Hallo zusammen
Hat schon mal jemand von euch eine Altgesellenregelung beantragt? Wenn ja damit durchgekommen? Was habt ihr genau geschrieben und in welcher Region habt ihr die in welchem Beruf beantragt?
Hallo zusammen
Hat schon mal jemand von euch eine Altgesellenregelung beantragt? Wenn ja damit durchgekommen? Was habt ihr genau geschrieben und in welcher Region habt ihr die in welchem Beruf beantragt?
Auch wenn die Frage schon etwas älter ist,antworte ich mal drauf:
Meine Freundin hat sowas vor einigen Wochen beantragt,sie ist Glasbläserin in Thüringen. Das wurde aber abgelehnt,weil sie die 4 Jahre "leitende Stellung" nicht nachweisen konnte, eine Selbstständigkeit in einem anderen Bereich wurde nicht anerkannt. Momentan läuft das Widerspruchsverfahren,da laut Meinung des VG Köln und des BvG eine leitende Stellung nicht genug definiert ist. So beinhaltet eine leitende Stellung nach Meinung des Gerichts nicht zwingend betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse, die kann man auch auf anderem Wege nachweisen (sollte wohl mit dem Nachweis einer 4jährigen Selbständigkeit genug bewiesen sein). Auch beinhaltet eine leitende Stellung nicht zwingend Weisungsbefugnisse gegenüber anderen Mitareitern und auch fachlich-technische Kenntnisse sind mit Erfüllung der geforderten 6jährigen Berufserfahrung genug erbracht,so das Gericht. Lässt man diese Punkte außer Betracht,so gibt es faktisch keinerlei allgemeingültige Definition einer "leitenden Stellung" mehr. Zudem hat selbst unser Bundesregierung in diesem Zusammenhang mittlerweile festgestellt,daß die durchschnittliche Firmengröße bei nur noch 8 Angestellten liegt (Tendenz fallend) und dort leitene Stellungen einzelner Arbeitnehmer praktisch nicht mehr vorkommen.In der Glasbläserbranche arbeiten die meisten Firmenchefs als Einzelkämpfer oder haben maximal 2 Angestellte...größere Firmen sind extrem selten. Ein Chef einer kleinen Firma wird sich hüten einem Angestellten eine leitende Stellung zu bescheinigen,da er sonst Gefahr läuft, von der Handwerkskammer der Unfähigkeit der Unternehmensführung beschuldigt zu werden und selbst aus der Handwerksrolle rauszufliegen (ja..das kann die Handwerkskammer wirklich tun).
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