Meine Mutter wurde von einer Wespe gestochen und hat allergisch reagiert. Sie wurde vom Krankenwagen abgeholt und im Krankenhaus dann ambulant behandelt (sie durfte am selben Tag das KH wieder verlassen). Sie haben ihr eine Rechnung über 10,00 EUR mitgegeben, auf der ein Auszug aus dem SGB draufsteht mit dem Hinweis, dass für jeden Tag der vollstationären Behandlung für längstens 28 Tage pro Kalenderjahr 10 EUR fällig werden. Schön dämlich. Ein stationärer Aufenthalt gilt erst dann als stationär, wenn man 24 Stunden im KH verbracht hat. Habe deshalb angerufen und nachgefragt und die unglaublich inkompetente Tippse vom Empfang hat mir mitgeteilt, dass es sowas wie ne normale Praxisgebühr dann eben wäre. Stimmt das? Also die Rechnung is sowieso schon mal falsch ausgestellt worden.. so viel is klar. Aber stimmt das, dass dann bei ner ambulanten KH Behandlung Praxisgebühr fällig wird??
ambulante Krankenhausbehandlung; 10 EUR ?!
Antworten (14)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
bienemaja79bienemaja79
Musste ich auch bezahlen, war auch wegen nem Wespenstich da.. Bei mir wurde das dann aber Notfallgebühr genannt.. Und das dürfen Krankenhäuser, wurde mir so von der Krankenkasse gesagt..
Notdienst: Im Notdienst an den Wochenenden gilt ab 1.10.04 wieder eine andere Regelung: Bei jeder 1. Inanspruchnahme des Notdienstes im Quartal werden 10 € fällig, danach nicht mehr. Als Beleg reicht die Quittung über die gezahlte Gebühr (hier Notfallgebühr).
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3Antwort von
anqelinajollyanqelinajolly
Notfälle: Wenn man im Quartal zum ersten Mal eine Notfallambulanz aufsucht, muss man immer eine Praxisgebühr von 10 Euro bezahlen, unabhängig davon, ob man schon vorher im Quartal bei einem anderen Arzt die 10 Euro bezahlt hat. Die Quittung, die ausgestellt wird, ist speziell gekennzeichnet.
Aus: http://www.krankenhausaufnahme.de/ambulant/praxisgebuehr.php
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2Antwort von
cara1002cara1002
Die Rechnung ist falsch ausgestellt - die 10EUR sind allerdings richtig. Das ganze nennt sich Notfallgebühr, muss genauso wie die Praxisgebühr 1x im Quartal gezahlt werden. Hat aber nichts mit der Praxisgebühr beim normalen Arzt und auch nichts mehr Zahnarztgebühr zu tun.
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1Antwort von
micky2009micky2009
Sie muß die 10 Euro zahlen. Wer ist denn hier inkompetent, doch wohl du
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1Antwort von
PinkiStarPinkiStar
Ja im Krankenhaus zahlt man auch "Praxisgebühr" als Notfall, gilt also nich beim normalen Arzt, da muss sie dann auch wieder 10euro zahlen!
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0Antwort von
lady55lady55
Jawohl, die 10 Euro für die Notfallbehandlung sind zu zahlen. Allerdings ist es nicht korrekt, dass eine Krankenhausbehandlung erst ab 24 Stunden als stationäre Behandlung gilt. Es handelt sich bereits dann um eine stationäre Krankenhausbehandlung, wenn die Maßnahmen nur durch ein Krankenhaus erbringbar sind, oder vom aufnehmenden Arzt eine Notwendigkeit für diese festgestellt wurde, der Patient es jedoch vorzog lieber nach Hause zu gehen. Dann wurde er gegen ärztlichen Rat entlassen.
Kommentar von
philiaa stimmt nicht! eine behandlung gilt erst dann als vollstationär, wenn man zumindest 24 stunden im kh lag.... defnitiv!
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lady55lady55 Urteil vom 17.3.2005 – B 3 KR 11/04 R Eine vollstationäre Krankenhausbehandlung ist auch dann gegeben, wenn sie sich nach dem Behandlungsplan des Krankenhausarztes zeitlich über mindestens einen Tag und eine Nacht erstrecken soll, später jedoch aus medizinischen Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss – sog. abgebrochene stationäre Krankenhausbehandlung (Fortführung von BSG v. 4.3.2004 – B 3 KR 4/03 R, GesR 2004, 382 = BSGE 92, 223 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1).
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0Antwort von
philiaa ja wie bereits oben beschrieben.. ich kannte bisher nur die praxisgebühr über 10 euro sowie die gebühr für jeden tag der stationären behandlung. über die gebühr der notaufnahme habe ich davor nichts gewusst. und da die rechnung eindeutig falsch ausgestellt war, wollte ich das eben hinterfragen.
danke für die antworten!! :)
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JauntyJaunty
Eine Behandlung wegen einem Bienenstich hätte nur 5,-Euro gekostet und ein Hornissenstich wäre mit 15,-Euro zu Buche geschlagen.
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OubyiOubyi Du hälst Dich jetzt hoffentlich nicht wirklich für komisch?
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Virginia47Virginia47
Da war dann eben nur die Rechnung falsch ausgestellt. Kannst ja Widerspruch einlegen. Dann bekommst Du eben noch ne Rechnung, die dann richtig geschrieben ist. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die 10 € bezahlt werden müssen.
Notfallambulanz muss 10 € verlangen. Egal ob Du die schon fürs Quartal beim Hausarzt bezahlt hast. Dafür bekommst du ja auch eine Quittung.
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QueenMeLoneQueenMeLone
Öhoe .... is das jetzt irgendwie vieeeeeeeel oder nicht? xD egaÖ !
Das musst du jetzt aber mal erklären?! Sie kennt die Notfallgebühr nicht und auf der Rechnung steht was von Stationärem Aufenthalt....Ist doch klar das man dann ins Grübeln kommt, Abzocke lauert überall. Bei solchen Antworten fragt man sich WER hier inkompetent ist!