Hallo zusammen, § 2 Mietzeit 1.Das Mietverhältnis beginnt am 25 Dezember 1994 2. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf des Monats. zu dem der Vermieter oder Mieter die Kündigung ausgesprochen hat. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Vertragsteile 3 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums bis zu 5 Jahre verstrichen sind, 6 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums mehr als 5 Jahre verstrichen sind, 9 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums mehr als 8 Jahre verstrichen sind, 12 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums mehr als 10 Jahre verstrichen sind 3.Die Kündigung muß schriftlich bis zum 3 Werktag der Kündigungsfrist erfolgen.Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf der Ankunft des Kündigungsschreibesns an. 4. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort,so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert § 568 BGB findet keine Anwendung. Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinen Ablauf müssen schriftlich vereinbart werden.
Frage: kommt hier auch die neue Kündigungsfrist von 3 Monaten für den Mieter in Frage? Oder besteht weiter die 12 Monate Kündigungsfrist für den Mieter?
Die gesetzliche Regelung dazu:
Artikel 229, § 3 Abs. 10 EGBGB.