Hey Ihr da draußen... ich habe Vorgestern leider die Kündigung bekommen ;(
Da es hier bisher immer nur um die einhaltung der Frist durch Kündigung des AN geht, bin ich noch nicht schlau geworden und deshalb meine Frage.
Ich habe am 28.11.2008 meine Kündigung bekommen:
...hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Beschäftigungsverhältnis betriebsbedingt fristgerecht zum 31.12.2008 . Sie werden mit sofortiger Wirkung unter Anrechnung Ihres Urlaubsanspruchs vorläufig freigestellt.
ABER in meinem AV steht zur Kündigung folgendes:
Das Dienstverhältnis ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten drei Monate gelten als Probezeit.....Nach Ablauf der Probezeit ist das Dienstverhältnis mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Kalendervierteljahres kündbar. Wenn sich diese Kündigungsfrist für den Vertragspartner verlängert, gilt die verlängerte Frist für beide Vertragspartner.
Meine Fragen stellen sich wie folgt:
...durch die Kündigung am 28.11.2008, muss ich noch bis zum 31.03.2008 bezahlt werden, oder? Mir ist es wichtig, noch das Geld zu bekommen, da ich ja noch keine neue arbeit habe und somit natürlich noch 3 monate länger durch meinen ag bezahlt werden würde.
Habe ich ein Recht auf eine Abfindung ( Seit 15.04.2008 beschäftigt)??
Bitte helft mir...Danke
Wie muss sowas aussehen, bzw. wie lang habe ich dazu zeit??? hatte so etwas noch nie..und bekomme sicherlich erst im laufe der woche einen termin beim anwalt.
danke euch aber schon einmal für die hoffnung die ihr mir gebt.