Hallo Hanse!
Ganz so einfach, wie manche hier offenbar denken, ist das nicht. Um das zu erläutern, will ich mal etwas umfassender antworten:
Gerade in größeren Städten, z.B. Berlin oder Düsseldorf, gibt es immer wieder Stellen, an denen umeinander herum links abgebogen werden MUSS. Wenn man den Führerschein hat (und nicht nur auf dem platten Land unterwegs ist), sollte man so was eigentlich auch wissen ... :P
Früher war das Umeinander-Herum-Linksabbiegen in West-Deutschland sogar Pflicht (offiziell noch bis 1992, auch wenn es da in der Praxis schon fast ausgestorben war). Heute schreibt die StVO vor, im Regelfall, wenn es irgendwie möglich ist, voreinander links abzubiegen.
Folgende Situationen können es aber nach §9(4) StVO nach wie vor erforderlich machen, umeinander herum links abzubiegen: (Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)
Wenn ein extrem breiter Mittelstreifen (bauliche Trennung) da ist. Eine bauliche Trennung alleine reicht nicht - sie muss schon ziemlich BREIT sein. Häufig ist das der Fall, wenn Straßenbahngleise durch die Mitte laufen.
Wenn die bauliche Trennung nicht so breit ist, kann es aber trotzdem erforderlich sein, im weiten Bogen links abzubiegen, wenn der Durchbruch für die Linksabbieger zu ENG ist, um voreinander links abzubiegen. 1 und 2 sind in der Regel dann der Fall, wenn das Voreinander-Linksabbiegen wie "Linksverkehr in einer engen Gasse, die durch den Grünstreifen führt" aussehen würde. Dann entscheidet man sich korrekterweise für den Rechtsverkehr.
Wenn Du eine Kreuzung hast, an der zwei Straßen, die sich eigentlich noch (mehr oder weniger) gegenüberliegen, ein gutes Stück seitlich versetzt sind. Selbsterklärend. In den bisher genannten Fällen (1 bis 3) wird es (ohne einschlägige Markierungen) immer wieder Grenzfälle geben, wo man sich in der Regel mit seinem Gegenüber darüber verständigen muss, ob man an dieser Kreuzung noch voreinander abbiegen KANN (dann MUSS man auch), oder ob es erforderlich ist, umeinander herum zu fahren.
Schließlich gibt es noch Kreuzungen, an denen das Umeinander-Herum-Fahren schlichtweg durch Markierungen (z.B. Fahrspuren oder Fahrbahnpfeile im Inneren der Kreuzung, Haltelinien) oder Verkehrsinseln im Kreuzungsinneren vorgeschrieben ist. (Oftmals ist das damit verbunden, dass es in der Mitte der Kreuzung ein zweites Ampelsignal gibt). Es gibt auch durchaus den Fall, dass Markierungen das Umeinander-Herum-Linksabiegen nur in der einen Richtung (z.B. West-Ost) vorschreiben, in der anderen Richtung (Nord-Süd) laut Markierung aber voreinander ("amerikanisch") links abgebogen werden muss.
Gerade in Berlin, wo es viele Straßen mit extrem breiter baulicher Trennung, viele schlecht markierte Kreuzungen und sogar viele unbeampelte Kreuzungen an vier- oder sechsspurigen Straßen gibt, ist es üblich, schon deutlich "früher" die Notwendigkeit zum Umeinander-Herum-Fahren zu sehen als in den meisten anderen deutschen Städten. (Entgegen einem Gerücht, das sich in West-Berlin hartnäckig hält, hat das auch nichts mit Ost- oder West-Deutschland zu tun. Die Exoten, die alles anders machen, sind nämlich nicht die "Ossis", sondern die West-Berliner). In Berlin lernt man z.B. in der Fahrschule, an unbeampelten Kreuzungen, die einen "geschützten" (vom Rest des Verkehrs baulich abgeschirmten) Aufstellbereich in der Mitte haben, tendentiell
eher umeinander herum links abzubiegen. Das hat den Vorteil, das sich die Linksabbieger aus ALLEN vier Richtungen - im Rechtsverkehr geordnet - gleichzeitig in der Mitte der Kreuzung aufstellen können, um auf freie Fahrt zu warten. Beim Voreinander-Linksabbiegen hingegen könnten die Autos aus den Nebenstraßen nicht in den Innenbereich der Kreuzung einfahren, da sie dann die Linksabbieger, die von der Hauptstraße kommen, durch ihren abweichenden Aufstellwinkel behindern würden. Beim Umeinander-Herum-Linksabbiegen gibt es hingegen nur zwei (statt sonst vier) verschiedene Aufstellichtungen.
Deine Frage, was die bauliche Trennung einer Straße mit der Art des Linksabbiegens zu tun hat, war also durchaus berechtigt. Nur gibt es so was halt meist wirklich nur in größeren Städten und nicht auf dem platten Land. Also von wegen: "Solche Ausnahmen gibt es nicht."
Aber wie gesagt: Oftmals ist es wirklich Auslegungs- und Verständigungssache. Du musst nicht meinen, dass die korrekte Art des Linksabbiegens für jede Kreuzung in Deutschland eindeutig definiert wäre. Meistens ist sie das zwar - aber Grenzfälle gibt es immer wieder, und dann muss man sich (wenn man der erste Abbieger ist) langsam in die Kreuzung vortasten und abwarten, was das Gegenüber macht. Aber in 95% aller Fälle ist es eh vorgeschrieben, voreinander abzubiegen.
Das ist jetzt nicht sehr hilfreich! :(
Ich weiss, aber die Beschreibung war sehr dünn (was ist amerikanisches Abbiegen?) In DE wird immer voreinander abgebogen, bei linksabbiegenden Fahrzeugen. Und soviel wie ich weiss, gibt es immer Makierungen bei mehrspurigen Fahrbahnen, vorallem im Kreuzungsbereich. Und um die Uhrzeit, ist es doch mit dem Alk/Drugs garnicht sooo abwegig-oder:-)
Hab mal nachgeschlagen: § 9 IV Satz 2 StVO: "Führer von Fahrzeugen, die einander entgegenkommen und jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, ES SEI DENN, die Verkehrslage oder die GESTALTUNG DER KREUZUNG erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind". Bin übrigens nüchtern. Hanse
Das "Es sei denn" ist so gut wie unmöglich. Und das du noch nüchtern bist, dafür kann ich doch nichts:-)Prost