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Am 12.1208 kam die Kündigung u.am 19.01.09 soll die Wohnung geräumt sein,ist das Rechtens?

gefragt von mueritzjo am 13.12.2008 um 9:12 Uhr

am 12.12.08 kam die fristloseKündigung u.am 19.01.09 soll die wohnung schon besenrein übergeben werden?


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anonym
beantwortet von amiria71 am 13. Dezember 2008 09:18
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Da war Dein Vermieter schon großzügig bei einer FRISTLOSEN Kündigung noch 4 Wochen Räumungsfrist einzuräumen. Vermutlich wg. Weihnachten. Üblich sind zwei. Was erwartest Du denn, wie lange Du nach einer FristLOSEN Kündigung noch wohnen bleiben darfst?? Fristlose Kündigungen hat man sich übrigens in den allermeisten Fällen selbst eingebrockt. Und wenn nicht, dann kann man ja dagegen vorgehen. Falls Du mit der Miete im Rückstand bist, kannst Du durch Zahlung noch die Kündigung rückwirkend unwirksam machen. Aber nur durch vollständige Zahlung.


Marieke2712
beantwortet von Marieke2712 am 13. Dezember 2008 09:15
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Na bei einer fristlosen Kündigung muss ja ein schwerwiegender Grund vorliegen und fristlos heisst fristlos. Es kommt eben drauf an, ob eine fristlose Kündigung angezeigt ist und rechtens ist.

Kommentar von 55319ea673f470afceb0abe29b6d4467smallwuschelgitti am 13. Dezember 2008 09:17

Da hat sich der Mieter einiges zu Schulden kommen lassen! Z.B. Mietschulden? Fristlose Kündigung wird nicht ohne Grund ausgesprochen!

Kommentar von Regenmacher am 13. Dezember 2008 09:56

Lest doch bitte die Vorgeschichte

Die Mieterin hat die Küche nicht aufgeräumt und soll deshalb ausziehen.

Kommentar von Baf4874b288ec7bfbcf1cebffffc66f1smallMarieke2712 am 13. Dezember 2008 10:03

Achso, na dann sollte in dem Beitrag auch was zur Vorgeschichte stehen. grübel


regideur
beantwortet von regideur am 13. Dezember 2008 09:17
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Für eine fristlose Kündigung lässt Dir der Vermieter seeehr viel Zeit. Bei Anderen wird die Kündigung vom Möbelpacker übergeben!

Kommentar von 9b2dedb16e88141f035982fb075c366asmallShyGee am 13. Dezember 2008 09:32

Ja klar!!!

Noch befinden wir uns in einem Rechtsstaat und so muss auch die Räumung gerichtlich durchgesetzt werden!!

Kommentar von amiria71 am 13. Dezember 2008 09:37

ShyGee hat Recht. Ich hatte gehofft, Regideur habe bildlich gesprochen.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 13. Dezember 2008 09:42

Es war auch eher bildlich gemeint ;-) Eine Fristlose Kündigung hat immer eine lange Vorgeschichte...

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 13. Dezember 2008 09:38

Wenn erst einmal ein Titel steht geht das mit dem rausklagen sehr schnell. Wenn ich mir aber die Fragen von mueritzjo ansehe wird es gar keinen Grund für eine fristlose Kündigung geben...

Ein Gang zum Anwalt oder Mieterverein sollte hier angebracht und recht hilfreich sein.

Kommentar von Saarland60 am 13. Dezember 2008 09:47

Sicher doch. Und in der Zwischenzeit zahlt er weiter keine Miete, oder was auch immer der Grund für die Kündigung gewesen sein mag?

Kommentar von Regenmacher am 13. Dezember 2008 09:55

Hallo, lest mal die Vorgeschichte!

Die Mieterin hat die Küche nicht aufgeräumt und soll deswegen gekündigt werden.

Kommentar von amiria71 am 13. Dezember 2008 10:03

aber mal ehrlich - man kann doch nicht verlangen, dass hier immer erstmal recherchiert wird, was in anderen Fragen geschrieben wurde. Dann muss man halt mal etwas umfassender die Geschichte schildern. Davon abgesehen gehen die Sachverhaltsdarstellungen oder die Einschätzungen der Sachlage sehr oft sehr weit auseinander, je nachdem mit wem man redet. Ich mache mir da grundsätzlich kein Bild drüber, was tatsächlich passiert ist, allein aus einer kurzdarstellung eines beteiligten.


HCAnja
beantwortet von HCAnja am 13. Dezember 2008 09:17
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Fristlos ist eben OHNE jegliche Frist. Da kannst du von Glück reden das der Vermieter die Whg nicht schon zum 01.01.übergeben haben will. Aus welchem Grund wurde die Whg gekündigt?

Kommentar von 55319ea673f470afceb0abe29b6d4467smallwuschelgitti am 13. Dezember 2008 09:26

DH

Kommentar von Regenmacher am 13. Dezember 2008 09:57

Warum lest ihr nicht die Vorgeschichte, dann seht ihr, dass die Kündigung Mumpitz ist


maiki01
beantwortet von maiki01 am 13. Dezember 2008 09:16
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ist doch ein feiner Zug vom Vermieter, Dir noch so lange Zeit zu geben. Fristlos heißt sofort. Hast bestimmt keine Miete bezahlt oder?


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 13. Dezember 2008 09:22
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Bei einer fristlosen Kündigung liegen schwerwiegende Gründe vor.

Dennoch gibt es Möglichkeiten ... ! Lasse Dich von einem Anwalt sofort am Montag beraten.

Kommentar von Regenmacher am 13. Dezember 2008 09:57

Küche nicht aufgeräumt, schwerwiegender Grund?


anonym
beantwortet von Saarland60 am 13. Dezember 2008 09:55
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Die Sache ist doch ganz einfach: Die Frist ist vollkommen rechtens, wenn die fristlose Kündigung als solche rechtens ist. Ist sie rechtens - raus aus der Wohnung! Ist die fristlose Kündigung aber nicht rechtens, gibt es keinen Grund zur Nervosität. Entspannt zurücklehnen, der Kündigung widersprechen, die Räumungsklage abwarten, die ohnehin zu nichts führen wird.


albatros
beantwortet von albatros am 13. Dezember 2008 17:18
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zunächst ist doch klar, dass jedwede kündigung schriftlich erfolgen muss und seitens des vermieters auch zu begründen ist. fühlt sich nun der mieter zu unrecht gekündigt, insofern die zuvor genannten voraussetzungen erfüllt sind, kann er der kündigung widersprechen. was folgt, ist u. u. die räumungsklage. spätestens dann ist rechtsbeistand von nöten (über mieterverein oder direkt anwalt, wenn diesbezügliche rechtsschutzversicherung besteht oder anspruch auf prozesskostenhilfe. vorverurteilungen und unterstellungen sind hier nicht angebracht. auch nicht was wäre wenn usw. usf., das hilft alles nicht weiter. natürlich gibt es solche oder solche mieter, gleiches trifft aber auch für vermieter zu. beide seiten haben rechte, es darf aber auch kein rechtsmißbrauch betrieben werden. also, schreib mal, was konkret als kündigungsgrund in der kündigung steht, dann bekommst du auch konkreten rat für diesen einzelfall. ansonsten kann ich nur allgemeine hinweise geben. woher weiß eigentlich regenmacher, dass die küche nicht aufgeräumt ist/war und woher weiß das der vermieter, wenn dem so ist?


marbeja
beantwortet von marbeja am 13. Dezember 2008 09:16
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was steht denn in deinem mietsvertrag ? der vermieter muß sich an den vertrag halten.

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 13. Dezember 2008 09:23

Auch ein Mieter hat sich an den Vertrag zu halten. Besonders wenn drin steht: die Miete ist bis zum..... jeden Monats zu zahlen. Dieser Vertragspunkt wird sehr gerne übersehen

Kommentar von Saarland60 am 13. Dezember 2008 09:35

Ja, ja, die bösen, geldgierigen Vermieter. Und die armen unschuldigen Mieter, die in kalter Winternacht so einfach unbarmherzig vor die Tür gesetzt werden.


bitmap
beantwortet von bitmap am 13. Dezember 2008 09:17
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''ist das Rechtens?''

Was meinst du? Die Räumung oder die fristlose Kündigung?


ShyGee
beantwortet von ShyGee am 13. Dezember 2008 09:26
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Was für abenteuerliche Unterstellungen!!

Wünsche allen hier, dass sie nie in eine solche oder ähnliche Situation kommen, das geht oft schneller als ihr denkt!

Geh zum Mieterschutzbund oder Rechtsanwalt und lass Dich beraten.

Wenn Du zum 19. keine neue Wohnung hast und noch in dieser bleibst, muss der Vermieter Dich rausklagen und das kann dauern!

Kommentar von amiria71 am 13. Dezember 2008 09:39

ShyGee - umgekehrt aber das gleiche: Auch Mieter sind nicht alle Engel und fristlose Kündigungen auch sehr sehr oft berechtigt.

Kommentar von Saarland60 am 13. Dezember 2008 09:46

Was für eine abenteuerliche Weltsicht! Natürlich sind die armen gepeinigten Mieter an einer fristlosen Kündigung völlig unschuldig. Dass sie monatelang ihre Wohnung zumüllen und bis zur Sanierungsbedürftigkeit ruinieren (der Vermieter darf das später bezahlen), dass sie monatelang weder Miete noch Nebenkosten bezahlen (der Vermieter sieht dieses Geld nie wieder), dass sie jede Nacht rauschende Partys feiern und im Schwung der alkoholisierten Begeisterung gleich noch Mitbewohner und Vermieter bedrohen und attackieren (Strafanzeigen bleiben hier regelmäßig ergebnislos), das alles ist natürlich belanglos. Schließlich steckt der arme Mieter ja schließlich in einer Zwangslage, das geht oft schneller als man denkt. Wie kann ein Mensch eigentlich so naiv sein? Du hast ganz offensichtlich noch nie eine Immobilie besessen.

Kommentar von 9b2dedb16e88141f035982fb075c366asmallShyGee am 13. Dezember 2008 11:57

Märchenstunde, oder zuviel "Reality-TV"?! ;-))

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 13. Dezember 2008 12:13

@ saarland - DH


anonym
beantwortet von Regenmacher am 13. Dezember 2008 09:53
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Hallo, das hier ist nur ein Teil der Geschichte. Lest die anderen Fragen, dann wisst ihr, dass hier überhaupt kein Grund für eine Kündigung, egal ob fristlos oder fristgerecht vorliegt.

Hier hat eine Mieterin die Küche nicht ordentlich aufgeräumt und soll deshalb vor die Tür gedetzt werden.

Das ist natürlich ganz großer Humbug und ich würde dieses Problem aussitzen und keinen müden Euro in einen Anwalt oder beim Mieterbund investieren.

Mehr dazu hier: www.mietrecht.unserforum.de

Kommentar von Saarland60 am 13. Dezember 2008 10:09

Es wäre in diesem Fall - sofern er so zutrifft wie geschildert - auch völliger Blödsinn, Geld in eine Rechtsberatung zu stecken. Der fehlerhaft Gekündigte würde auf den Kosten sitzen bleiben. Ein Anwalt muss frühestens dann zu Rate gezogen werden, wenn Räumungsklage erhoben worden ist; das genügt völlig. In diesem Fall wäre auch Prozesskostenhilfe möglich, wenn der Rechtsbeistand nicht selbst bezahlt werden kann.

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 13. Dezember 2008 12:16

-auch ein "Messi" hat eine "unaufgeräumte Küche". (ich habe so etwas in Wirklichkeit schon gesehen )

Kommentar von amiria71 am 13. Dezember 2008 13:09

das meinte ich damit, nicht aus einseitgen darstellungen auf die wirklichkeit zu schließen...


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