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Ampel bei Rot überfahren

Frage von ntmtk ntmtk

Hallo !

Beim Rechtsabbiegen auf eine Vorfahrtsstraße hab ich eine rote Ampel überfahren, welche sich unmittelbar nach der Kreuzung befindet. Grund war das mit ein LKW-Fahrer ein Zeichen gab, dass er mich fahren läßt. Während ich mich noch bedankt habe, bin ich mit ca. 5 km/h um die Ecke gerollt, wobei just in diesem Moment die Ampel auf Rot geschalten hat. Ich habe die Linie etwas überfahren und wurde geblitzt. Was erwartet mich jetzt ? Spielt es eine Rolle ob ich Angaben zu dem Vorfall mache oder wird pauschal eine Strafe erteilt ?

Danke Stefan

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Antworten (9)

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    Antwort von flamingstar flamingstar

    Es gibt keinen Grund, eine Ampel mit Rot zu überfahren! Auch wenn der LKW-Fahrer Zeichen gegeben hat, hättest du darauf achten müssen, ob die Ampel rot oder grün ist. Du wirst mit einer Strafe rechnen müssen.

    Kommentar von ntmtk ntmtk

    Mit einer Strafe rechne ich auch. Die Ampel war beim Abbiegen grün.

    Kommentar von flamingstar flamingstarflamingstar

    und ist von grün sofort auf rot umgesprungen? War da nicht gelb dazwischen?

    Kommentar von ntmtk ntmtk

    Es wird schon gelb gewesen sein, aber nicht lange. Insgesamt war ich für ca. 3s wegen dem LKW abgelenkt und hab nicht auf die Ampel geschaut.

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    Antwort von ntmtk ntmtk

    Nun ich denke es besteht Hoffnung. Ich wurde erst geblitzt als ich ca. 1/2 Autolänge über der Haltelinie war. Nach http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rotlicht17.htm wäre dies zumindest kein qualifizierter Rotlichtverstoß.

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    Antwort von abibremer abibremer

    du hast KEINE chance: nur wenn der LKW-fahrer ein verkehrsregelnder polizist gewesen wäre, hättest du bei rot fahren dürfen. ob du dich noch schriftlich äußerst ist ziemlich egal, du erhältst einen anhörungsbogen, auf dem du deine daten eintragen mußt und ob, bzw. wie du dich zum vorwurf äußerst. mein rat dazu: gib es einfach zu, für dein gewissen hast du ja eine ausrede, beiß die zähne zusammen, zahle und vergiss das ganze- die kosten kannst dir über den "bußgeldkatalog selbst ergoogeln.

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    Antwort von odemtann odemtann

    So stehts im neuen Bussgeldkatalog Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt

    (auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 50,- EUR; 3 Punkte mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

    bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

    Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil

    vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 50,- EUR; 3 Punkte

    den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte

    den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert 60,- EUR; 3 Punkte gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte

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    Antwort von Kurgast Kurgast

    Es wird pauschal ein Bußgeld von 50€ + 3 Punkte(oder mehr http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/bussgeldkatalog/rote-ampel/index.php)verlangt.

    Du kannst diesem dann widersprechen, aber ich schätze deine Chancen eher gering ein.

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    Antwort von Cinamon83 Cinamon83

    Also normalerweise haben Blitzer an Ampeln eine gewisse Vorschaltzeit- sprich nicht wenn es direkt rot wird, blitzt es, sondern da muss die 1-Sek. Schwelle schon überschritten sein. Na dann frohe Weihancht- da wirst du wohl Post erhalten. Natürlich kannst Du den Vorfall so schildern wie eben uns- aber das wird die Beamten wenig jucken... Ach und ncoh was zu dem "um die Ecke rollen": Die Sensorn des Blitzers liegen VOR der Ampel. Es ist also nciht möglich, dass Du nach passieren der Ampel geblitzt wurdest- dann wäre ja jeder Rückstau ein Blitzsünder.

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    Antwort von anjanni anjanni

    Warte doch mal erst ab, ob überhaupt was kommt.

    Bist Du richtig bei Rot rübergefahren - oder hast Du dann doch noch gehalten?

    Generell würde ich mal sagen, Du nimmst besser direkt die Strafe in Kauf - wenn es denn eine gibt. Weil jede "Ausrede", auch wenn sie noch so wahr ist, eigentlich darauf hindeutet, daß Du der Verkehrssituation nicht gewachsen warst oder daß Du nicht sorgfältig genug warst. Jedenfalls würde das so interpretiert.

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    Antwort von wolfgang1956 wolfgang1956

    Wenn Du geblitzt wurdest, musst Du zahlen. Du bist gefahren. Was andere Dir für Zeichen geben, wird den Richter nicht interessieren.

    10 Punkte in Flensburg, ab in die Ecke zum Schämen (lol)

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Die Frage wird lauten war die Rotphase unter oder über 1 Sek? Das macht im Zweifel einen Unterschied von 100 Euro und 3 Punkten.

    Kommentar von rawi47 rawi47rawi47

    richtig, leider kommt aber bei mehr als eine sekunde in der regel noch ein fahrverbot von einem monat dazu, nennt sich qualifizierter rotliochtverstoss. aber vesuch doch mal auf augenblicksversagen zu argumentieren, weil dir der lkw zeichen gegeben hat. viel glück

    Kommentar von Cinamon83 Cinamon83Cinamon83

    Normalerweise reagieren Ampel-Blitzer erst nach der 1-Sek....

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