verhandlung als Zuschauer hingehen ? muss man das vorher beantragen oder wie läuft das ab?

Wenn es eine öffentliche Verhandlung ist kann man hingehen.
Ich denke mal aber das hier die öffentlichkeit nicht zugelassen wird.
Aber näheres erfährst Du natürlich direkt vom Gericht.

Grundsätzlich sind Strafprozesse (auch wegen Mordes) öffentlich, es sei denn, es handelt sich um ein Jugendstrafverfahren (Angeklagter war zum Tatzeitpunkt Jugendlicher oder Heranwachsender, also keine 21 Jahre alt). Dann wird für die Beweisaufnahme, also nach Verlesung der Anklage die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das ist auch der Fall, wenn es schützwürdige Belange eines Zeugen oder anderen Verfahrensbeteiligten gibt, etwa wenn ein minderjähriges Opfer ("Geschädigte") aussagen soll. Auch wenn zu intime Details genannt werden oder die anwesende Öffentlichkeit eine Aussage behindert, kann auf Antrag und Zulassung des Gerichts die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Zu den Plädoyers und zur Urteilsverkündung wird die Öffentlichkeit generell wieder zugelassen.
danke ich bin 17 jahre darf ich da trotzdem hingehen? und muss man sich vorher anmelden oder so?
pooky am 1. Oktober 2007 15:25 Normalerweise ist das kein Problem. Ein eventuelles Mindestalter kann aber vom jeweiligen Gericht in der Hausordnung festgelegt werden. Im Berliner Landgericht beträgt es meines Wissens 16 Jahre, bin mir aber nicht ganz sicher. Ich kenne aber mehrere Fälle, wo ganze Schulklassen dorthin gegangen sind.
ok danke nochmal und wie ist das muss man sich da anmelden? vorher
pooky am 1. Oktober 2007 15:31 Nein, einfach hingehen.

wenn es eine öffentliche verhandlung ist kann jeder hingehen. aber du wirst kaum mehr einen platz finden nehme ich an.
ich gehe schon aus dass die verhandlung öffentlich ist das steht am sitzungsaushang beim sitzungssaal.
dann steh ich eben :-) auch egal sind verhandlungen bei mord nicht nichtöffentlich oder aus was ergibt sich dies?
pooky am 1. Oktober 2007 15:21 Gelöscht und als Antwort geschrieben
tradaix am 1. Oktober 2007 15:21 @Lilly19901: Verhandlungen vor einem Strafgericht sind öffentlich. Zeitweise kann nichtöffentlich angeordnet werden (Zeugenschutz usw.). Verhandlungen vor einem Zivilgericht sind nicht öffentlich (bspw. Ehescheidung).
Schiebedach am 1. Oktober 2007 17:33 Nichtöffentlich sind auf alle Fälle Verhandlungen gegen Jugendliche nach dem JGG (Jugendgerichtsgesetz)

Erkundige dich beim zuständigen Gericht, ich persönlich finde es völlig unangemessen, als nicht Betroffener dahin zu wackeln...!
Ich hoffe, die Verhandlung ist nicht öffentlich. Für die Eltern ist es schlimm genug, deren Tränen muss man doch nicht angaffen.
Oder ist es der Täter, der fasziniert...?
erstens woher weisst du bitte das ich nicht betroffen bin? weitens interessiert mich die und zwar nicht weil ich gaffen will sondern weil ich staatsanwalt werden will
bommel65 am 4. Oktober 2007 09:45 Ganz einfach: wer wirklich betroffen ist, muss hier diese Frage so nicht stellen, sondern darf und wird schlichtweg anwesend sein - so einfach ist das.
Und das Argument "...möchte Staatsanwalt werden..." das ist doch nur eine Ausrede - sei mal ehrlich! Eine Grundvoraussetzung für einen Staatsanwalt, meinst du nicht?
Der Weg zum Staatsanwalt geht übrigens über Gesetzestexte, Bücher und Studium - nicht durch einen Gerichtssaal.
Probiere dein Glück doch einfach, mehr als nein sagen wird das Gericht nicht.
ETEAM am 14. Oktober 2007 17:24 Und heute möchte Lilly19901 sich selbstständig machen im Sicherheitsbereich..
wenn sie öffentlich ist muss ich 18 sein? bin 17 meine mutter erlaubt es auch !! und muss man des beantragen oder wie?