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Althaus schuldig?

gefragt von moccajoghurtmoccajoghurt am 12.01.2009 um 13:12 Uhr

Sollte Althaus angeklagt werden?

12 Stimmen : keine Anklage (6) ; Anklage wegen fahrlässiger Tötung (6) ; nur Schadensersatzzahlungen (0)
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Politik x 5.981 Gesetz x 2.124 Althaus x 6

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Tippse
beantwortet von Tippse am 12. Januar 2009 13:13
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Hilfreichste Antwort

Sicher, er hat sich nicht an die Regeln gehalten, die auf der Piste gelten. Wenn jemand wem mit dem Auto totfährt, wird er auch angeklagt.

abgestimmt für: Anklage wegen fahrlässiger Tötung
Kommentar von 77524ec03c955c00dae05d5b8c0a963asmallelloco am 12. Januar 2009 13:14

welche Regeln, offenbar denkst du das die FIS Regeln die selben sind wie im Straßenverkehr.

Kommentar von 33a09523666e5176dbbee485dba642b5smallTippse am 12. Januar 2009 13:15

Nein elloco, es gibt auch auf Skipisten Regeln. Diese hat Hr. Althaus lt. Gutachtern nicht eingehalten, deswegen kam es zum Zusammenstoss.


Weitere gute Antworten


mani08
beantwortet von mani08 am 12. Januar 2009 13:20
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Vor dem Gesetz sollten alle Menschen gleich sein.Die Schuldfrage müssen Gutachter und Sachverständige klären.


Aristella
beantwortet von Aristella am 12. Januar 2009 13:13
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das sollen Leute entscheiden, die tatsächlich Einblick in das Geschehen haben.


WebZecke
beantwortet von WebZecke am 12. Januar 2009 13:18
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wie im Strassenverkehr gelten auch auf der Piste Regeln die einzuhalten sind

abgestimmt für: Anklage wegen fahrlässiger Tötung

KriLu
beantwortet von KriLu am 12. Januar 2009 13:15
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das sollten wir nicht bestimmen sondern leute, die ahnung davon haben


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 12. Januar 2009 13:14
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Ob er angeklagt wird oder nicht ist Sache der Staatsanwaltschaft. Ob er schuldig ist entscheidet ein Gericht.


elloco
beantwortet von elloco am 12. Januar 2009 13:13
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EINE OBJEKTIVE EINSCHÄTZUNG STEHT UNS NICHT ZU !!!!

abgestimmt für: keine Anklage
Kommentar von 73d8c0f79cf5ca93f287806655998330smallmoccajoghurt am 12. Januar 2009 13:14

es ist ja auch eine subjektive umfrage


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 12. Januar 2009 13:41
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Wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, dann kann darüber spekuliert werden, ob Althaus angeklagt werden soll oder nicht.


sunnytime07
beantwortet von sunnytime07 am 12. Januar 2009 13:17
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Im Moment sehe ich es als unglücklichen Unfall...

abgestimmt für: keine Anklage

Nudelsternchen
beantwortet von Nudelsternchen am 12. Januar 2009 13:15
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ich kenne die genauen Umstände nicht - deswegen kann ich dazu nichts sagen...aber laut Medien war es ja ein Unfall und soetwas passiert... wäre intressant ob die Familie auch klagen würde wenn er kein bekannter politiker wäre?

abgestimmt für: keine Anklage
Kommentar von Fe217f3c3afc1442b4236fce327f3fadsmallHCAnja am 12. Januar 2009 13:15

DH!


Ally32
beantwortet von Ally32 am 12. Januar 2009 13:13
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Diese Entscheidung wird an anderer Stelle getroffen


moccajoghurt
beantwortet von moccajoghurt am 5. Mai 2009 18:35
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abgestimmt für: Anklage wegen fahrlässiger Tötung

laura1
beantwortet von laura1 am 28. Januar 2009 09:18
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meiner meihnung nach schuldig!!!!

abgestimmt für: Anklage wegen fahrlässiger Tötung

Realito
beantwortet von Realito am 27. Januar 2009 16:22
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Der muss die doch umgefahren haben so wie es aussieht. Das wird man versuchen wieder zu vertuschen wie immer.

abgestimmt für: Anklage wegen fahrlässiger Tötung

abibremer
beantwortet von abibremer am 18. Januar 2009 16:14
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mal langsam.zunächst müssen die österreichischen behörden prüfen und klären, was genau abgelaufen ist und die entscheiden dann, was rechtlich passiert eine schaden ersatzforderung des ehemannes der getöteten ist eine ganz andere sache, wer beziffert den "schaden" den du durch den tod deines partners erleidest???


anonym
beantwortet von swchen am 12. Januar 2009 23:56
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abgestimmt für: keine Anklage

Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 12. Januar 2009 13:27
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abgestimmt für: keine Anklage

AtomRising
beantwortet von AtomRising am 12. Januar 2009 13:14
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Thüringen steht zu seinem Ministerpräsidenten.

abgestimmt für: keine Anklage

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