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Am 21.8.dieses Jahres mit geschätzten 80 km/h bei erlaubten 50 km/h geblitzt- noch kein Bescheid .

Frage von mani08 mani08

habe bis heute in dieser Angelegenheit weder einen Anhörungsbogen noch Strafbescheid bekommen. Kann da noch etwas kommen ?

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Antworten (13)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von crazyrat crazyrat

    Wenn Du binnen der 3 Monate (sprich bis vorgestern) keinen Anhörungsbogen der Stadt erhalten hast, ist die Sache schon verjährt.

    Wenn er kommen sollte, kannst DU entsprechend eintragen, dass die Frist für den Erhalt verstrichen ist, und damit die Sache leider verjährt ist.

    Aber der Anhörungsbogen muss binnen der Zeit von 3 Monaten kommen und dann erst wird die Frist auf 6 Monate verlängert, bis Du den Strafbescheid erhältst. Ohne Anhörungsbogen muss auch der Strafbescheid auch schon binnen der 3 Monate kommen.

    Kommentar von crazyrat crazyratcrazyrat

    Thx 4 the star.

    Kommentar von DonRamon DonRamonDonRamon

    Nein, stimmt immer noch nicht! Keine Ahnung, warum der Kommentar wieder weg ist. Hier könnt ihr das nachlesen! Die Möglichkeiten der Behörde, eine Unterbrechung zu erwirken sind begrenzt und werden abschließend von § 33 Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt. Der für die Praxis bedeutsamste Fall der Unterbrechung ist zunächst die Bekantgabe an den Betroffenen ("Täter"), dass gegen ihn ein Verfahren eingeleitet worden ist. Allgemein spricht man von dem "Anhörungsbogen". Für die Unterbrechung muss die Behörde allerdings nicht nachweisen, dass der Betroffene den Anhörungsbogen erhalten hat, es reicht, dass ein solcher versendet wurde. Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/verjaehrung-von-verkehrs-ordnungswidrigkeiten_000717.html

    Kommentar von crazyrat crazyratcrazyrat

    Sorry, aber ich habe NICHT gesagt, das der BEricht beim Beschuldigtigten ausgehändigt sein. Also ist das auch nur eine Profilierung von Dir, dass Du doch mal was zu einer HA zu beanstanden hast. Wenig sinnvoll, wie der vorherige BEricht und deswegen auch wieder beanstandet.

    LESEN hilft dabei.

    Kommentar von DonRamon DonRamonDonRamon

    Ich weiß, das du nicht gesagt hast, dass der Anhörungsbogen beim Beschuldigten ist! Du sagtst jedoch, das ist nach 3 Monaten verjährt und das ist falsch! Ich sage auch nur, daß deshalb auch NACH 3 Monaten noch etwas kommen KANN, daher ist das auch keine Profilierung sondern eine richtigstellung einer falschen Antwort. Du brauchst aber nicht weinen, dein Sternchen für die HA hast du doch!?

    Kommentar von crazyrat crazyratcrazyrat

    Du kannst einfach nicht lesen. Ich sagte, wenn er den Bogen nicht erhalten hat. der Muss zwar nur abgeschickt werden, aber i.d.R. kommt der auch binnen der 3 Monate schon an.

    Und so langsam wirst Du peinlich, immer das letzte Wort haben zu wollen.

    Kommentar von DonRamon DonRamonDonRamon

    aber i.d.R. kommt der auch binnen der 3 Monate schon an.

    auch NACH 3 Monaten noch etwas kommen KANN, Du nix verstehn? Egal, wider mal das letzte Wort gehabt! ;-) Ob du mich peinlich findest, geht mir meilenweit am....

  • 2
    Antwort von Holgi0567 Holgi0567

    Im allgemeinen gilt, soweit ich weiß, dass man innerhalb von maximal drei Monaten nach Verstoß benachrichtigt werden muss. Es sei denn, dass Du zB mit einem fremden Wagen unterwegs warst, dann zählt die Dreimonatsfrist für die Benachrichtigung des Halters und verlängert sich, damit auch Du als Fahrer ermittelt werden kannst.

    Vielleicht hast Du Glück gehabt. Fahr einfach langsamer. Mal drüber nachgedacht, was passiert, wenn du nicht "nur geblitzt" wirst, sondern zB jemanden überfährst?

    Kommentar von mani08 mani08mani08

    -danke , ich werde deinen Rat befolgen , bin kein Raser sondern war auf total freier Bundesstrasse gedankenlos unterwegs.

  • 2
    Antwort von vesparoller vesparoller

    Verjährungsfrist ist 3 Monate - wenn's später kommt, mußt Du nichts mehr zahlen.

  • 1
    Antwort von DonRamon DonRamon

    Es KANN noch was kommen! Wie bereits gesagt wurde, ist ein Geschwindigkeitsverstoss in den meisten Fällen nach 3 Monaten ab der Tat verjährt. WENN aber die Behörde einen Anhörungsbogen verschickt hat, ist diese Frist wieder "verlängert" auf 3 Monate... Dazu reicht es, den Bogen zu verschicken, es muss nicht nachgewiesen sein, daß du ihn auch erhalten hast. War das Innerorts oder außerhalb?

    Kommentar von crazyrat crazyratcrazyrat

    Wenn der gekommen wäre, hätte es der Fragesteller sicherlich geschrieben.

    Kommentar von Phrasenkiller PhrasenkillerPhrasenkiller

    Wenn du lesen würdest.....Es reicht das ABSENDEN, von erhalten steht da nichts....

  • 1
    Antwort von jospe jospe

    dürfte nach ablauf der frist nichts mehr kommen

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    Antwort von Biggi2000 Biggi2000

    Herzlichen Glückwunsch , es kann sich um eine Fehlmessung handeln . Die Frist von 3 Monaten ist jedenfalls verstrichen.

    http://www.ra-karlbrenner.de/verjaehrung31,33.htm

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    Antwort von sonne64 sonne64

    bescheid muß innerhalb von 3 monaten kommen,kannst jetzt aufatmen

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    Antwort von ursula39 ursula39

    Tja , nachfragen ist nicht zu empfehlen ... :-D

    Warte ab- behalte die Ruhe und nimm es als Mahnung i m m e r ein guuter Verkehrsteilnehmer zu sein !

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    Antwort von SternbildWidder SternbildWidder

    Vielleicht war das Blitzgerät nicht echt.

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    Antwort von MannoxD MannoxD

    sei doch erstmal froh das noch nichts gekommen ist

    aba es kommt sehr wahrscheinlich noch ein bescheid

    Kommentar von Biggi2000 Biggi2000Biggi2000

    -nein , nach 3 Monaten ist die Frist verstrichen.

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    Antwort von cyrus4tw cyrus4tw

    vielleicht hattest du so viel glück und es war nur ne blitzer atrappe, werden auch manchmal aufgestellt

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    Antwort von Glukose Glukose

    Es kann .. Wenn du glück hast .. nein :)

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    Antwort von kill3r51 kill3r51

    Dann hast du glück, aber es kann wen es außerorts war noch etwas kommen

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