1

Altmietvertrag Kündigungsfristen

Frage von paradies1 paradies1

Hallo zusammen, § 2 Mietzeit 1.Das Mietverhältnis beginnt am 25 Dezember 1994 2. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf des Monats. zu dem der Vermieter oder Mieter die Kündigung ausgesprochen hat. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Vertragsteile 3 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums bis zu 5 Jahre verstrichen sind, 6 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums mehr als 5 Jahre verstrichen sind, 9 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums mehr als 8 Jahre verstrichen sind, 12 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums mehr als 10 Jahre verstrichen sind 3.Die Kündigung muß schriftlich bis zum 3 Werktag der Kündigungsfrist erfolgen.Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf der Ankunft des Kündigungsschreibesns an. 4. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort,so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert § 568 BGB findet keine Anwendung. Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinen Ablauf müssen schriftlich vereinbart werden.

Frage: kommt hier auch die neue Kündigungsfrist von 3 Monaten für den Mieter in Frage? Oder besteht weiter die 12 Monate Kündigungsfrist für den Mieter?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von holger11 holger11

    Ich gehe davon aus, dass der Text in deinem Mietvertrag im "normalen" Text enthalten ist, also nicht handschriftlich gesondert vereinbart wurde.

    Dann gilt auch bei Altmietverträgen für den Mieter die neue, gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.

    Kommentar von holger11 holger11holger11

    Die gesetzliche Regelung dazu:

    Artikel 229, § 3 Abs. 10 EGBGB.

    Kommentar von paradies1 paradies1

    Handschriftlich ist nur das Datum geschrieben worden

    Kommentar von holger11 holger11holger11

    Dann hast du nur 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten.

  • 1
    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Für den Mieter gelten die neuen Fristen Du hast eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

  • 0
    Antwort von stahlhart stahlhart

    für alle mietverträge gilt die drei monatige kündigungsfrist

    Kommentar von holger11 holger11holger11

    Nicht ganz. Individuelle Vereinbarungen aus der Zeit vor der Mietrechtsreform bleiben gültig.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.