Jetzt meine Frage: Könnte ich die Jugendrichter irgendwie davon überzeugen mir noch Zeit zu geben, damit ich die Stunden doch noch ableisten kann oder ist es zu spät? Oder was wäre wenn ich ab morgen sofort anfangen würde die Hilfsdienststunden abzuleisten und NICHT zu dem Antrittsstermin erscheine? Bei der Einladung zum Arrest steht ja, dass durch die Nichtantretung des Arrest die polizeiliche Vorführung eingeschaltet wird. Wie lange dauert es bis die Polizei mich aufsucht? Nehmen wir an ich würde nicht zum Antrittstermin erscheinen und würde einfach wo anders, zum Beispiel bei einem Freund untertauchen und dann die Hilfsdienststunden weiter ableisten bis ich sie fertig habe. Da ich hier letztens im Forum gelesen habe, dass die polizeiliche Vorführung Tage dauert, da sie eine schriftliche Bestätigung zum Polizeirevier schicken müssen, um dann die Zwangsmaßnahmen durchführen zu können, könnte ich es vielleicht bis dahin schon schaffen die 80 Stunden fertig abgeleistet zu haben.
Nehmen wir aber auch an ich würde es NICHT schaffen und die Polizei würde zu mir nach Hause kommen, um mich aufzufinden und ich aber nicht da bin...Wie würden die Polizsiten weiter an diese Sache rangehen? Ich denke nicht, dass die einen 20 Mann Suchtrupp nach mir schicken würden, denn der Aufwand würde zu groß sein für einen unwichtigen Einzelfall. Nehmen wir an meine Eltern würden mir helfen und den Bullen sagen, dass ich Streit mit den habe und die nicht wissen wo ich bin. Würden die dann am nächsten Tag wieder vorbeikommen oder erstmal abwarten bis sich meine Eltern melden? Oder würden die durch die ganze Stadt (Hannover) fahren und mich suchen? Da ich gehört bzw. gelesen habe, dass ich wenn ich nach dem Antrittstermin von der Polizei gefunden wurde, die Stunden aber schon abgeleistet habe (natürlich mit schriftliche Bestätigung), dass es keinen Grund mehr gibt mich zu der Jugendarrestanstalt zu fahren, da die Ladung ja nur aus der NICHTERFÜLLUNG DER GEMEINÜTZIGEN ARBEIT entsteht. Ist diese Aussage wahr?
Das Problem ist einfach nur, dass ich zu faul, dumm oder sonst was war diese 80 Std abzuleisten. Ich habe das Zivildienstgesetz damals verletzt und wurde dazu verurteilt. Könnte ich nicht irgendwie die Jugendrichterin einen Brief schreiben und sie darum bitten, mir noch ein Chance zu geben diese Stunden abzuleisten? Ich weiß, dass es fast unmöglich ist, denn dann würde das ja wirklich jeder tun! Doch wie man immer schön sagt: "Nichts ist unmöglich!"
Danke.
Bitte um weiter Antworten! :)
Versuchen kann man's. Noch besser: Ich würde mir an deiner Stelle etwas schickes anziehen, mich rasieren und dann das Amtsgericht und dort die zuständige Richterin in Ihrem Büro auf- bzw. besuchen. Oder informiere dich vorher beim Gerichtspförtner, wann und wie du am besten an Richterin XY gelangst. Vielleicht wirst du ja vorgelassen. Checke die Situation ab. Überfalle sie nicht, wenn sie gestresst oder genervt aussieht, sondern treffe sie fast zufällig, am besten, wenn sie gut gelaunt ist. Dann würde ich um ein Gespräch bitten und ganz ganz unterwürfig und lieb bitten, fast betteln. Erzähle ihr, dass du das nie wieder machst, etc. pp. Erzähle ihr halt, was sie hören will. Sag ihr, du hättest den Warnschuss empfangen und wüsstest nun bescheid, usw.
Mehr wüsste ich jetzt auch nicht.
Das wäre allerdings die Höhle des Löwen. Denn wenn die Richterin immer noch ablehnt, lässt sie Dich auch nicht gehen, sondern sorgt für den Antritt des Arrests. Du wirst wohl kaum versuchen, Dich mit Gewalt aus der Situation zu befreien.
Tja, dann wäre er genauso weit wie vorher. Also kann er doch nur gewinnen, wer er es versucht.
Von Gewalt war nie die Rede. Was soll diese Anspielung?