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Ambulante Zusatzversicherung der Barmenia: Gibt es Wartezeiten?

Frage von petr1965 petr1965

Ich werde wahrscheinlich eine ambulante Zusatzversicherung bei der Barmenia abschließen, bin mir aber nicht sicher, ob es Wartezeiten zu beachten gibt? Wisst ihr da etwas aus eigener Erfahrung drüber? Danke Euch.

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von DerVolkswirt DerVolkswirt

    Die allgemeinen Wartezeiten betragen 3 Monate, diese gelten bei ambulanten Behandlungen, darüber hinaus gibt es besondere Wartzezeiten von 8 Monaten, diese gelten z.B. für Psychotherapie und Zahnersatz. In der Regel wird auf Wartezeiten bei Unfällen verzichtet.

    Wichtig zu wissen: Für Behandlungen, die vor Vertragsabschluss angeraten oder beabsichtigt waren, besteht auch nach der Wartezeit kein Versicherungsschutz, es sei denn, diese Dinge wurde im Antrag angegeben und die Versicherung hat unter dieser Angabe den Vertrag policiert.

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    Antwort von malli malli

    wartezeit 8 monate ausser bei unfällen!

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    Antwort von MariaHambloch MariaHambloch

    welche zusatzversicherung soll abgeschlossen werden? im zahnbereich mußt du mit 8 monaten rechnen, sonst (bis auf Ausnahmen) 3 monate

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    Antwort von krabbe22 krabbe22

    Auf der Homepage der Barmenia kann man die Versicherungsbedingungen downloaden.

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    Antwort von rudiratlos6 rudiratlos6

    Deine Frage und auch andere, wird dir der Abschlussvermittler beantworten können. Er muss auch über dieses Gespräch, wenn es zu einem Abschluss kommen sollte, eine Protokoll erstellen, dass du gegenzeichnen must. Soviel ich weiß, gibt es eine 3. bzw. 6 monatige Wartezeit.

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    Antwort von moonilein moonilein

    Muß im Vertrag stehen,manchmal ganz kleingedruckt

    Kommentar von rudiratlos6 rudiratlos6rudiratlos6

    Vertrag hat er noch nicht, er will ja erst einen abschließen.

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    Antwort von kiwi579 kiwi579

    Im allgemeinen haben Zusatzversicherungen, die Naturheilverfahren erstatten, also auch der Tarif (Barmenia An ) 3 Monate Wartezeiten, allerdings kann man die Wartezeiten durch ein ärztl. Zeugnis erlasssen. Tarife mit Zahnersatzleistungen haben für die Zahnleistungen in der Regel 8 Monate Wartezeit.

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