habe bis heute in dieser Angelegenheit weder einen Anhörungsbogen noch Strafbescheid bekommen. Kann da noch etwas kommen ?
Am 21.8.dieses Jahres mit geschätzten 80 km/h bei erlaubten 50 km/h geblitzt- noch kein Bescheid .
Antworten (13)
-
3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
crazyratcrazyrat
Wenn Du binnen der 3 Monate (sprich bis vorgestern) keinen Anhörungsbogen der Stadt erhalten hast, ist die Sache schon verjährt.
Wenn er kommen sollte, kannst DU entsprechend eintragen, dass die Frist für den Erhalt verstrichen ist, und damit die Sache leider verjährt ist.
Aber der Anhörungsbogen muss binnen der Zeit von 3 Monaten kommen und dann erst wird die Frist auf 6 Monate verlängert, bis Du den Strafbescheid erhältst. Ohne Anhörungsbogen muss auch der Strafbescheid auch schon binnen der 3 Monate kommen.
Kommentar von
DonRamonDonRamon Nein, stimmt immer noch nicht! Keine Ahnung, warum der Kommentar wieder weg ist. Hier könnt ihr das nachlesen! Die Möglichkeiten der Behörde, eine Unterbrechung zu erwirken sind begrenzt und werden abschließend von § 33 Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt. Der für die Praxis bedeutsamste Fall der Unterbrechung ist zunächst die Bekantgabe an den Betroffenen ("Täter"), dass gegen ihn ein Verfahren eingeleitet worden ist. Allgemein spricht man von dem "Anhörungsbogen". Für die Unterbrechung muss die Behörde allerdings nicht nachweisen, dass der Betroffene den Anhörungsbogen erhalten hat, es reicht, dass ein solcher versendet wurde. Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/verjaehrung-von-verkehrs-ordnungswidrigkeiten_000717.html
Kommentar von
crazyratcrazyrat Sorry, aber ich habe NICHT gesagt, das der BEricht beim Beschuldigtigten ausgehändigt sein. Also ist das auch nur eine Profilierung von Dir, dass Du doch mal was zu einer HA zu beanstanden hast. Wenig sinnvoll, wie der vorherige BEricht und deswegen auch wieder beanstandet.
LESEN hilft dabei.
Kommentar von
DonRamonDonRamon Ich weiß, das du nicht gesagt hast, dass der Anhörungsbogen beim Beschuldigten ist! Du sagtst jedoch, das ist nach 3 Monaten verjährt und das ist falsch! Ich sage auch nur, daß deshalb auch NACH 3 Monaten noch etwas kommen KANN, daher ist das auch keine Profilierung sondern eine richtigstellung einer falschen Antwort. Du brauchst aber nicht weinen, dein Sternchen für die HA hast du doch!?
Kommentar von
crazyratcrazyrat Du kannst einfach nicht lesen. Ich sagte, wenn er den Bogen nicht erhalten hat. der Muss zwar nur abgeschickt werden, aber i.d.R. kommt der auch binnen der 3 Monate schon an.
Und so langsam wirst Du peinlich, immer das letzte Wort haben zu wollen.
Kommentar von
DonRamonDonRamon aber i.d.R. kommt der auch binnen der 3 Monate schon an.
auch NACH 3 Monaten noch etwas kommen KANN, Du nix verstehn? Egal, wider mal das letzte Wort gehabt! ;-) Ob du mich peinlich findest, geht mir meilenweit am....
-
2Antwort von
Holgi0567Holgi0567
Im allgemeinen gilt, soweit ich weiß, dass man innerhalb von maximal drei Monaten nach Verstoß benachrichtigt werden muss. Es sei denn, dass Du zB mit einem fremden Wagen unterwegs warst, dann zählt die Dreimonatsfrist für die Benachrichtigung des Halters und verlängert sich, damit auch Du als Fahrer ermittelt werden kannst.
Vielleicht hast Du Glück gehabt. Fahr einfach langsamer. Mal drüber nachgedacht, was passiert, wenn du nicht "nur geblitzt" wirst, sondern zB jemanden überfährst?
Kommentar von
mani08mani08 -danke , ich werde deinen Rat befolgen , bin kein Raser sondern war auf total freier Bundesstrasse gedankenlos unterwegs.
-
2Antwort von
vesparollervesparoller
Verjährungsfrist ist 3 Monate - wenn's später kommt, mußt Du nichts mehr zahlen.
-
-
1Antwort von
DonRamonDonRamon
Es KANN noch was kommen! Wie bereits gesagt wurde, ist ein Geschwindigkeitsverstoss in den meisten Fällen nach 3 Monaten ab der Tat verjährt. WENN aber die Behörde einen Anhörungsbogen verschickt hat, ist diese Frist wieder "verlängert" auf 3 Monate... Dazu reicht es, den Bogen zu verschicken, es muss nicht nachgewiesen sein, daß du ihn auch erhalten hast. War das Innerorts oder außerhalb?
Kommentar von
crazyratcrazyrat Wenn der gekommen wäre, hätte es der Fragesteller sicherlich geschrieben.
Kommentar von
PhrasenkillerPhrasenkiller Wenn du lesen würdest.....Es reicht das ABSENDEN, von erhalten steht da nichts....
-
1Antwort von
Biggi2000Biggi2000
Herzlichen Glückwunsch , es kann sich um eine Fehlmessung handeln . Die Frist von 3 Monaten ist jedenfalls verstrichen.
-
-
0Antwort von
ursula39ursula39
Tja , nachfragen ist nicht zu empfehlen ... :-D
Warte ab- behalte die Ruhe und nimm es als Mahnung i m m e r ein guuter Verkehrsteilnehmer zu sein !
-
0Antwort von
MannoxDMannoxD
sei doch erstmal froh das noch nichts gekommen ist
aba es kommt sehr wahrscheinlich noch ein bescheid
Kommentar von
Biggi2000Biggi2000 -nein , nach 3 Monaten ist die Frist verstrichen.
-
0Antwort von
cyrus4twcyrus4tw
vielleicht hattest du so viel glück und es war nur ne blitzer atrappe, werden auch manchmal aufgestellt
-
0Antwort von
kill3r51 Dann hast du glück, aber es kann wen es außerorts war noch etwas kommen
Thx 4 the star.