Ampel in Sicht ist, darfst du nicht einfach die Straße überqueren.

    Kommentar von bitcheskiller11 bitcheskiller11bitcheskiller11

    Das ist aber schade ;(

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Grins, wehe man sieht dann ne Ampel in 2 km Entfernung. :D

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Zwischen "Ampel" und "in" fehlt bei meinem Kommentar noch das Wort "erst"... Uups^^

    Kommentar von bitcheskiller11 bitcheskiller11bitcheskiller11

    ;)

  • 0
    Antwort von espressionant espressionant

    diese Frage wird so in etwa in §25 (3) StVO beantwortet.

    Erstmal muss es die Verkehrslage zulassen, dass man nicht an Einmündungen, Kreuzungen, Zebrastreifen oder Ampeln quert. Also wenn viel Verkehr ist, muss man sogar einen Umweg in Kauf nehmen, 50 bis 100m sind da schon drin.

    Bei wenig Verkehr ist der Umweg über die oder die Nutzung der Ampel nicht erforderlich. Quert man neben der Ampel sollte man so weit weg sein, dass man ausserhalb des Schutzbereichs der Kreuzung oder der Einmündung ist. Der sollte für einen Fußgänger dort enden, wo es keine zur Kreuzung gehörenden Markierungen mehr gibt. Hier hat er aber den Vorrang des Fahrzeugverkehrs zu beachten...

    Kommentar von bitcheskiller11 bitcheskiller11bitcheskiller11

    Ich möcht mal gerne das Gesetz sehen, dass beinhaltet, man könne bei wenig Verkehr die Nutzung der Ampel meiden.

    Kommentar von espressionant espressionantespressionant

    gerne:
    http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__25.html
    hatte ich aber schon gepostet => gründlicher lesen!

    daraus: "wenn die Verkehrslage es erfordert, nur an ... Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen"

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