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Am 06.06.2011 (Antritt in den 2-Wöchigem Daueraarest)

Frage von HannoverSoccer HannoverSoccer

Jetzt meine Frage: Könnte ich die Jugendrichter irgendwie davon überzeugen mir noch Zeit zu geben, damit ich die Stunden doch noch ableisten kann oder ist es zu spät? Oder was wäre wenn ich ab morgen sofort anfangen würde die Hilfsdienststunden abzuleisten und NICHT zu dem Antrittsstermin erscheine? Bei der Einladung zum Arrest steht ja, dass durch die Nichtantretung des Arrest die polizeiliche Vorführung eingeschaltet wird. Wie lange dauert es bis die Polizei mich aufsucht? Nehmen wir an ich würde nicht zum Antrittstermin erscheinen und würde einfach wo anders, zum Beispiel bei einem Freund untertauchen und dann die Hilfsdienststunden weiter ableisten bis ich sie fertig habe. Da ich hier letztens im Forum gelesen habe, dass die polizeiliche Vorführung Tage dauert, da sie eine schriftliche Bestätigung zum Polizeirevier schicken müssen, um dann die Zwangsmaßnahmen durchführen zu können, könnte ich es vielleicht bis dahin schon schaffen die 80 Stunden fertig abgeleistet zu haben.

Nehmen wir aber auch an ich würde es NICHT schaffen und die Polizei würde zu mir nach Hause kommen, um mich aufzufinden und ich aber nicht da bin...Wie würden die Polizsiten weiter an diese Sache rangehen? Ich denke nicht, dass die einen 20 Mann Suchtrupp nach mir schicken würden, denn der Aufwand würde zu groß sein für einen unwichtigen Einzelfall. Nehmen wir an meine Eltern würden mir helfen und den Bullen sagen, dass ich Streit mit den habe und die nicht wissen wo ich bin. Würden die dann am nächsten Tag wieder vorbeikommen oder erstmal abwarten bis sich meine Eltern melden? Oder würden die durch die ganze Stadt (Hannover) fahren und mich suchen? Da ich gehört bzw. gelesen habe, dass ich wenn ich nach dem Antrittstermin von der Polizei gefunden wurde, die Stunden aber schon abgeleistet habe (natürlich mit schriftliche Bestätigung), dass es keinen Grund mehr gibt mich zu der Jugendarrestanstalt zu fahren, da die Ladung ja nur aus der NICHTERFÜLLUNG DER GEMEINÜTZIGEN ARBEIT entsteht. Ist diese Aussage wahr?

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Antworten (6)

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    RatgeberHelden Antwort von PepsiMaster PepsiMaster

    Die entscheidende Vorgeschichte fehlt hier leider ...

    Offenbar wurden ja bereits verschiedene Termine versäumt und (warum auch immer) Sozialstunden angeordnet .. diese wurden nicht erfüllt und ersatzweise gab es jetzt den zweiwöchigen Arrest.

    Die Chance, die Sache mit der Ableistung von Sozialstunden aus der Welt zu räumen, ist vertan! Der Arrest muss angetreten werden, auch wenn jetzt schnell noch die Stunden abgeleistet werden (oder zumindest damit begonnen wird) gilt immer noch die richterliche Anordnung des Arrests.

    Wird der Arrest nicht pünktlich angetreten, macht sich die Polizei unmittelbar auf die Suche. Sich verstecken bringt nur kurzzeitig etwas. Sich verstecken und die Sozialstunden ableisten funktioniert nicht .. (und würde nichts bringen).

    Ergebnis: In den sauren Apfel beißen .. Arrest absitzen .. und in vielfacher Hinsicht daraus lernen: Nicht mehr straffällig werden .. und den Hintern früher hochkriegen .. nicht erst, wenn der Arresttermin kurz bevor steht!

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    RatgeberHelden Antwort von kosy3 kosy3

    Nur zum Thema "wie schnell geht das":

    Ich war mal Zuschauer bei einer Verhandlung im Amtsgericht. Da ging es um Einbruch. Als der Beschuldigte (er war also noch nicht verurteilt!) aufgerufen wurde, kam der Gerichtsdiener und sagte, es wäre niemand da. Der Richter wartete 15min, rief dann den Gerichtsdiener herein und sagte: "Sofortige Fahndung an alle Polizeidienststellen nach Herrn XY. Er ist sofort festzunehmen und dem Gericht vorzuführen." In der Zeit ließ der Richter die Zeugen aussagen. Nach ca. 2h wurde Herr XY in Handschellen (!) vorgeführt.

    Ich glaube, wenn der Instinkt geweckt wird, können Polizisten zu Jägern werden. Ich will dir nicht wünschen, dass du dann irgendwo vor versammelter Mannschaft mit vorgehaltener Waffe zu Boden gedrückt wirst.

    Im Übrigen glaube ich dir deine Geschichte nicht so ganz. Du bist einer der wenigen hier im Forum, die einen Text leserlich verfassen können. Du machst nicht den Eindruck eines minderbemittelten Kleinkriminellen (wie die meisten hier):

    Kommentar von HannoverSoccer HannoverSoccer

    Das Problem ist einfach nur, dass ich zu faul, dumm oder sonst was war diese 80 Std abzuleisten. Ich habe das Zivildienstgesetz damals verletzt und wurde dazu verurteilt. Könnte ich nicht irgendwie die Jugendrichterin einen Brief schreiben und sie darum bitten, mir noch ein Chance zu geben diese Stunden abzuleisten? Ich weiß, dass es fast unmöglich ist, denn dann würde das ja wirklich jeder tun! Doch wie man immer schön sagt: "Nichts ist unmöglich!"

    Danke.

    Bitte um weiter Antworten! :)

    Kommentar von kosy3 kosy3kosy3

    Versuchen kann man's. Noch besser: Ich würde mir an deiner Stelle etwas schickes anziehen, mich rasieren und dann das Amtsgericht und dort die zuständige Richterin in Ihrem Büro auf- bzw. besuchen. Oder informiere dich vorher beim Gerichtspförtner, wann und wie du am besten an Richterin XY gelangst. Vielleicht wirst du ja vorgelassen. Checke die Situation ab. Überfalle sie nicht, wenn sie gestresst oder genervt aussieht, sondern treffe sie fast zufällig, am besten, wenn sie gut gelaunt ist. Dann würde ich um ein Gespräch bitten und ganz ganz unterwürfig und lieb bitten, fast betteln. Erzähle ihr, dass du das nie wieder machst, etc. pp. Erzähle ihr halt, was sie hören will. Sag ihr, du hättest den Warnschuss empfangen und wüsstest nun bescheid, usw.

    Mehr wüsste ich jetzt auch nicht.

    Kommentar von Nils2 Nils2Nils2

    Das wäre allerdings die Höhle des Löwen. Denn wenn die Richterin immer noch ablehnt, lässt sie Dich auch nicht gehen, sondern sorgt für den Antritt des Arrests. Du wirst wohl kaum versuchen, Dich mit Gewalt aus der Situation zu befreien.

    Kommentar von kosy3 kosy3kosy3

    Tja, dann wäre er genauso weit wie vorher. Also kann er doch nur gewinnen, wer er es versucht.

    Von Gewalt war nie die Rede. Was soll diese Anspielung?

    Kommentar von HannoverSoccer HannoverSoccer

    Außerdem habe ich keine Zeit mehr und muss wahrscheinlich am 6.6. den Arrest antreten. Scheisseselbst eingebockt! Es sei denn irgendjemand kennt sich aus und weiß eine Lösung, wieich es noch schaffen könnte!

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    Antwort von katti1980 katti1980

    der richter hat doch das urteil gesprochen.... wenn dein anwalt nicht in revision gegangen ist, kannst du jetzt nichts machen. und ja sie würden dich suchen und du würdest alles schlimmer machen.

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    Antwort von fs112 fs112

    Es ist ein Irrtum deinerseits, dass du jetzt noch die Wahl zwischen gemeinnütziger Arbeit und Arrest hast. Die Ladung zum Arrest ist jetzt angeordnet, ohne erneuten Beschluss des Jugendrichters wird dieser Beschluss auch so vollstreckt.

    Ja, der gute Arrest. Nicht zu verwechseln mit einer Ersatzfreiheitsstrafe, die aus einer Geldstrafe herrührt, hier hat man tatsächlich die Wahl zwischen zahlen und absitzen.

    Ich kann dich jedoch dahingehend beruhigen, dass der Arrest immer noch Kinderkacke ist. Du bist zwar nachts unter Verschluss, tagsüber kannt du dich jedoch sinnvoll beschäftigen, in der Gruppe oder allein, langweilig wird dir dort nicht, Jugendarrest ist Kindergarten, ein Kuschelvollzug der eigentlich abschrecken sollte, er schreckt aber keinen mehr ab.

    Insbesondere, wenn du bereits volljährig bist, werden dir die zwei Wochen wie Kindergarten vorkommen.

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    Antwort von HannoverSoccer HannoverSoccer

    Was meinst du denn genau mit Fristverlängerung? Für den Antrittstermin oder für das Ableisten der Hilfsdienststunden?

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    Antwort von ntlog ntlog

    Ja du kanst um frist verlängerung bitten ,, es dauert nicht wenn der frist voll ist an dem tag könte die bullen auftreten die wärden dein handy dein home alles überwachen um dich zu bekommen , frag mal nach ob du die stunden abbezahlen kanst ,, du bekommst wahrscheinlich ungehorsammarest 1-2 wochen aber im arrest must du auch arbeiten also mach es lieber du kanst die arbeitstelle wechseln

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