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ambulante Krankenhausbehandlung; 10 EUR ?!

Frage von philiaa philiaa

Meine Mutter wurde von einer Wespe gestochen und hat allergisch reagiert. Sie wurde vom Krankenwagen abgeholt und im Krankenhaus dann ambulant behandelt (sie durfte am selben Tag das KH wieder verlassen). Sie haben ihr eine Rechnung über 10,00 EUR mitgegeben, auf der ein Auszug aus dem SGB draufsteht mit dem Hinweis, dass für jeden Tag der vollstationären Behandlung für längstens 28 Tage pro Kalenderjahr 10 EUR fällig werden. Schön dämlich. Ein stationärer Aufenthalt gilt erst dann als stationär, wenn man 24 Stunden im KH verbracht hat. Habe deshalb angerufen und nachgefragt und die unglaublich inkompetente Tippse vom Empfang hat mir mitgeteilt, dass es sowas wie ne normale Praxisgebühr dann eben wäre. Stimmt das? Also die Rechnung is sowieso schon mal falsch ausgestellt worden.. so viel is klar. Aber stimmt das, dass dann bei ner ambulanten KH Behandlung Praxisgebühr fällig wird??

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Antworten (14)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von bienemaja79 bienemaja79

    Musste ich auch bezahlen, war auch wegen nem Wespenstich da.. Bei mir wurde das dann aber Notfallgebühr genannt.. Und das dürfen Krankenhäuser, wurde mir so von der Krankenkasse gesagt..

    Notdienst: Im Notdienst an den Wochenenden gilt ab 1.10.04 wieder eine andere Regelung: Bei jeder 1. Inanspruchnahme des Notdienstes im Quartal werden 10 € fällig, danach nicht mehr. Als Beleg reicht die Quittung über die gezahlte Gebühr (hier Notfallgebühr).

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    Antwort von anqelinajolly anqelinajolly

    Notfälle: Wenn man im Quartal zum ersten Mal eine Notfallambulanz aufsucht, muss man immer eine Praxisgebühr von 10 Euro bezahlen, unabhängig davon, ob man schon vorher im Quartal bei einem anderen Arzt die 10 Euro bezahlt hat. Die Quittung, die ausgestellt wird, ist speziell gekennzeichnet.

    Aus: http://www.krankenhausaufnahme.de/ambulant/praxisgebuehr.php

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    Antwort von cara1002 cara1002

    Die Rechnung ist falsch ausgestellt - die 10EUR sind allerdings richtig. Das ganze nennt sich Notfallgebühr, muss genauso wie die Praxisgebühr 1x im Quartal gezahlt werden. Hat aber nichts mit der Praxisgebühr beim normalen Arzt und auch nichts mehr Zahnarztgebühr zu tun.

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    Antwort von micky2009 micky2009

    Sie muß die 10 Euro zahlen. Wer ist denn hier inkompetent, doch wohl du

    Kommentar von cara1002 cara1002cara1002

    Das musst du jetzt aber mal erklären?! Sie kennt die Notfallgebühr nicht und auf der Rechnung steht was von Stationärem Aufenthalt....Ist doch klar das man dann ins Grübeln kommt, Abzocke lauert überall. Bei solchen Antworten fragt man sich WER hier inkompetent ist!

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    Antwort von PinkiStar PinkiStar

    Ja im Krankenhaus zahlt man auch "Praxisgebühr" als Notfall, gilt also nich beim normalen Arzt, da muss sie dann auch wieder 10euro zahlen!

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    Antwort von lady55 lady55

    Jawohl, die 10 Euro für die Notfallbehandlung sind zu zahlen. Allerdings ist es nicht korrekt, dass eine Krankenhausbehandlung erst ab 24 Stunden als stationäre Behandlung gilt. Es handelt sich bereits dann um eine stationäre Krankenhausbehandlung, wenn die Maßnahmen nur durch ein Krankenhaus erbringbar sind, oder vom aufnehmenden Arzt eine Notwendigkeit für diese festgestellt wurde, der Patient es jedoch vorzog lieber nach Hause zu gehen. Dann wurde er gegen ärztlichen Rat entlassen.

    Kommentar von philiaa philiaa

    stimmt nicht! eine behandlung gilt erst dann als vollstationär, wenn man zumindest 24 stunden im kh lag.... defnitiv!

    Kommentar von lady55 lady55lady55

    Urteil vom 17.3.2005 – B 3 KR 11/04 R Eine vollstationäre Krankenhausbehandlung ist auch dann gegeben, wenn sie sich nach dem Behandlungsplan des Krankenhausarztes zeitlich über mindestens einen Tag und eine Nacht erstrecken soll, später jedoch aus medizinischen Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss – sog. abgebrochene stationäre Krankenhausbehandlung (Fortführung von BSG v. 4.3.2004 – B 3 KR 4/03 R, GesR 2004, 382 = BSGE 92, 223 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1).

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    Antwort von philiaa philiaa

    ja wie bereits oben beschrieben.. ich kannte bisher nur die praxisgebühr über 10 euro sowie die gebühr für jeden tag der stationären behandlung. über die gebühr der notaufnahme habe ich davor nichts gewusst. und da die rechnung eindeutig falsch ausgestellt war, wollte ich das eben hinterfragen.

    danke für die antworten!! :)

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    Antwort von Jaunty Jaunty

    Eine Behandlung wegen einem Bienenstich hätte nur 5,-Euro gekostet und ein Hornissenstich wäre mit 15,-Euro zu Buche geschlagen.

    Kommentar von Oubyi OubyiOubyi

    Du hälst Dich jetzt hoffentlich nicht wirklich für komisch?

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Da war dann eben nur die Rechnung falsch ausgestellt. Kannst ja Widerspruch einlegen. Dann bekommst Du eben noch ne Rechnung, die dann richtig geschrieben ist. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die 10 € bezahlt werden müssen.

    Notfallambulanz muss 10 € verlangen. Egal ob Du die schon fürs Quartal beim Hausarzt bezahlt hast. Dafür bekommst du ja auch eine Quittung.

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    Antwort von wallyherz wallyherz

    ruf am besten ihre krankenkasse mal an und frage da mal nach

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    Antwort von dela250 dela250

    klar, ohne überweisung

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    Antwort von QueenMeLone QueenMeLone

    Öhoe .... is das jetzt irgendwie vieeeeeeeel oder nicht? xD egaÖ !

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    Antwort von Osnabrueckerin Osnabrueckerin

    Ja ich denke schon.

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    Antwort von marry90 marry90

    nein das stimmt nicht. nur bei stationären aufenthalten

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