Hallo, ein Artikel den ich über Amazon bei einem Händler gekauft habe ist defekt bei mir angekommen. Meine Frage; wer trägt bei Rücksendung die Versandkosten?
Danke!
Hallo, ein Artikel den ich über Amazon bei einem Händler gekauft habe ist defekt bei mir angekommen. Meine Frage; wer trägt bei Rücksendung die Versandkosten?
Danke!
Bei Widerruf oder Sachmangel trägt der (gewerbliche) Verkäufer die Rücksendekosten, sofern er die nicht wirksam ausgeschlossen hat. Das ist nur beim einem Warenwert von 40 EUR oder weniger möglich. Rechtsgrund: § 357 (2) BGB
Gerade bei Amazon sind kostenfreie Retourenaufkleber der Sendung doch allermeinst beigefügt oder können unter der Bestellung heruntergeladen werden.
Andernfalls wäre der Sachmangel dem Verkäufer/Händler schriftlich zu erklären und Rücksendung mit dem Verkäufer zu vereinbaren. Denn unfrei zugeschickt, kann er dies auf Kosten des Absenders zurückgehen lassen :-O
Falls du die Ware jedoch haben willst: Es besteht Nacherfüllungsanspruch n. § 439 BGB: Der VK kann nach seiner Wahl Ersatzlieferung oder Reparaturversuch vornehmen statt auf den Verkauf zu verzichten.
HTH
G imager761
Wenn kein Rücksendeaufkleber dabei liegt einfach mal Amazon kontaktieren. Dann bekommst du eine EMail mit ausdruckbarem Rücksendeaufkleber. Den Grund der Rücksendung must du auch noch angeben (wird automatisch abgefragt) Die Rücksendung ist dann natürlich für dich kostenlos. Geht eigentlich alles recht schnell. Hat zumindest bei mir immer geklappt mit der Mail und Rücksendung.
Bei einer berechtigten Reklamation trägt der Verkäufer die Rücksendekosten...egal wie hoch der Warenwert ist.
Normalerweise bei einem Warenwert unter 40€ der Käufer und bei einem Warenwert über 40€ der Verkäufer. Ob das auch bei einem Garantiefall so ist, kann ich dir aber nicht sagen.
Über Amazon hast du aber die Möglichkeit, Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen. Der wird dir dann genau sagen können, wie das abläuft.
Super! Danke Dir :-)
Bitteschön :)
Falsch :-O
Gem. § 357 (2) BGB kann der Verkäufer in seinem Angebot oder AGB bei einem geringen Warenwert die Rücksendekasten wirksam ausschließen, wenn ein Sachmangel n. § 434 BGB vorliegt oder Widerruf seitens des Käufers in Anspruch genommen wird.
Das gilt nur dann nicht, wenn eine andere als die bestellte Ware geliefert wurde; besteht der VK auf Rücksendung, muss er den Transport veranlassen und bezahlen, da vertraglich nur einmalige Versandkosten mit dem Käufer vereinbart wurden.
G imager761
Wo liest Du denn da was von Sachmangel und Gewährleistung?
Gruß