Hallo,
wenn man als Fußgänger erst einen Schritt auf die Straße gemacht hat und dann die Ampel rot wird, darf man dann trotzdem noch rüber gehen oder muss man dann den einen Schritt zurück gehen?
Mfg
WiInf
Hallo,
wenn man als Fußgänger erst einen Schritt auf die Straße gemacht hat und dann die Ampel rot wird, darf man dann trotzdem noch rüber gehen oder muss man dann den einen Schritt zurück gehen?
Mfg
WiInf
Du musst sogar weiterlaufen und nicht zurückgehen. § 37 Abs. 2 Punkt 5:
Wenn Du Dich schon auf der Straße befindest, darfst Du weiterhin zügig die Straße überqueren.
es passieren viele unfälle weil füsgänger wieder zurücklaufen und die autofahrer nicht damit rechenn und losfahren wenn du schon 2-3 m auf der straße bist geh voll rüber aber bei einem schritt wieder zurück
Man darf - aber wenn Du 90 und schlecht zu Fuss bist, solltest Du es bei einer breiten Strasse vielleicht trotzdem lassen, weil die Dir zur Verfügung stehende Zeit dann vermutlich nicht mehr ausreichen dürfte.
Ja, darf man.
Die Zeiten sind so bemessen, dass ein normaler Fußgänger zu diesem Zeitpunkt noch sicher die Fahrbahn überqueren kann.
(Eine Ausnahme gibt es in Düsseldorf: Dort haben auch die Fußgängerampeln eine Gelbphase, und wenn dort rot wird, kommt auch direkt der Autoverkehr.)
Wenn Du nur einen Fuß zurückziehen musst, würde ich dazu raten. Bist Du einmal bei grün komplett auf der Straße einfach weitergehen.
Ich würde empfehlen einen Schritt zurück zu gehen vor allem bei vielbefahrenen Straßen und da wo die andere Ampel schnell auf grün umschaltet.
Ich glaube man muss den schritt zurück gehen weil dann die Ampel der Fahrer grün wird und die werden ja nicht auf dich warten müssen..
Du glaubst falsch :-)
Woher weiß man denn Letzteres???
Dazu müsste man mindestens eine Ampelphase abwarten und mitstoppen!!!
;-))