Sollte Althaus angeklagt werden?
Althaus schuldig?
| Abstimmungen | |
|---|---|
| keine Anklage | 6 |
| Anklage wegen fahrlässiger Tötung | 6 |
| nur Schadensersatzzahlungen | 0 |
Antworten (18)
-
6Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAbgestimmt für: Anklage wegen fahrlässiger Tötung
Sicher, er hat sich nicht an die Regeln gehalten, die auf der Piste gelten. Wenn jemand wem mit dem Auto totfährt, wird er auch angeklagt.
Kommentar von
ellocoelloco welche Regeln, offenbar denkst du das die FIS Regeln die selben sind wie im Straßenverkehr.
Kommentar von
TippseTippse Nein elloco, es gibt auch auf Skipisten Regeln. Diese hat Hr. Althaus lt. Gutachtern nicht eingehalten, deswegen kam es zum Zusammenstoss.
-
4Antwort von
mani08mani08
Vor dem Gesetz sollten alle Menschen gleich sein.Die Schuldfrage müssen Gutachter und Sachverständige klären.
-
4Antwort von
AristellaAristella
das sollen Leute entscheiden, die tatsächlich Einblick in das Geschehen haben.
-
-
2Antwort von
WebZeckeWebZecke
Abgestimmt für: Anklage wegen fahrlässiger Tötungwie im Strassenverkehr gelten auch auf der Piste Regeln die einzuhalten sind
-
2Antwort von
primusvonquackprimusvonquack
Ob er angeklagt wird oder nicht ist Sache der Staatsanwaltschaft. Ob er schuldig ist entscheidet ein Gericht.
-
2Antwort von
ellocoelloco
Abgestimmt für: keine AnklageEINE OBJEKTIVE EINSCHÄTZUNG STEHT UNS NICHT ZU !!!!
Kommentar von
moccajoghurtmoccajoghurt es ist ja auch eine subjektive umfrage
-
-
1Antwort von
MarcSuMarcSu
Wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, dann kann darüber spekuliert werden, ob Althaus angeklagt werden soll oder nicht.
-
1Antwort von
sunnytime07sunnytime07
Abgestimmt für: keine AnklageIm Moment sehe ich es als unglücklichen Unfall...
-
1Antwort von
NudelsternchenNudelsternchen
Abgestimmt für: keine Anklageich kenne die genauen Umstände nicht - deswegen kann ich dazu nichts sagen...aber laut Medien war es ja ein Unfall und soetwas passiert... wäre intressant ob die Familie auch klagen würde wenn er kein bekannter politiker wäre?
Kommentar von
HCAnjaHCAnja DH!
-
0Antwort von
laura1 Abgestimmt für: Anklage wegen fahrlässiger Tötungmeiner meihnung nach schuldig!!!!
-
0Antwort von
RealitoRealito
Abgestimmt für: Anklage wegen fahrlässiger TötungDer muss die doch umgefahren haben so wie es aussieht. Das wird man versuchen wieder zu vertuschen wie immer.
-
0Antwort von
abibremerabibremer
mal langsam.zunächst müssen die österreichischen behörden prüfen und klären, was genau abgelaufen ist und die entscheiden dann, was rechtlich passiert eine schaden ersatzforderung des ehemannes der getöteten ist eine ganz andere sache, wer beziffert den "schaden" den du durch den tod deines partners erleidest???
-
0Antwort von
AtomRisingAtomRising
Abgestimmt für: keine AnklageThüringen steht zu seinem Ministerpräsidenten.
Liebe/r moccajoghurt,
auch wenn Deine Frage als Umfrage geposted ist - gutefrage.net ist eine Ratgeber-Plattform. Es geht bei uns in erster Linie um solche Fragen, auf die man Rat oder Hilfe für ein Problem antworten kann.
Wenn es Dir um den Meinungsaustausch mit der Community geht, dann bist Du in unserem Forum unter http://gutefrage.net/forum richtig. Bitte achte doch in Zukunft darauf.
Danke für Dein Verständnis und viele Grüße,
Tim vom gutefrage.net-Support