1

Althaus schuldig?

Frage von moccajoghurt moccajoghurt

Sollte Althaus angeklagt werden?

12 Abstimmungen
Abstimmungen
keine Anklage 6
Anklage wegen fahrlässiger Tötung 6
nur Schadensersatzzahlungen 0
Ein Hinweis zur Frage support

Liebe/r moccajoghurt,

auch wenn Deine Frage als Umfrage geposted ist - gutefrage.net ist eine Ratgeber-Plattform. Es geht bei uns in erster Linie um solche Fragen, auf die man Rat oder Hilfe für ein Problem antworten kann.

Wenn es Dir um den Meinungsaustausch mit der Community geht, dann bist Du in unserem Forum unter http://gutefrage.net/forum richtig. Bitte achte doch in Zukunft darauf.

Danke für Dein Verständnis und viele Grüße,

Tim vom gutefrage.net-Support

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (18)

  • 6
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von Tippse Tippse
    Abgestimmt für: Anklage wegen fahrlässiger Tötung

    Sicher, er hat sich nicht an die Regeln gehalten, die auf der Piste gelten. Wenn jemand wem mit dem Auto totfährt, wird er auch angeklagt.

    Kommentar von elloco ellocoelloco

    welche Regeln, offenbar denkst du das die FIS Regeln die selben sind wie im Straßenverkehr.

    Kommentar von Tippse TippseTippse

    Nein elloco, es gibt auch auf Skipisten Regeln. Diese hat Hr. Althaus lt. Gutachtern nicht eingehalten, deswegen kam es zum Zusammenstoss.

  • 4
    Antwort von mani08 mani08

    Vor dem Gesetz sollten alle Menschen gleich sein.Die Schuldfrage müssen Gutachter und Sachverständige klären.

  • 4
    Antwort von Aristella Aristella

    das sollen Leute entscheiden, die tatsächlich Einblick in das Geschehen haben.

  • 2
    Antwort von WebZecke WebZecke
    Abgestimmt für: Anklage wegen fahrlässiger Tötung

    wie im Strassenverkehr gelten auch auf der Piste Regeln die einzuhalten sind

  • 2
    Antwort von KriLu KriLu

    das sollten wir nicht bestimmen sondern leute, die ahnung davon haben

  • 2
    Antwort von primusvonquack primusvonquack

    Ob er angeklagt wird oder nicht ist Sache der Staatsanwaltschaft. Ob er schuldig ist entscheidet ein Gericht.

  • 2
    Antwort von elloco elloco
    Abgestimmt für: keine Anklage

    EINE OBJEKTIVE EINSCHÄTZUNG STEHT UNS NICHT ZU !!!!

    Kommentar von moccajoghurt moccajoghurtmoccajoghurt

    es ist ja auch eine subjektive umfrage

  • 1
    Antwort von MarcSu MarcSu

    Wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, dann kann darüber spekuliert werden, ob Althaus angeklagt werden soll oder nicht.

  • 1
    Antwort von sunnytime07 sunnytime07
    Abgestimmt für: keine Anklage

    Im Moment sehe ich es als unglücklichen Unfall...

  • 1
    Antwort von Nudelsternchen Nudelsternchen
    Abgestimmt für: keine Anklage

    ich kenne die genauen Umstände nicht - deswegen kann ich dazu nichts sagen...aber laut Medien war es ja ein Unfall und soetwas passiert... wäre intressant ob die Familie auch klagen würde wenn er kein bekannter politiker wäre?

    Kommentar von HCAnja HCAnjaHCAnja

    DH!

  • 1
    Antwort von Ally32 Ally32

    Diese Entscheidung wird an anderer Stelle getroffen

  • 0
    Antwort von moccajoghurt moccajoghurt
    Abgestimmt für: Anklage wegen fahrlässiger Tötung
  • 0
    Antwort von laura1 laura1
    Abgestimmt für: Anklage wegen fahrlässiger Tötung

    meiner meihnung nach schuldig!!!!

  • 0
    Antwort von Realito Realito
    Abgestimmt für: Anklage wegen fahrlässiger Tötung

    Der muss die doch umgefahren haben so wie es aussieht. Das wird man versuchen wieder zu vertuschen wie immer.

  • 0
    Antwort von abibremer abibremer

    mal langsam.zunächst müssen die österreichischen behörden prüfen und klären, was genau abgelaufen ist und die entscheiden dann, was rechtlich passiert eine schaden ersatzforderung des ehemannes der getöteten ist eine ganz andere sache, wer beziffert den "schaden" den du durch den tod deines partners erleidest???

  • 0
    Antwort von swchen swchen
    Abgestimmt für: keine Anklage
  • 0
    Antwort von Norwegenadler Norwegenadler
    Abgestimmt für: keine Anklage
  • 0
    Antwort von AtomRising AtomRising
    Abgestimmt für: keine Anklage

    Thüringen steht zu seinem Ministerpräsidenten.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.