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Am 12.1208 kam die Kündigung u.am 19.01.09 soll die Wohnung geräumt sein,ist das Rechtens?

Frage von mueritzjo mueritzjo

am 12.12.08 kam die fristloseKündigung u.am 19.01.09 soll die wohnung schon besenrein übergeben werden?

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Antworten (12)

  • 6
    Antwort von amiria71 amiria71

    Da war Dein Vermieter schon großzügig bei einer FRISTLOSEN Kündigung noch 4 Wochen Räumungsfrist einzuräumen. Vermutlich wg. Weihnachten. Üblich sind zwei. Was erwartest Du denn, wie lange Du nach einer FristLOSEN Kündigung noch wohnen bleiben darfst?? Fristlose Kündigungen hat man sich übrigens in den allermeisten Fällen selbst eingebrockt. Und wenn nicht, dann kann man ja dagegen vorgehen. Falls Du mit der Miete im Rückstand bist, kannst Du durch Zahlung noch die Kündigung rückwirkend unwirksam machen. Aber nur durch vollständige Zahlung.

  • 3
    Antwort von regideur regideur

    Für eine fristlose Kündigung lässt Dir der Vermieter seeehr viel Zeit. Bei Anderen wird die Kündigung vom Möbelpacker übergeben!

    Kommentar von ShyGee ShyGeeShyGee

    Ja klar!!!

    Noch befinden wir uns in einem Rechtsstaat und so muss auch die Räumung gerichtlich durchgesetzt werden!!

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    ShyGee hat Recht. Ich hatte gehofft, Regideur habe bildlich gesprochen.

    Kommentar von regideur regideurregideur

    Es war auch eher bildlich gemeint ;-) Eine Fristlose Kündigung hat immer eine lange Vorgeschichte...

    Kommentar von regideur regideurregideur

    Wenn erst einmal ein Titel steht geht das mit dem rausklagen sehr schnell. Wenn ich mir aber die Fragen von mueritzjo ansehe wird es gar keinen Grund für eine fristlose Kündigung geben...

    Ein Gang zum Anwalt oder Mieterverein sollte hier angebracht und recht hilfreich sein.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Sicher doch. Und in der Zwischenzeit zahlt er weiter keine Miete, oder was auch immer der Grund für die Kündigung gewesen sein mag?

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Hallo, lest mal die Vorgeschichte!

    Die Mieterin hat die Küche nicht aufgeräumt und soll deswegen gekündigt werden.

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    aber mal ehrlich - man kann doch nicht verlangen, dass hier immer erstmal recherchiert wird, was in anderen Fragen geschrieben wurde. Dann muss man halt mal etwas umfassender die Geschichte schildern. Davon abgesehen gehen die Sachverhaltsdarstellungen oder die Einschätzungen der Sachlage sehr oft sehr weit auseinander, je nachdem mit wem man redet. Ich mache mir da grundsätzlich kein Bild drüber, was tatsächlich passiert ist, allein aus einer kurzdarstellung eines beteiligten.

  • 3
    Antwort von Marieke2712 Marieke2712

    Na bei einer fristlosen Kündigung muss ja ein schwerwiegender Grund vorliegen und fristlos heisst fristlos. Es kommt eben drauf an, ob eine fristlose Kündigung angezeigt ist und rechtens ist.

    Kommentar von wuschelgitti wuschelgittiwuschelgitti

    Da hat sich der Mieter einiges zu Schulden kommen lassen! Z.B. Mietschulden? Fristlose Kündigung wird nicht ohne Grund ausgesprochen!

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Lest doch bitte die Vorgeschichte

    Die Mieterin hat die Küche nicht aufgeräumt und soll deshalb ausziehen.

    Kommentar von Marieke2712 Marieke2712Marieke2712

    Achso, na dann sollte in dem Beitrag auch was zur Vorgeschichte stehen. grübel

  • 2
    Antwort von user1133 user1133

    Fristlos ist eben OHNE jegliche Frist. Da kannst du von Glück reden das der Vermieter die Whg nicht schon zum 01.01.übergeben haben will. Aus welchem Grund wurde die Whg gekündigt?

    Kommentar von wuschelgitti wuschelgittiwuschelgitti

    DH

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Warum lest ihr nicht die Vorgeschichte, dann seht ihr, dass die Kündigung Mumpitz ist

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    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    zunächst ist doch klar, dass jedwede kündigung schriftlich erfolgen muss und seitens des vermieters auch zu begründen ist. fühlt sich nun der mieter zu unrecht gekündigt, insofern die zuvor genannten voraussetzungen erfüllt sind, kann er der kündigung widersprechen. was folgt, ist u. u. die räumungsklage. spätestens dann ist rechtsbeistand von nöten (über mieterverein oder direkt anwalt, wenn diesbezügliche rechtsschutzversicherung besteht oder anspruch auf prozesskostenhilfe. vorverurteilungen und unterstellungen sind hier nicht angebracht. auch nicht was wäre wenn usw. usf., das hilft alles nicht weiter. natürlich gibt es solche oder solche mieter, gleiches trifft aber auch für vermieter zu. beide seiten haben rechte, es darf aber auch kein rechtsmißbrauch betrieben werden. also, schreib mal, was konkret als kündigungsgrund in der kündigung steht, dann bekommst du auch konkreten rat für diesen einzelfall. ansonsten kann ich nur allgemeine hinweise geben. woher weiß eigentlich regenmacher, dass die küche nicht aufgeräumt ist/war und woher weiß das der vermieter, wenn dem so ist?

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Die Sache ist doch ganz einfach: Die Frist ist vollkommen rechtens, wenn die fristlose Kündigung als solche rechtens ist. Ist sie rechtens - raus aus der Wohnung! Ist die fristlose Kündigung aber nicht rechtens, gibt es keinen Grund zur Nervosität. Entspannt zurücklehnen, der Kündigung widersprechen, die Räumungsklage abwarten, die ohnehin zu nichts führen wird.

  • 1
    Antwort von HirnClaudia HirnClaudia

    Bei einer fristlosen Kündigung liegen schwerwiegende Gründe vor.

    Dennoch gibt es Möglichkeiten ... ! Lasse Dich von einem Anwalt sofort am Montag beraten.

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Küche nicht aufgeräumt, schwerwiegender Grund?

  • 1
    Antwort von maiki01 maiki01

    ist doch ein feiner Zug vom Vermieter, Dir noch so lange Zeit zu geben. Fristlos heißt sofort. Hast bestimmt keine Miete bezahlt oder?

  • 0
    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Hallo, das hier ist nur ein Teil der Geschichte. Lest die anderen Fragen, dann wisst ihr, dass hier überhaupt kein Grund für eine Kündigung, egal ob fristlos oder fristgerecht vorliegt.

    Hier hat eine Mieterin die Küche nicht ordentlich aufgeräumt und soll deshalb vor die Tür gedetzt werden.

    Das ist natürlich ganz großer Humbug und ich würde dieses Problem aussitzen und keinen müden Euro in einen Anwalt oder beim Mieterbund investieren.

    Mehr dazu hier: http://www.mietrecht.unserforum.de

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Es wäre in diesem Fall - sofern er so zutrifft wie geschildert - auch völliger Blödsinn, Geld in eine Rechtsberatung zu stecken. Der fehlerhaft Gekündigte würde auf den Kosten sitzen bleiben. Ein Anwalt muss frühestens dann zu Rate gezogen werden, wenn Räumungsklage erhoben worden ist; das genügt völlig. In diesem Fall wäre auch Prozesskostenhilfe möglich, wenn der Rechtsbeistand nicht selbst bezahlt werden kann.

    Kommentar von Biggi2000 Biggi2000Biggi2000

    -auch ein "Messi" hat eine "unaufgeräumte Küche". (ich habe so etwas in Wirklichkeit schon gesehen )

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    das meinte ich damit, nicht aus einseitgen darstellungen auf die wirklichkeit zu schließen...

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    Antwort von ShyGee ShyGee

    Was für abenteuerliche Unterstellungen!!

    Wünsche allen hier, dass sie nie in eine solche oder ähnliche Situation kommen, das geht oft schneller als ihr denkt!

    Geh zum Mieterschutzbund oder Rechtsanwalt und lass Dich beraten.

    Wenn Du zum 19. keine neue Wohnung hast und noch in dieser bleibst, muss der Vermieter Dich rausklagen und das kann dauern!

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    ShyGee - umgekehrt aber das gleiche: Auch Mieter sind nicht alle Engel und fristlose Kündigungen auch sehr sehr oft berechtigt.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Was für eine abenteuerliche Weltsicht! Natürlich sind die armen gepeinigten Mieter an einer fristlosen Kündigung völlig unschuldig. Dass sie monatelang ihre Wohnung zumüllen und bis zur Sanierungsbedürftigkeit ruinieren (der Vermieter darf das später bezahlen), dass sie monatelang weder Miete noch Nebenkosten bezahlen (der Vermieter sieht dieses Geld nie wieder), dass sie jede Nacht rauschende Partys feiern und im Schwung der alkoholisierten Begeisterung gleich noch Mitbewohner und Vermieter bedrohen und attackieren (Strafanzeigen bleiben hier regelmäßig ergebnislos), das alles ist natürlich belanglos. Schließlich steckt der arme Mieter ja schließlich in einer Zwangslage, das geht oft schneller als man denkt. Wie kann ein Mensch eigentlich so naiv sein? Du hast ganz offensichtlich noch nie eine Immobilie besessen.

    Kommentar von ShyGee ShyGeeShyGee

    Märchenstunde, oder zuviel "Reality-TV"?! ;-))

    Kommentar von Biggi2000 Biggi2000Biggi2000

    @ saarland - DH

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    Antwort von bitmap bitmap

    ''ist das Rechtens?''

    Was meinst du? Die Räumung oder die fristlose Kündigung?

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    Antwort von marbeja marbeja

    was steht denn in deinem mietsvertrag ? der vermieter muß sich an den vertrag halten.

    Kommentar von maiki01 maiki01maiki01

    Auch ein Mieter hat sich an den Vertrag zu halten. Besonders wenn drin steht: die Miete ist bis zum..... jeden Monats zu zahlen. Dieser Vertragspunkt wird sehr gerne übersehen

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Ja, ja, die bösen, geldgierigen Vermieter. Und die armen unschuldigen Mieter, die in kalter Winternacht so einfach unbarmherzig vor die Tür gesetzt werden.

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