jason69 am 30.11.2008 um 13:19 Uhr
Hey Ihr da draußen... ich habe Vorgestern leider die Kündigung bekommen ;(
Da es hier bisher immer nur um die einhaltung der Frist durch Kündigung des AN geht, bin ich noch nicht schlau geworden und deshalb meine Frage.
Ich habe am 28.11.2008 meine Kündigung bekommen:
...hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Beschäftigungsverhältnis betriebsbedingt fristgerecht zum 31.12.2008 . Sie werden mit sofortiger Wirkung unter Anrechnung Ihres Urlaubsanspruchs vorläufig freigestellt.
ABER in meinem AV steht zur Kündigung folgendes:
Das Dienstverhältnis ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten drei Monate gelten als Probezeit.....Nach Ablauf der Probezeit ist das Dienstverhältnis mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Kalendervierteljahres kündbar. Wenn sich diese Kündigungsfrist für den Vertragspartner verlängert, gilt die verlängerte Frist für beide Vertragspartner.
Meine Fragen stellen sich wie folgt:
...durch die Kündigung am 28.11.2008, muss ich noch bis zum 31.03.2008 bezahlt werden, oder? Mir ist es wichtig, noch das Geld zu bekommen, da ich ja noch keine neue arbeit habe und somit natürlich noch 3 monate länger durch meinen ag bezahlt werden würde.
Habe ich ein Recht auf eine Abfindung ( Seit 15.04.2008 beschäftigt)??
Bitte helft mir...Danke

Wenn Deine Probezeit schon beendet war, beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartal und somit zum 31.03.2009. Also gleich morgen zum Chef und der Kündigung schriftlich widersprechen.

Bezügl. Kündigungsfrist hast Du Recht!. Was die Abfindung betrifft, glaube ich, da gibts nix. Ein Recht auf Abfindung gibts sowieso nur ganz selten und bei 6 Monaten Anstellung...ohjee, das wäre ein Traum für viele AN.
jason69 am 30. November 2008 13:24 danke für deine schnelle antwort, aber was macht dich da so sicher??
Marieke2712 am 1. Dezember 2008 19:52 Na zur Kündigungsfrist hast Du ja den Vertragsbestandteil hier zitiert: "Nach Ablauf der Probezeit ist das Dienstverhältnis mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Kalendervierteljahres kündbar.". D.h. 6 Wochen zum Quartalsende und das wäre der 15.11. gewesen. Abfindungen gibt es meistens nur für langjährige Mitarbeiter und das auch nicht in jeder Firma!

Die Kündigung ist auf Grund der vertraglichen Vereinbarung erst zum 31.03.2009 möglich.Empfehlenswert ist auf jeden Fall eine Kündigungsschutzklage wegen dem Termin und der Festlegung einer evtl.Abfindung.Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden.
jason69 am 30. November 2008 20:34 Wie ist das denn nun, bsiher wurde ich mit der Kündigung frei gestellt (ist im Automobilvertrieb üblich), wenn ich ihm aber nun sage die Kündigung ist nicht wirksam, hebt sich doch auch die freistellung auf, oder???? Oder greift die kündigung dann einfach automatisch zum 31.03. und sonst bleibt alles gleich????

So also war heut beim Chef, hat die Kündigung umgeschrieben...aber jetzt stellt er mich auch nicht mehr frei :-(
Wie muss sowas aussehen, bzw. wie lang habe ich dazu zeit??? hatte so etwas noch nie..und bekomme sicherlich erst im laufe der woche einen termin beim anwalt.
danke euch aber schon einmal für die hoffnung die ihr mir gebt.