gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ
81 

AM 31.Oktober beginnt der Prozess gegen den Mörder der kleinen MIrjam aus Auggen !!! Kann man an so einer

gefragt von Lilly19901 am 01.10.2007 um 15:01 Uhr

verhandlung als Zuschauer hingehen ? muss man das vorher beantragen oder wie läuft das ab?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

gericht (241)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 1. Oktober 2007 15:03
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn es eine öffentliche Verhandlung ist kann man hingehen.

Ich denke mal aber das hier die öffentlichkeit nicht zugelassen wird.

Aber näheres erfährst Du natürlich direkt vom Gericht.

Kommentar von Lilly19901 am 1. Oktober 2007 15:05

wenn sie öffentlich ist muss ich 18 sein? bin 17 meine mutter erlaubt es auch !! und muss man des beantragen oder wie?


pooky
beantwortet von pooky am 1. Oktober 2007 15:21
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Grundsätzlich sind Strafprozesse (auch wegen Mordes) öffentlich, es sei denn, es handelt sich um ein Jugendstrafverfahren (Angeklagter war zum Tatzeitpunkt Jugendlicher oder Heranwachsender, also keine 21 Jahre alt). Dann wird für die Beweisaufnahme, also nach Verlesung der Anklage die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das ist auch der Fall, wenn es schützwürdige Belange eines Zeugen oder anderen Verfahrensbeteiligten gibt, etwa wenn ein minderjähriges Opfer ("Geschädigte") aussagen soll. Auch wenn zu intime Details genannt werden oder die anwesende Öffentlichkeit eine Aussage behindert, kann auf Antrag und Zulassung des Gerichts die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Zu den Plädoyers und zur Urteilsverkündung wird die Öffentlichkeit generell wieder zugelassen.

Kommentar von Lilly19901 am 1. Oktober 2007 15:24

danke ich bin 17 jahre darf ich da trotzdem hingehen? und muss man sich vorher anmelden oder so?

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 1. Oktober 2007 15:25

Normalerweise ist das kein Problem. Ein eventuelles Mindestalter kann aber vom jeweiligen Gericht in der Hausordnung festgelegt werden. Im Berliner Landgericht beträgt es meines Wissens 16 Jahre, bin mir aber nicht ganz sicher. Ich kenne aber mehrere Fälle, wo ganze Schulklassen dorthin gegangen sind.

Kommentar von Lilly19901 am 1. Oktober 2007 15:29

ok danke nochmal und wie ist das muss man sich da anmelden? vorher

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 1. Oktober 2007 15:31

Nein, einfach hingehen.


thebrain
beantwortet von thebrain am 1. Oktober 2007 15:10
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn es eine öffentliche verhandlung ist kann jeder hingehen. aber du wirst kaum mehr einen platz finden nehme ich an.

ich gehe schon aus dass die verhandlung öffentlich ist das steht am sitzungsaushang beim sitzungssaal.

Kommentar von Lilly19901 am 1. Oktober 2007 15:13

dann steh ich eben :-) auch egal sind verhandlungen bei mord nicht nichtöffentlich oder aus was ergibt sich dies?

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 1. Oktober 2007 15:21

Gelöscht und als Antwort geschrieben

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 1. Oktober 2007 15:21

@Lilly19901: Verhandlungen vor einem Strafgericht sind öffentlich. Zeitweise kann nichtöffentlich angeordnet werden (Zeugenschutz usw.). Verhandlungen vor einem Zivilgericht sind nicht öffentlich (bspw. Ehescheidung).

Kommentar von A382bf851e752b03d4799725cbc063aasmallSchiebedach am 1. Oktober 2007 17:33

Nichtöffentlich sind auf alle Fälle Verhandlungen gegen Jugendliche nach dem JGG (Jugendgerichtsgesetz)


bommel65
beantwortet von bommel65 am 1. Oktober 2007 16:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Erkundige dich beim zuständigen Gericht, ich persönlich finde es völlig unangemessen, als nicht Betroffener dahin zu wackeln...!

Ich hoffe, die Verhandlung ist nicht öffentlich. Für die Eltern ist es schlimm genug, deren Tränen muss man doch nicht angaffen.

Oder ist es der Täter, der fasziniert...?

Kommentar von Lilly19901 am 1. Oktober 2007 16:56

erstens woher weisst du bitte das ich nicht betroffen bin? weitens interessiert mich die und zwar nicht weil ich gaffen will sondern weil ich staatsanwalt werden will

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 4. Oktober 2007 09:45

Ganz einfach: wer wirklich betroffen ist, muss hier diese Frage so nicht stellen, sondern darf und wird schlichtweg anwesend sein - so einfach ist das.

Und das Argument "...möchte Staatsanwalt werden..." das ist doch nur eine Ausrede - sei mal ehrlich! Eine Grundvoraussetzung für einen Staatsanwalt, meinst du nicht?

Der Weg zum Staatsanwalt geht übrigens über Gesetzestexte, Bücher und Studium - nicht durch einen Gerichtssaal.

Probiere dein Glück doch einfach, mehr als nein sagen wird das Gericht nicht.

Kommentar von 7825c62e4cee9a23440868fb28764309smallETEAM am 14. Oktober 2007 17:24

Und heute möchte Lilly19901 sich selbstständig machen im Sicherheitsbereich..




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.