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Altes Gesetz gibts das immernoch?

Frage von NougartPudding NougartPudding

Ich habe mal gehört das es ein Gesetz gab wenn man in einer Ehe ist und der Partner fremdgeht das man das recht hat sich scheiden zu lassen und das man für die Jahre seitdem man im bund der ehe ist, schadenersatz bekommt. Das heißt man ist zb. 5 Jahre verheiratet die frau geht fremd der mann ist sauer lässt sich scheiden zeigt seine frau an und bekommt zb. 5000€ "schmerzensgeld" (ka wie man das sonst nennt) Grund da dafür ist das man bei der Ehe ein gelübte abgesprochen hat welches rechtlich bindent war. Ist das heut zu tage immernoch so?

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Antworten (10)

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    Antwort von Jule1973 Jule1973

    Ich glaube, du meinst die Schuldfrage, das gab es früher, ist aber schon ewig nicht mehr gültig.

    Und Schmerzensgeld kannst du vergessen.

    http://www.kanzlei-popp.de/infoeherecht01.html

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    Antwort von marbeja marbeja

    Bei 5 Jahren kannst Du mind. das Doppelte verlangen!!!

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    Antwort von Colleen Colleen

    So kenne ich es nicht, aber es gab früher mal den Passus bei Verlobung, die gelöst wurde. Wie hoch da der "Schadenersatz" war, weiß ich aber nicht.

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    Antwort von maiki01 maiki01

    Wohl eher nicht. Aber die idee finde ich gut

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Das könnte aber teuer für Dich werden :-) Grüß dich, Maiki

    Kommentar von maiki01 maiki01maiki01

    Hallo, Ups, dann besser doch nicht

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Das ist der ehemalige § 60 des Ehegesetzes. Darin war die Schuldfrage geklärt. Schmerzensgeld gab es zwar nicht, aber die ehebrecherische Partei konnte auch kein Unterhalt verlangen.

    Der ist aber schon längst aufgehoben, weil die Schuldfrage bei einer Scheidung keine Rolle mehr spielt, sondern die Zerrüttungsvermutung ausschlaggebend ist.

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    Antwort von gerhass gerhass

    Schmerzensgeld für solche Fälle ist ein guter Witz, wird aber in Deutschland wohl nichts daraus. Kannst ja eine neue Partei gründen, die das als Gesetzesvorschlag bringt. Scheidung ist natürlich möglich, bringt Dir aber wohl nicht das erhoffte Geld.

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    Antwort von kiramarie kiramarie

    Also, von Schmerzensgeld in dem Fall hab ich noch nie was gehört. Natürlich hast du das Recht, die als Betrogener scheiden zu lassen.

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    Antwort von docbde docbde

    Frage hatten wir gerade: Schuldfrage bei Ehescheidung ist abgeschafft! Heute geht man davon aus, dass beide Seiten ihren Teil dazu beigetragen habe und dass eine Beziehung manchmal einfach nicht mehr funktioniert!

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Hmmm....vielleicht in Afghanistan, aber nicht in Deutschland. Also mach Dir mal keine übertriebenen Hoffnungen auf einen unerwarteten Geldsegen.

    Kommentar von marbeja marbejamarbeja

    Die Hoffnung stirbt zum Schluß.

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    Antwort von WilliWinzig WilliWinzig

    jeder hat das Recht sich scheiden zu lassen, alles andere was du schreibst ist Humbug

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