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Ampel und Grüner Pfeil nach rechts

Frage von OptikRu OptikRu

Also wenn man vor einer Ampel nach rechts abbiegen will, gibt es manchmal neben der normalen Ampel einen grün leuchtenden Pfeil nach rechts. Wenn dieser leuchtet, auch wenn die normale Ampel rot ist darf man ja fahren.

Wenn der grüne Pfeil aber erlischt und die Hauptampel nach einiger Zeit auf grün springt, muss man dann auch fahren ? Als Rechtsabbieger?

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Antworten (16)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Iwalktheline Iwalktheline

    Beim grünen Pfeil darfst du rechts abbiegen, bei normal grün darfst du auch fahren, musst aber zusätzlich auf Fussgänger und Fahrradfahrer aufpassen, die dann auch grün haben.

  • 3
    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87

    § 37 StVO - Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

    (1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln, vorrangregelnden Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen vor. Fahrzeugführer dürfen bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.

    (2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün - Gelb - Rot - Rot und Gelb (gleichzeitig) - Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.

    1. An Kreuzungen bedeuten:

    Grün: "Der Verkehr ist freigegeben".

    Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.

    Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben".

    Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.

    Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

    Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.

    Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung".

    Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muß sich dabei so verhalten, daß eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

    (...)

    Ja, wenn die Hauptampel grün zeigt und die Abbiege-Ampel rot darfst du fahren. zeigt die Hauptampel rot und die Abbiege-Ampel grün darfst du nach rechts fahren. Das auch ohne zu stoppen (es ist kein Schild), aber natürlich mit der üblichen Sorgfalt beim Abbiegen.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    "die Hauptampel grün zeigt und die Abbiege-Ampel rot darfst du" Gemeint war natürlich anstatt "rot" "erloschen ist".

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    Antwort von JotEs JotEs

    Rechtsabbieger müssen die Signale des zweifeldrigen Signalgebers beachten, sofern er Signale zeigt.

    Wenn dieser aber weder grün noch gelb zeigt (also erloschen ist), dann ist für die Rechtsabbieger kein spezielles Lichtzeichen mehr vorhanden. Dann müssen auch sie sich zwangsläufig nach den Signalen der dreifeldrigen Hauptampel richten, dürfen also fahren, wenn diese allgemeines Grün zeigt, und dann insbesondere auch nach rechts abbiegen.

  • 1
    Antwort von kaddi1985 kaddi1985

    nein darf man nicht die ampel ohne pfeil gilt dann nur für fahrer die nicht nach rechts abbiegen, oder irre ich mich jetzt da, du meinst doch jetz wenn der grüne Pfeil auf rot umspringt und die ampel ohne pfeil grün wird oder?

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Dann erkläre mir mal die zwei (anstatt drei) Lampen an der Rechtsabbieger-Ampel.

    Kommentar von kaddi1985 kaddi1985kaddi1985
    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Die nach rechts zeigende Ampel hat in dem Fall des Fragestellers hier nur ein gelbes und ein grünes Glas. Die kann also lediglich freie Fahrt gewähren, während der Gradeausverkehr warten muss. Dein Link passt also nicht.

    Kommentar von kaddi1985 kaddi1985kaddi1985

    joa stimmt jetzt wo ich mir das alles durch den kopf gehen lasse...

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    Antwort von keydons keydons

    ja. normal gilt die hauptampel, aber der grüne pfeil überstimmt die hauptampel wenn er aufleuchtet

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    Antwort von gerd1011 gerd1011

    Ja, da es ja keinen roten Rechtsabbiegerpfeil gibt.

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    Antwort von Eratya Eratya

    Ja, dann gilt GRÜN ist GRÜN.

    Der Bedarfspfeil ist NUR als GEBOT gegeben.

    Man darf mit Stoppen rechts abbiegen.

    Aber immer auf der Hut vor den Fahrzeugen, die "eigentlich" grün haben.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Du meinst ein Schild auf dem ein gründer Abbiegepfeil aufgedruckt ist. Hierbei handelt es sich aber um einen beleuchteten Pfeil. Bei diesem muss man nicht stoppen, da kein Verkehr kreuzen darf.

    Kommentar von Iwalktheline IwalkthelineIwalktheline

    Reiswaffel hat Recht. Beim beleuchteten Pfeil hat man freie Fahrt, beim bedruckten Schild muss man stoppen, denn es können noch andere von vorn oder von der Seite Grün haben.

    Kommentar von Naoscaire1916 Naoscaire1916Naoscaire1916

    Von vorne nicht! Die ersten die beachtet werden müssen sind Fußgänger quer vor Dir, die Ampel ist schließlich rot. Deshalb MUSST Du auch an der Haltlinie zunächst anhalten, um Dich dann vorsichtig zur Sichtlinie vorzutasten!

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    Antwort von fischkoppmojo fischkoppmojo

    ja

    der pfeil ist ja die ausnahme wenns grad rot is

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    Antwort von Katja38 Katja38

    Ja aber du musst trotzdem erst an der Linie halten und auf den Verkehr achten.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Nein muss man nicht, da es sich nicht um den auf einem Schild aufgedrucken Grünpfeil handelt, sondern einen beleuchteten.

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    RatgeberHelden Antwort von Commodore64 Commodore64

    Die Zweigliedrige Ampel zeigt kein Rot! Ist sie aus, ist es so als wenn die nicht vorhanden ist. Dann muß man halt die normale Ampel beachten. Ist diese auch aus, dann gelten entweder die Schilder an den Ampeln oder wenn keine vorhanden Rechts vor Links.

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    Antwort von Konsumer2010 Konsumer2010

    Ja klar dafür ist die Ampel doch da.

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    Antwort von srami srami

    Der grüne Pfeil wurde aus der ehem. DDR übernommen. Sinn und Zweck ist die Räumung der Kreuzung von Rechtsabbieger und die Herstellung flüssigen verkehrs trotz Ampel.

    Es gibt grüne Pfeile als Leuchtzeichen (wie auf deinem Bild) und als farbige Elemente auf schwarzem Untergrund (ununterbrochene Aktivität).

    Was heißt das nun? Die Lichtzeichen sind das bestimmende und höchstwertigste Element in der Verkehrssteuerung.

    Kommst Du mit dem Auto/ Fahrrad auf eine Kreuzung zugefahren (Ampel zeigt rot, montierter grüner Pfeil), so heißt das für dich: Anhalten und gleich wieder losrollen und in die Kreuzung vortasten, bis zur Sichtlinie, kommt von links kein Verkehr, dann kannst Du nach rechts abbiegen.

    Ampel zeigt grün + grüner Pfeil: Du brauchst nicht anhalten und kannst soort rechts abbiegen.

    Grüner Pfeil als zweites Lichtelement: Der Rechtsabbieger darf rechts abbiegen, auch wnn das Hauptlichtelement rot zeigt. Dies gilt sowohl für den schon stehenden Verkehr als auch, wenn Du Dich erst der Kreuzung näherst. Ein Anhalten ander Stoplinie ist für den kommenden Verkehr nicht notwendig.

    Kommentar von Commodore64 Commodore64Commodore64

    Nur der grüne Blechpfeil ist aus der DDR übernommen. Die zusätzlichen leuchtenden grünen Pfeile gab es in Westdeutschland schon immer. Die wurden dann aber zum Teil gegen die billigen und Wartungsfreien Blechpfeile ersetzt.

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    Antwort von Priscilla1996 Priscilla1996

    Du darfst dann in allen richtungen fahren... nur nicht rückwärts :D

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    Antwort von Saisa2009 Saisa2009

    Wenn der grüne Pfeil erlischt, dann kannst du auch fahren. Du darfst nur nicht fahren, wenn der grüne Pfeil rot ist.

    Kommentar von keydons keydonskeydons

    es gibt keinen roten pfeil^^

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Vorallem keinen grünen Pfeil der rot ist. ;o)

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    Antwort von lacoma lacoma

    ja, klar

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    Antwort von AndyderErste AndyderErste

    Da hat wohl jemand in der Fahrschule nicht aufgepasst?

    Ja wenn die "Hauptampel" auf grün springt musst du fahren.

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