Se7eN am 07.08.2008 um 23:26 Uhr
Hallo zusammen :)
Wenn eine Ampelanlage ausgeschaltet ist und die Verkehrszeichen gelten, wie müssen die Fahrer dann die Fußgänger behandeln.. Zählt der Fußgängerüberweg dann als Zebrastreifen oder wie verhält man sich?
Danke für die Antworten.. :)
Also ich lass Fußgänger immer erst mal rüber, aber nur wenns gefahrlos ist. Aber ich bin wohl auch die einzige. L.G.
Nur bei den besonders mit Schildern ausgewiesenen "Fußgängerüberwegen" haben die Kraftfahrer zu warten. Sonst immer die Fußgänger!
Generell ist die Regel im Straßenverkehr: Der Schwächerer ist zu schützen. Der Fußgänger hat dann Vorgang, wenn man selbst abbiegt und der Fußgänger um die Ecke über die Straße will. Kommt es zu einem Unfall, ist in Zweifelsfall der Autofahrer schuld. Deswegen: lieber den Fußgänger über die Straße lassen.
wenn ein zebrastreifen vorhanden ist, dann müssen die fahrzeuge sich an diese regel halten.

Wenn du lieb bist, läßt du sie laufen - sonst haben sie nur Vorrang, wenn der Übergang als Zebrastreifen gemalt ist.
Wenn eine Ampelanlage ausfällt gilt grundsätzlich:" Wer geht geht vor!" LG asma
Dann gilt die normale Regelung, ein Fußgängerüberweg(Furt) ist kein Zebrastreifen!
Es ist zu unterscheiden zwischen einem Zebrastreifen (= auf jeden Fall Vorrang für den Fußgänger) und einem Fußgängerstreifen. Bei letztrem hat der Fußgänger nur Vorrang, wenn er geradeaus geht und der auf der Str. Fahrende Abbieger ist. An großen Kreuzungen gibt es kleine ungefähr dreieckige Verkehrsinseln. Hier geht der Fußgänger im Winkel von 90 Grad zum auf der Str. Fahrenden. Letzterer hat Vorrang.