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Amazon Markplace - Käufer will Ware zurückschicken - Hat er Recht auf Portokosten?

Frage von juced juced

Hallo,

ich habe auf Amazon Marktplace ein Handy mit 3 Megapixel verkauft, in der Artikelbeschreibung stand aber 5 Megapixel drin. Habe es nämlich übersehen, es gibt zwei versionen dieses Handys. einmal mit 3 und mit 5 Megapixel Kamera.

Jetzt will zurecht der Käufer das Gerät zurückschicken, verlangt aber 4 euro Portokosten. Da er das Handy mit 5 Megapixel nicht möchte. Ist ja auch völlig verständlich.

Muss ich dem Verkäufer wirklich die 4 Euro für das Zurückschicken überweisen? Immerhin bin ich Privatverkäufer?

vielen Dank für eure Hilfe!! ;))

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Antworten (9)

  • 3
    Antwort von TheTou TheTou

    mmmmm

  • 3
    Antwort von Wolke286 Wolke286

    Als Privatverkäufer bist du normalerweise nicht dazu verpflichtet, die Versandkosten zu übernehmen. Da aber der Fehler bei dir lag, solltest du es einfach machen. Die 4 EUR machen dich nicht viel ärmer. Sehe es als Lehrgeld an........

  • 2
    Antwort von FordPrefect FordPrefect

    Einfache Antwort: Ja, musst Du. Denn es handelt sich um das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, und dies stellt einen Sachmangel dar. Und zwar unabhängig von der Frage, ob es ein privater oder ein gewerblicher Verkauf war. Der einzige wesentliche Unterschied in rechtlicher Hinsicht besteht hier darin, dass in einem Privatverkauf Garantie und Gewährleistung rechtsverbindlich ausgeschlossen werden können. Das schützt den privaten Verkäufer aber auch nicht vor einer Mängelhaftung aufgrund falscher / unvollständiger Angaben.

  • 2
    Antwort von kati3015 kati3015

    In dem Fall vermutlich schon. Du hast eine Täuschung begangen. Dadurch darf dem Käufer kein Schaden entstehen.

  • 2
    Antwort von loco11 loco11

    Na klar.Du hast die Ware doch falsch angeboten!

    Kommentar von juced juced

    aber was hat es damit auf sich, es heißt doch immer als Privat verkäufer z.b. auch bei Ebay, Privatverkauf, keine Garantie oder umtausch?

    Kommentar von loco11 loco11loco11

    Wenn die Ware so ist wie beschrieben dann nicht.Wenn ich Iphone 4 schreibe aber ein iphone 3 meine, wäre das doch auch so

    Kommentar von jankru jankrujankru

    Amazon ist aber kein Privatkauf. Amazon ist ein Internetkaufhaus. Alles läuft dort nach deren AGB. Und die sind rechtlich einwandfrei.

  • 1
    Antwort von Gernspieler Gernspieler

    Der Fehler liegt bei Dir, also musst du das übernehmen! Ganz klar!

  • 1
    Antwort von egl2091 egl2091

    Aber du hast falsche Angaben gemacht. Es wäre nur fair im die 4 Euro zu erstatten, schließlich war es dein Fehler.

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    Antwort von jankru jankru

    Ja kann er, das Ding ist eine sogenannte Schlechtleistung. Fast sogar schon ein vorsätzlicher Betrug, und Amazon ist eine Handelsplattform. Also kein Privatverkauf. Und selbst dann müsstest du damit leben. Die 4 Euro musst du ihm zu schicken, und lese die dortige AGB.

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    Antwort von JoScho JoScho

    Dieses Alle steht in den AGB, allgemeine Geschäfts-Bedingungen. Das hängt auch vom Warenwert ab...... Du mußt Dich erst mit dem Verkäufer in Verbindung setzen, damit er Die einen Rükholschein sicken kann..........

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