Hi, als besiegte und besetzte Nation wurden den (von den USA, F, GB ausgewählten) Vätern des Grundgesetzes aufgetragen in den westlichen Besatzungszonen (Trizonesien), was im Grundgesetz stehen soll. Die Ausarbeitung war frei, wurde aber ggf. zurückgewiesen, mußte dann neu formuliert werden. Gruß Osmond http://www.infoseiten.slpb.de/geschichte/deutschland/1945-1949/grundgesetz-und-g...
Zitat: Nach Entnazifizierungs- und Umerziehungsmaßnahmen übertrugen die westlichen Besatzungsmächte mehr und mehr Kompetenzen an vom Nationalsozialismus unbelastete und demokratisch eingestellte Deutsche. Im Sommer 1948 wiesen sie die elf demokratisch gewählten Ministerpräsidenten der westlichen Besatzungszonen an, eine Verfassungsgebende Versammlung einzuberufen, die Ländergrenzen festzulegen und ein Besatzungsstatut zu erlassen (Frankfurter Dokumente).
Die westdeutschen Länderchefs beriefen zur Ausarbeitung der Verfassung den Parlamentarischen Rat ein, welcher auf Grundlage des Herrenchiemseer Verfassungskonvents das Grundgesetz ausarbeitete. Bewusst vermied man die Bezeichnung Verfassung und entschied sich für die Bezeichnung Grundgesetz. Durch diesen Begriff wollte man den provisorischen Charakter der Verfassung verdeutlichen, schließlich war ein Teil Deutschlands – die Deutschen in der sowjetischen Besatzungszone – trotz mehrfacher Einladung von diesem Prozess abgeschnitten. Außerdem galt es, nicht eine neue Nation sondern einen provisorischen westdeutschen Staat zu gründen.
Das Grundgesetz entstand im Auftrag der Besatzungsmächte, die wesentliche Bestimmungen festlegten. Die Ausarbeitung und Ausgestaltung lag in den Händen der deutschen "Mütter und Väter" des Grundgesetzes, die sich von den alliierten Vorgaben in einigen Bereichen lösten und eigene Schwerpunkte setzen. Im Grundgesetz wurden die Erfahrungen mit der Weimarer Reichsverfassung berücksichtigt und eine neue erfolgreiche Demokratie auf deutschem Boden geschaffen.
okay... danke für die antwort :-)