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Alufelgen bei eBay verkauft. Käufer will von mir die Rücknahmeder Ware.

Frage von saschafaber saschafaber

Hallo, habe bei eBay meine Alufelgen verkauft.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=290243235071

Die Felgen sind Gebraucht und waren auf meinem Fahrzeug auch montiert. Bei der Abholung stelle er die Frage ob ich zu den Felgen ABE bzw Gutachten habe, dies habe ich verneint was Ihn nicht weiter gestört hat. Er nahm die Felgen nach Zahlung mit und unterschrieb mir noch ein Blatt auf dem ich vermerkt habe, dass der Käufer alles wie bei eBay beschrieben erhalten hat.

Nachdem der Käufer die Felgen beim TÜV nicht eingetragen bekommt und der Felgenhersteller Ihm kein Gutachten geben möchte. Will er von mir die Rücknahme bis 05.09. sonst geht er zum Anwalt. Was soll ich tun?

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Antworten (17)

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    Antwort von Mictl Mictl

    Rücknahme verweigern, auf das Angebot bei Ebay und das unterschriebene Schriftstück verweisen. Sollte er wirklich zum Anwalt gehen, kannst du dann immer noch schauen ob du selbst einen einschaltest, oder versuchst das so zu Regeln.

    Meiner Ansicht nach bist du nicht verpflichtet die Felgen zurück zu nehmen, aber ich bin auch kein Anwalt :)

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    Antwort von 100015279 100015279

    Tja, das ist eindeutig. Du hast die Ausschlussklausel für Gewährleistung und Rücknahme mit im Angebot. Also alle Anliegen des Käufers bezüglich Rücknahme einfach ignorieren. Wenn er zum Anwalt geht, soll er. Das Gesetz ist da eindeutig.

    Gruss aus Karlsruhe ;)

  • 1
    Antwort von kathis1989 kathis1989

    wenn er das schreiben unterschrieben hat musst du die felgen nicht zurücknehmen.

    LG

  • 1
    Antwort von fabienne1997 fabienne1997

    Er ist einen Kaufvertrag bei einem priv. Verkäufer eingegangen...du hast deutlich darauf hingewiesen... Lasse ihn zu seinem Anwalt gehen... Du bist im Recht!

  • 1
    Antwort von Karli123 Karli123

    also zurücknehmen musst du die dinger auf keinen fall. ich nehme an, du hattest im angebot kein rückgaberecht gewährt... insofern bist du doch fein raus. soll er doch nen anwalt anstrengen. mal abgesehen davon, dass er wahrscheinlich eh nur droht. er wird den kürzeren ziehen...

  • 1
    Antwort von maiki01 maiki01

    ich würde erst dann was machen, wenn er was unternimmt. Er hat doch gekauft und bezahlt. Rücknahme ist doch ausgeschlossen. Er war damit einverstanden.

  • 1
    Antwort von Kirsche69 Kirsche69

    Ich würde auch ebay einschalten und dort um Rat bitten. Aus meiner Sicht bist du nicht verpflichtet, die Felgen zurückzunehmen. Der Käufer hat sie gekauft wie gesehen, dies schriftlich bestätigt und bezahlt. Außerdem hast du in deiner Auktion die Rücknahme ausdrücklich verneint. Lass ihn mal ruhig mit dem Anwalt drohen

  • 1
    Antwort von Katzentatze Katzentatze

    Wenn du die unterschrift von ihm hast, dass er es wie gesehen gekauft hat, dann laß ihn. Er wird da nicht viel gegen machen können. Da hätte er die Felgen sofort bei dir lassen müssen, bzw. sofort vom Kauf zurücktreten müssen, als er erfahren hat, dass keine ABE für die Felgen vorhanden ist.

  • 1
    Antwort von Tippse Tippse

    Gar nicht's, wenn er dieses Schreiben unterschrieben hat. Oder hat er es mit Vorbehalt unterschrieben? Wobei der Vertrag bereits beim Ersteigern der Felgen zustande gekommen ist, insofern hätte er das VORHER fragen müssen. Sein Problem.

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    Antwort von nicki18 nicki18

    er kann garnichts machen da er einen kaufvertrag gemacht hat schon mit der beendung der auktion

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    Antwort von saschafaber saschafaber

    Also erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten. eBay habe ich schon kontaktiert die helfen aber nur wenn man Käufer ist und haben mich an den Verbraucherschutz bzw. an die Rechtsberatung weitergeschickt. Verbaucherschutz kann mir aber auch nicht helfen da diese acuh nur Käufer beraten und Rechtschutz habe ich leider nicht. Also soll ich erstmal abwarten und die von Ihm gestellte Frist der Abholung verstreichen lassen?

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    Antwort von Quandt Quandt

    Wenn Du ein ganz Netter bist, nimm sie zurück. Das sie für das neue Fahrzeug nicht eingetragen werden, ist nicht Dein Problem. Folglich besteht - wie im Angebot ausgewiesen - kein Rücknahmeanspruch. Selber keine ABE gehabt? Hatte Dein Fahrzeughersteller sie schon montiert? Dann gäb es da noch die Möglichkeit sie nachzuordern. ;-)

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    Antwort von bini78 bini78

    Bei meinen Verkäufen von ebay schreibe ich immer hinein: "Dies ist eine Privatauktion. Der Artikel wird so wie er ist von Privat verkauft. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden auf einen gebrauchten Artikel ohne Gewährleistung zu bieten. Umtausch sowie Rücknahme sind ausgeschlossen."

    Damit dürfte eigentlich alles gesagt sein. Ich weiß nicht was Du in Deine Auktionen hinein schreibst - aber es gibt AGB seitens ebay. Die würde ich mir durchlesen. Vielleicht findest Du ja einen guten Hinweis. Darüber hinaus würde ich mit ebay kontakt aufnehmen und den Fall wie hier schildern.

    Ehrlich gesagt glaube ich, er ist einfach nur enttäuscht weil es nicht so läuft wie er sich das vorgestellt hat und versucht das auf Deine Kosten zu korrigieren. Lass Dich erst beraten, denn ich bin mir nicht sicher ob er im Recht ist.

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    Antwort von saschafaber saschafaber

    Ich hatte die Felgen ebenfalls über eBay gekauft. Da ich bei meinem Fahrzeug (Serienzustand) etlich Veränderungen vornehmen hätte müssen waren diese nicht lange montiert. Hatte Sie also nicht eingetragen. Habe aber auf der eBay Seite auch nicht von Eintragung bzw. Gutachten geschrieben.

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    Antwort von juezi juezi

    der Felgenhersteller wird wohl kaum ein Gutachten für Fahrzeuge erstellen. Das muss der Fahrzeughersteller machen der garantiert, dass diese Felgen auf dem Fahrzeug mit der PS-Stärke etc unbedenklich gefahren werden darf.

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Warten bis Du Post vom Anwalt bekommst. Und dann einfach auf das Schreiben antworten.

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    Antwort von hochglanz hochglanz

    also bist du mit diesen Felgen ohne TÜV- Eintrag gefahren, nun war der TÜV fällig und du hast die Dinger verkauft - schlecht für dich

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