am 12.12.08 kam die fristloseKündigung u.am 19.01.09 soll die wohnung schon besenrein übergeben werden?
Da war Dein Vermieter schon großzügig bei einer FRISTLOSEN Kündigung noch 4 Wochen Räumungsfrist einzuräumen. Vermutlich wg. Weihnachten. Üblich sind zwei. Was erwartest Du denn, wie lange Du nach einer FristLOSEN Kündigung noch wohnen bleiben darfst?? Fristlose Kündigungen hat man sich übrigens in den allermeisten Fällen selbst eingebrockt. Und wenn nicht, dann kann man ja dagegen vorgehen. Falls Du mit der Miete im Rückstand bist, kannst Du durch Zahlung noch die Kündigung rückwirkend unwirksam machen. Aber nur durch vollständige Zahlung.

Na bei einer fristlosen Kündigung muss ja ein schwerwiegender Grund vorliegen und fristlos heisst fristlos. Es kommt eben drauf an, ob eine fristlose Kündigung angezeigt ist und rechtens ist.
wuschelgitti am 13. Dezember 2008 09:17 Da hat sich der Mieter einiges zu Schulden kommen lassen! Z.B. Mietschulden? Fristlose Kündigung wird nicht ohne Grund ausgesprochen!
Lest doch bitte die Vorgeschichte
Die Mieterin hat die Küche nicht aufgeräumt und soll deshalb ausziehen.
Marieke2712 am 13. Dezember 2008 10:03 Achso, na dann sollte in dem Beitrag auch was zur Vorgeschichte stehen. grübel

Für eine fristlose Kündigung lässt Dir der Vermieter seeehr viel Zeit. Bei Anderen wird die Kündigung vom Möbelpacker übergeben!
ShyGee am 13. Dezember 2008 09:32 Ja klar!!!
Noch befinden wir uns in einem Rechtsstaat und so muss auch die Räumung gerichtlich durchgesetzt werden!!
ShyGee hat Recht. Ich hatte gehofft, Regideur habe bildlich gesprochen.
regideur am 13. Dezember 2008 09:42 Es war auch eher bildlich gemeint ;-) Eine Fristlose Kündigung hat immer eine lange Vorgeschichte...
regideur am 13. Dezember 2008 09:38 Wenn erst einmal ein Titel steht geht das mit dem rausklagen sehr schnell. Wenn ich mir aber die Fragen von mueritzjo ansehe wird es gar keinen Grund für eine fristlose Kündigung geben...
Ein Gang zum Anwalt oder Mieterverein sollte hier angebracht und recht hilfreich sein.
Sicher doch. Und in der Zwischenzeit zahlt er weiter keine Miete, oder was auch immer der Grund für die Kündigung gewesen sein mag?
Hallo, lest mal die Vorgeschichte!
Die Mieterin hat die Küche nicht aufgeräumt und soll deswegen gekündigt werden.
aber mal ehrlich - man kann doch nicht verlangen, dass hier immer erstmal recherchiert wird, was in anderen Fragen geschrieben wurde. Dann muss man halt mal etwas umfassender die Geschichte schildern. Davon abgesehen gehen die Sachverhaltsdarstellungen oder die Einschätzungen der Sachlage sehr oft sehr weit auseinander, je nachdem mit wem man redet. Ich mache mir da grundsätzlich kein Bild drüber, was tatsächlich passiert ist, allein aus einer kurzdarstellung eines beteiligten.

Fristlos ist eben OHNE jegliche Frist. Da kannst du von Glück reden das der Vermieter die Whg nicht schon zum 01.01.übergeben haben will. Aus welchem Grund wurde die Whg gekündigt?
wuschelgitti am 13. Dezember 2008 09:26 DH
Warum lest ihr nicht die Vorgeschichte, dann seht ihr, dass die Kündigung Mumpitz ist

ist doch ein feiner Zug vom Vermieter, Dir noch so lange Zeit zu geben. Fristlos heißt sofort. Hast bestimmt keine Miete bezahlt oder?
Bei einer fristlosen Kündigung liegen schwerwiegende Gründe vor.
Dennoch gibt es Möglichkeiten ... ! Lasse Dich von einem Anwalt sofort am Montag beraten.
Küche nicht aufgeräumt, schwerwiegender Grund?
Die Sache ist doch ganz einfach: Die Frist ist vollkommen rechtens, wenn die fristlose Kündigung als solche rechtens ist. Ist sie rechtens - raus aus der Wohnung! Ist die fristlose Kündigung aber nicht rechtens, gibt es keinen Grund zur Nervosität. Entspannt zurücklehnen, der Kündigung widersprechen, die Räumungsklage abwarten, die ohnehin zu nichts führen wird.

zunächst ist doch klar, dass jedwede kündigung schriftlich erfolgen muss und seitens des vermieters auch zu begründen ist. fühlt sich nun der mieter zu unrecht gekündigt, insofern die zuvor genannten voraussetzungen erfüllt sind, kann er der kündigung widersprechen. was folgt, ist u. u. die räumungsklage. spätestens dann ist rechtsbeistand von nöten (über mieterverein oder direkt anwalt, wenn diesbezügliche rechtsschutzversicherung besteht oder anspruch auf prozesskostenhilfe. vorverurteilungen und unterstellungen sind hier nicht angebracht. auch nicht was wäre wenn usw. usf., das hilft alles nicht weiter. natürlich gibt es solche oder solche mieter, gleiches trifft aber auch für vermieter zu. beide seiten haben rechte, es darf aber auch kein rechtsmißbrauch betrieben werden. also, schreib mal, was konkret als kündigungsgrund in der kündigung steht, dann bekommst du auch konkreten rat für diesen einzelfall. ansonsten kann ich nur allgemeine hinweise geben. woher weiß eigentlich regenmacher, dass die küche nicht aufgeräumt ist/war und woher weiß das der vermieter, wenn dem so ist?
was steht denn in deinem mietsvertrag ? der vermieter muß sich an den vertrag halten.
maiki01 am 13. Dezember 2008 09:23 Auch ein Mieter hat sich an den Vertrag zu halten. Besonders wenn drin steht: die Miete ist bis zum..... jeden Monats zu zahlen. Dieser Vertragspunkt wird sehr gerne übersehen
Ja, ja, die bösen, geldgierigen Vermieter. Und die armen unschuldigen Mieter, die in kalter Winternacht so einfach unbarmherzig vor die Tür gesetzt werden.

''ist das Rechtens?''
Was meinst du? Die Räumung oder die fristlose Kündigung?

Was für abenteuerliche Unterstellungen!!
Wünsche allen hier, dass sie nie in eine solche oder ähnliche Situation kommen, das geht oft schneller als ihr denkt!
Geh zum Mieterschutzbund oder Rechtsanwalt und lass Dich beraten.
Wenn Du zum 19. keine neue Wohnung hast und noch in dieser bleibst, muss der Vermieter Dich rausklagen und das kann dauern!
ShyGee - umgekehrt aber das gleiche: Auch Mieter sind nicht alle Engel und fristlose Kündigungen auch sehr sehr oft berechtigt.
Was für eine abenteuerliche Weltsicht! Natürlich sind die armen gepeinigten Mieter an einer fristlosen Kündigung völlig unschuldig. Dass sie monatelang ihre Wohnung zumüllen und bis zur Sanierungsbedürftigkeit ruinieren (der Vermieter darf das später bezahlen), dass sie monatelang weder Miete noch Nebenkosten bezahlen (der Vermieter sieht dieses Geld nie wieder), dass sie jede Nacht rauschende Partys feiern und im Schwung der alkoholisierten Begeisterung gleich noch Mitbewohner und Vermieter bedrohen und attackieren (Strafanzeigen bleiben hier regelmäßig ergebnislos), das alles ist natürlich belanglos. Schließlich steckt der arme Mieter ja schließlich in einer Zwangslage, das geht oft schneller als man denkt. Wie kann ein Mensch eigentlich so naiv sein? Du hast ganz offensichtlich noch nie eine Immobilie besessen.
ShyGee am 13. Dezember 2008 11:57 Märchenstunde, oder zuviel "Reality-TV"?! ;-))
Biggi2000 am 13. Dezember 2008 12:13 @ saarland - DH
Hallo, das hier ist nur ein Teil der Geschichte. Lest die anderen Fragen, dann wisst ihr, dass hier überhaupt kein Grund für eine Kündigung, egal ob fristlos oder fristgerecht vorliegt.
Hier hat eine Mieterin die Küche nicht ordentlich aufgeräumt und soll deshalb vor die Tür gedetzt werden.
Das ist natürlich ganz großer Humbug und ich würde dieses Problem aussitzen und keinen müden Euro in einen Anwalt oder beim Mieterbund investieren.
Mehr dazu hier: www.mietrecht.unserforum.de
Es wäre in diesem Fall - sofern er so zutrifft wie geschildert - auch völliger Blödsinn, Geld in eine Rechtsberatung zu stecken. Der fehlerhaft Gekündigte würde auf den Kosten sitzen bleiben. Ein Anwalt muss frühestens dann zu Rate gezogen werden, wenn Räumungsklage erhoben worden ist; das genügt völlig. In diesem Fall wäre auch Prozesskostenhilfe möglich, wenn der Rechtsbeistand nicht selbst bezahlt werden kann.