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Altes Auto - Unfall = Totalschaden was nun?

Frage von frooky frooky

Hallo Ihr schlauen GuteFrage-Beantworter ;-)

unsere Nachbarin ist beim ausparken gegen unser Auto gedotzt... Beule und schrammen... okay sowas passiert.

Nun meint die Werkstatt (sie wollte evtl. den Schaden selbst zahlen) das sich die Kosten bei ca. 2000-3000 € liegen werden.

Nun ist unser Auto schon älter und die meinten, das dies den Totalschaden bedeuten könnte.

Was passiert nun. Die Nachbarin lässt es logischerweise über die Versicherung regulieren.

Wird das Auto nun repariert? Was ist wenn die sagen Wirtschaftlicher Totalschaden, was können wir erwarten. Die befürchtung ist das wir nachher die dummen sind und entweder den Wiederbeschaffungswert gegen Auto bekommen oder nix... Nur werden wir mit dem Wiederbeschaffungswert bestimmt nicht wieder so ein Auto bekommen können und Finanziell ist es grade knapp für ein Auto...

Fragen über Fragen und ich hoffe es findet sich jemand... evtl. von einer Versicherung der mir das verständlich erklären kann....

Fragende Grüße frooky

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Antworten (4)

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    RatgeberHelden Antwort von IXXIac IXXIac

    Hallo

    dasss Thema ist nicht einfach,,, im Prinzip hast du den Anspruch dass der Schaden nach deinen Wünschen reguliert wird. Und wenn das Auto repariert werden soll dann sind die Kosten dafür erst mal egal...

    Dann kommen die Versicherungen mit Ihren "Restwertspielerein" und Rentabilitätsberechnungen.

    Und die Gerichte machen dabei mit....

    Also wenn das Auto einen "Idellen" Wert hat dann sind Reperatuen über dem offizielen Restwert natürlich möglich und die Versicherung muss zahlen aber die Versicherungen wollen das nicht und nutzen deren Marktmacht dazu vor Gericht "Ihre" Vorstellungen durchzustzen oder auch freie Gutachter die "Kundefreundlich" sind werden von den versicherungen vom Markt "hetrennt" indem man deren Gutachten nicht anerkennt oder gar bezahlt.

    Also wenn due gegen Windmühlen laufen willst/kannst dann kannst du das Auto reparieren lassen, koste was es wolle solange es eine Sachbezogene Reperaturmannsnahme ist.

    In der Praxis hat jede Versicherung Ihre eigene Beissschwelle bei vielen wird ab 1% über Gutchtenkosten schon geklagt bei anderen werden auch 10% Überscheitung ohne murren beglichen.

    Im Prinzip brauchst du einen pfiffigen/guten Versicherungsvertretter der dich gegen die andere Versicherung begleitet oder einen Anwalt.

    Die Restwertschätzungen und die Rückkaufwerte sind oft nicht relaistisch sondern optimiert. Die Restwerte sind oft Händlereinkäufe in anderen regionen ( dort wo das Auto am wenigsten gefragt ist) und die Rückkaufwerte als der Schrottwert ist auch zu Hoch.Die Schrottwerte kommen aus den Schrottbörsen der Versicherer dass heisst dein Auto wird online meistbietend als Schrott versteigert. Das höchste Gebot erhält denn Zuschlag. In der Scene gibt es ich sag mal gemauschel ein Schrott der gerne überhöhte Rückkaufwerte macht bekommt im gegenzug auch mal "Schmankerl" also "sichere " Geschäfte die sich rechnen um damit die Verlustgeschäft zu finanzieren.Der Verschrotter muss ja nur ein Gebot machen aber selten das Auto real zu dem Wert einkaufen weil vile Fahrzzeugeigner der Meinubng sind die könne das Auto besser verkaufen oder die streichen die Versicherungskohle ein und reparieren dass Auto notdürftig.

    Also die Generallinie ist erst mal sehen wie hoch der Schaden ist und welche Restwerte errechnet werden. Danach muss man dann überlgen ob man dasa Auto mit der geboteten Summe gut genug repariert bekommt und dann noch witer nutzt oder ob man das Geld nimmt das Auto der Versicherung verkauft und sich dafür ein Gebrauchtwagen kauft.

    Wenn man ein Auto hat dass Scheckheftgeplegt ist und wo man viel Zeit/Geld in Pflege und Konservierung gesteckt hat würde ich eher zu einer Reperatur raten als zu einem Gebrauchtwagenkauf ausser man hat Zeit sich das beste Gebrauchtauto zu suchen und je nach Alter gleich nochmal Geld in Pflege/konservierung steckt.

    (Aber ich gehöre zu der Generation die das eigene auto bis zum Auseinanderfallen fahren will und mein Golf ist schon 21 Jahre alt und fällt immer noch nicht auseinander ;) wurde aber schon 3x Verunfallt (1x Hagelschaden) und war schon 2x wirtschaftlicher Totalschaden)

    Grüsse

    Kommentar von frooky frookyfrooky

    danke für deine anwort...

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    Antwort von HobbyTfz HobbyTfz

    Wenn der Schaden am Fahrzeug größer ist als der Wert des Fahrzeuges dann bekommst du nur den Wert des Fahrzeuges ersetzt. Du kannst dann nur versuchen dein Auto über Internet zu versteigern.

    Kommentar von frooky frookyfrooky

    ich bekomme den wert des fahrzeuges... okay aber muss ich dann nicht das fahrzeug auch abgegen???

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    Antwort von maikel196 maikel196

    hallo

    was besseres konnte dir nicht passieren , wenn totaler , zahlt die versicherung den zeitwert laut schwacke oder dat , das ist dann immer mehr geld , als wenn du ihn verkaufen würdest .

    das heisst zb 2500 restwert , schaden 3000 dann bekommst du 2500 abzüglich des restwertes des fahrzeugs mit schaden .

    gruss mike

    Kommentar von frooky frookyfrooky

    ich wollte ihn aber nicht verkaufen und stehe so ohne karre da... ist dooof...

    Kommentar von maikel196 maikel196maikel196

    kauf dir doch von dem geld ein besseres ,

    übrigens wenn du ihn wieder aufbaust , bei totalschaden , bekommst du keinen kaskoschutz mehr .

    gruss mike

  • 0
    Antwort von hamstichefin hamstichefin

    Da wird wohl die Versicherung erst mal einen Gutachter vorbeischicken. Notfalls kannst du einen Anwalt nehmen, den muß die Versicherung der Nachbarin dann auch bezahlen.

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