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Am 12.08.2009 habe ich eine Eigentumswohnung gekauft.

Frage von klungkung klungkung

Am 22.06.2009 war bereits Eigentümerversammlung, bei der einige Beschlüsse gefasst wurden wie Umbau Pumpen Heizungsanlage - Mängelbeseitigung Aufzugsanlagen - Mängelbehebung schadhafter Balkone und Instandsetzung einer schadhaften Terrasse einer Wohnung. Die Umsetzung ist teilweise erfolgt oder erfolgt noch - wer muss für diese Kosten aufkommen - der alte Besitzer oder der neue Eigentümer? DANKE für die Beantwortung!

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Antworten (13)

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    Antwort von geige geige

    Nachlesen kannst Du des Rätsels Lösung in § 10 (8) Wohnungseigentumsgesetz - überprüfe mal Deinen Kaufvertrag, ggf. auch unter Zuhilfenahme des Verwalters.

    Bei einem Eigentumswechsel haftet der Veräußerer nach dem Gesetz noch fünf Jahre lang anteilig nach für solche Schulden, die bei seinem Ausscheiden bereits im Grunde angelegt, aber noch nicht fällig waren. Im Verkaufsvertrag wird in der Regel im Innenverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer schlicht dahin gehend differenziert, ob die Schuld vor dem Besitzübergang fällig wird (dann noch Sache des Verkäufers) oder danach (dann muss der Käufer den Verkäufer auch im Außenverhältnis freistellen).

    Möglich wäre auch die Entstehung eines Gesamtschuldverhältnisses.

    Kommentar von geige geigegeige

    Weiterhin wäre die Teilungserklärung dahingehend zu überprüfen, ob eine Erwerberhaftung vereinbart ist.

    Demnach haftet der Erwerber vom Zeitpunkt des Eigentumserwerbs an für alle Beiträge zu den Kosten und Lasten im Sinne des § 16 Abs. 2 WEG.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Sie alleine kommen für alle Kosten im Zusammenhang mit Ihrer Wohnung auf. Soweit Ihnen aus den Protokollen der Eigentümerversammlungen und Beschlüssen vor Ihrem Kauf solche Kosten bekannt geworden sind, wäre im Kaufgvertrag Gelegenheit gewesen, sich darüber mit dem Verkäufer auseinanderzusetzern. Hat der Verkäufer Ihnen solche Kosten arglistig verschwiegen, dann können Sie ihn dafür in Anspruch nehmen.

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    Antwort von helrich helrich

    Als neuer Eigentümer trittst Du in die Rechte und Pflichten Deines Vorbesitzers ein. Also alles, was ab Kaufdatum passiert, geht Dich was an, nicht mehr den Vorbesitzer.

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    Antwort von FaulesTier FaulesTier

    habt ihr kein hausgeld aus dem das gezahlt wird?
    ansonsten muss der vorbesitzer bis zum verkauf zahlen und du danach

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    nicht nachgedacht? Natürlich gibt es Hausgeld - aber dies hier wird wohlüber Sonderumale gehn.

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    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    Hast du dir nicht die Protokolle der letzten Versammlungen geben lassen? Hat der Verkäufer nicht über dies gesprochen??

    Faktisch müsste es Beschlüsse mit Fälligkeiten geben. Wer zum Zeitpunkt der Fälligkeit im Grundbuch steht muss zahlen.

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    Antwort von schwabinggirl schwabinggirl

    Das ist jetzt dein Bier als neuer Eigentümer! Mit einer eigenen Wohnung sind halt auch ständige Instandhaltungskosten am Haus verbunden. Wahrscheinlich hat der vorherige Eigentümer die Wohnung genau aus diesem Grund verkauft, denn die Balkone werden teuer (dafür muss das ganze Haus eingerüstet werden). Du hättest dir vorm Kauf die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen geben lassen und durchlesen müssen, und dich auch erkundigen, wie hoch die Instandhaltungsrücklage ist! Bei so großen anstehenden Reparaturen ist ja vielleicht diesmal sogar eine Sonderumlage beschlossen worden. Als Wohnungseigentümer muss man für die eigene Wohnung und das Haus immer etwa 5000 Euro in petto haben (Heizung, Fenster, Hausanstrich, Dach usw). Das ist nur dann nicht nötig, wenn es ein neues Haus ist, die Wohnungen sind dann teurer, aber dafür hat man erst mal 10 Jahre Ruhe.

    Kommentar von schwabinggirl schwabinggirlschwabinggirl

    Den Gang zum Anwalt (hat oben jemand geschrieben) kannst du dir sparen, denn es sind ja keine Mängel, die er dir verschwiegen hat, es sind beschlossene Reparaturen, die standen offen einsehbar im Protokoll. Du trittst vom Zeitpunkt des Kaufs an (Besitzübergabe) mit allen Rechten und Pflichten in den Besitz ein. Verschwiegene Mängel wären es nur gewesen, wenn zB die Fenster verfault und undicht sind oder einer deiner Heizkörper kaputt ist (was man beides bei einem Kauf im Sommer nicht merkt), und er es nicht gesagt hätte.

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Sollte auch alles im Kaufvertrag stehen. In meinem Kaufvertrag ist alles ganz genau beschrieben wer wann was zu bezahlen hat. Man bekommt vor dem Notartermin die Möglichkeit Änderungen vornehmen zu lassen.

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    Antwort von knattertatter knattertatter

    das war dann beim Kauf schon fast eine Arglistige Täuschung seitens des Verkäufers ich würde einen Anwalt zu Rate ziehen denn das ist alles sehr seltsam

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    Antwort von sluginsland sluginsland

    Das kommt immer drauf an. Wenn er dir Mängel verschwiegen hat oder wenn jetzt Mängel erkannte werden, die er verursacht hat, dann muss er dafür aufkommen. Wenn jetzt (nur als blödes Beispiel) in der Versammlung einstimmig beschlossen wird, dass sämtliche Türen ausgetauscht werden, dann ist das dein Problem. Aber nicht immer verlaufen die Grenzen so eindeutig. Es gibt aber auch Eigentümervereinigungen, die dir von Fall zu Fall kostengünstig individuellen Rat geben.

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    Antwort von taucherflosse taucherflosse

    die Eigentümergemeinschaft hat immer Rücklagen für Reperaturen. Die Eigentümer müssen dafür monatlich einen bestimmten Betrag bezahlen, was vom Hausverwalter verwaltet wird

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    Antwort von binpleite binpleite

    uuups

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    Antwort von user603 user603

    na du, du hast sie ja schlielich "gekauft" und somit bist du nun für sie verantwortlich, hättest dir vorher die probleme anschauen müssen um dann vllt nochmal drüber nachzudenken ob du die wohnung auch kaufst

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    Antwort von maumi maumi

    Denke der Jenige,dem zum Zeitpunkt des Umbaus,die Wohnung gehört.

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