1

Altersvorsorge Riester- Rente kündigen?

Frage von Nichtswisser666 Nichtswisser666

Hallo,

ich zahle seid Jahren monatliche Beträge in meine Riester Rente....

jetzt möchte ich aber den Vertrag kündigen. Ist dies problemlos ohne weiteres möglich ohne Verluste?

Kann ich mir den bereits eingezahlten Betrag ausbezahlen lassen oder erhalten ich diesen erst wenn ich in Rente gehe?

danke

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (10)

  • 2
    Antwort von paula2005 paula2005

    Ich gratuliere dir zu deinem Entschluß....;-))Und hoffe du kommst problemlos aus diesem Drecksvereinsscheiß raus...

    http://www.mmnews.de/index.php/wirtschaft/7099-lebensversicherungen-staatlich-ge...

    Kommentar von Nichtswisser666 Nichtswisser666Nichtswisser666

    naja ich komme mit Sicherheit da raus die Frage ist nur mit welchen Kosten die Kündigung verbunden ist...

    ich habe keine direkte Lebensversicherung sondern lediglich eine Altersvorsorge...ich habe nun aber Angst dass ich mich vor dem Erreichen meiner Rente in die Kiste lege und dann hätte ich ja nichts von dem Geld... :-D

    Kommentar von paula2005 paula2005paula2005

    Du hast auch so nichts davon,wenn du genau liest...

    Wie lange solche Produkte noch überleben, hängt jedoch wesentlich davon ab, dass langfristig mindestens so viele neue Verträge abgeschlossen werden wie alte ablaufen. Daneben ist es eine entscheidende Frage, ob die bestehenden Kunden ihre Verträge fortführen und Ihr Vermögen trotz globaler Schuldenkrisen weiterhin in Rückzahlungsversprechen investieren.

    Die Versicherungskonzerne und ihre Interessenvertreter in den Parlamenten scheinen sich in dieser Frage nicht ganz sicher zu sein. Dafür wurde eigens Versicherungsaufsichtsgesetz § 89 geschaffen, ein den Kunden kaum bekanntes Gesetz, das es unter anderem ermöglicht, Auszahlungen aus Lebensversicherungen zeitweise oder ganz zu stoppen, falls die Vermögenslage des betroffenen Unternehmens dies erfordert. Festgelegt wurde außerdem, dass die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterhin zu bezahlen, vom Auszahlungsstopp unberührt bleibt.

    Für eine objektive Entscheidung sollte man zuerst ehrlich zu sich selbst sein. Dazu gehört das Eingeständnis, dass der Abschluss einer KLV ein großer Fehler war. Dieser Fehler ist aber vielen Menschen passiert und hat nichts mit „Dummheit“ zu tun sondern ist das Resultat eines groß angelegten Trickbetrugs, der von höchster Stelle gedeckt wird. Viele Geschädigte reagieren – aus emotional verständlichen Gründen – indem sie wegsehen und hoffen, dass die Verluste wenigstens nominal in einigen Jahrzehnten irgendwie wieder zurück gewonnen werden. Aber Hoffnung war bei Kapitalanlagen bisher noch nie ein guter Ratgeber.usw...

    Kommentar von DerMakler DerMaklerDerMakler

    Sich schon einmal selber zugehört ?? :

    Und hoffe du kommst problemlos aus diesem Drecksvereinsscheiß raus...

    (...der Link hierzu war zu erwarten, die Hintergründe dazu und die Klage der BdV und die Reaktion der GDV bleibt natürlich dazu aus...)

    Daneben ist es eine entscheidende Frage, ob die bestehenden Kunden ihre Verträge fortführen und Ihr Vermögen trotz globaler Schuldenkrisen weiterhin in Rückzahlungsversprechen investieren.

    Hmm, da scheinen sie ja mehr zu wissen ,als so manch Gesellschaft..und die 14,9 Mio die "riestern" ...

    Für eine objektive Entscheidung sollte man zuerst ehrlich zu sich selbst sein. Dazu gehört das Eingeständnis, dass der Abschluss einer KLV ein großer Fehler war. Dieser Fehler ist aber vielen Menschen passiert und hat nichts mit „Dummheit“ zu tun sondern ist das Resultat eines groß angelegten Trickbetrugs, der von höchster Stelle gedeckt wird. Viele Geschädigte reagieren

    Mal davon abgesehen , das es sich hier um eine (wie oft kann man schon nicht mehr zählen) immer wieder gleiche polemische Standdard Aussage handelt, ohne die Bewegunggründe des Abschließenden zu kennen, was hat das eigentlich jetzt mit einer Riester Rente zu tun ? Ist das ne KLV ?? Hmm, wäre mir neu...aber da wir gerade , in Ihre Experten Themen entdecke ich nirgendwo Versicherungen..

    **Dafür wurde eigens Versicherungsaufsichtsgesetz § 89 geschaffen **

    Aber sicher...die Sicherungsmechanism einer Versicherungsgesellschaft sind streng reglementiert und fangen bei Einzahlung in die Protector Gesellschaft an , sowie der gesetzl. Regelung 90 % der Gewinne an die Kunden wieder auszuzahlen zu müssen !"

    Ich sehe schon ,ein sehr ausgewogener Rat ? Schade ,ohne etwas mehr Polemik wäre es glaubhaft kritisch gewesen...

    HG DerMakler

    Kommentar von SgtMiller SgtMillerSgtMiller

    Warum wundert es mich nicht das der "Werte" in Ihrer ( Paula2005 ) Freundesliste steht.

    Weil die Beiden immer die gleichen Links angeben und Blödsinn schreiben ?

    Ein Schelm der böses denkt........

  • 1
    Antwort von DerMakler DerMakler

    Zunächst stellt sich erst einmal die Frage ,was für einen Riester Vertrag sie haben : Fondsgebunden, Klassich ,Banksparplan ? HG DerMakler

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Wenn du aus einem Riestervertrag vorzeitig aussteigst, werden alle staatlichen Zuschüsse wieder gestrichen. Die Abschlussgebühr ist verfallen. Der Auszahlungsbetrag dürfte sehr übersichtlich ausfallen. Bevor du kündigst, solltesat du dich bei der Gesellschaft erkundigen.

    Kommentar von SgtMiller SgtMillerSgtMiller

    und die eventuellen Steuererstattungen müssen zurück bezahlt werden.

  • 1
    Antwort von CosmosDirekt CosmosDirekt

    Hallo Nichtswisser666,

    eine Kündigung ist jederzeit i. d. R. zum nächsten Monatsersten möglich.

    Bei einer Kündigung erhalten Sie einen Rückkaufswert. Dieser setzt sich zusammen aus den bisher eingezahlten Beiträgen zuzüglich einer evtl. vorhandenen Überschussbeteiligung abzüglich der Kosten (Abschluss-und Verwaltungskosten) sowie abzüglich Zulagen und eventueller Steuervorteile.

    [Im Falle einer Kündigung ist der Anbieter verpflichtet, diese schädliche Verwendung der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu melden und den von dort zurückgeforderten Betrag (Zulagen + evtl. Steuervorteile) bei Abrechnung Ihres Vertrages einzubehalten und an die ZfA abzuführen. Der Rückforderungsbetrag entspricht mindestens der Summe aller Ihnen bislang zugeflossenen staatlichen Zulagen.]

    Vor Kündigung wäre auch eine Beitragsfreistellung möglich. Eine Beitragsfreistellung stellt keine steuerschädliche Vertragsänderung dar. Die Zulagen und evtl. Steuervorteile bleiben dem Vertrag erhalten.

    Generell empfehlenswert wäre, sich vor der Kündigung erst einmal mit einem Berater bezüglich der Analyse Ihrer persönlichen Situation sowie der weiteren Vorgehensweise in Verbindung zu setzen.

    Viele Grüße
    Hendrik Beiche, CosmosDirekt

  • 1
    Antwort von Realito Realito

    Da die eingezahlten Beiträge sowieso verzockt werden, ist deine Entscheidung nachvollziehbar. ;o)

  • 1
    Antwort von runfunfrunk runfunfrunk

    Sicher kannst du den Vetrag kündigen. Allerdings bekommst du nicht die eingezahlten Beiträge zurück sondern lediglich den Rückkaufwert. Die Versicherungsgesellschaft hat ja auch Kosten für die Verwaltung des Vertrages (eigene Verwaltungkosten, Makler, Abschlussprovisionen usw.), die zuerst einmal von den eingezahlten Beiträgen abgerechnet werden. Daher lohnt es sich nicht, den Betrag auszahlen zu lassen.

    Sinnvoller ist es, wenn du in den Vertrag nicht weiter einbezahlen willst,die Versicherung ruhend und Beitrags frei zu stellen bis zum Ende der Laufzeit und dann wenigstens eine kleine Rente daraus zu erhalten.

  • 0
    Antwort von alex77917 alex77917

    Es ist völlig egal wo du eine sogannte Riester-Rente abschließt, die einzigen die von dieser schön geredeten Anlage profitieren sind nur der Staat und die Versicherung. Die Riester-Rente ist einfach nur ein nutzloses Produkt. Die in der Riester Rente enthaltenen sehr hohen Gebühren fressen die Zinsen soweit auf, das die Rendite auf dem Niveau eines Sparbuches liegt. Und dann müßte ein heute 35jähriger Sparer mindestens 75 Jahre alt werden, nur um von seinen eigenen Einlagen und den Zuschüssen zu profitieren. Auch ein Versicherungswechsel bringt auch nur weitere Kosten. Einfach Beitragsfrei stellen damit die Zuschüsse nicht zurückgebucht werden und das Geld lieber anderweitig investieren.

  • 0
    Antwort von Ratgeberopti Ratgeberopti

    Riester ist für Riester gut

    mit Riesterverträgen wird der Staat in naher Zukunft seine Schulden ausgleichen

    Die Welt kompakt 21.11.2011

    Riester-Rente so wertvoll wie ein Sparstrumpf

    Zehn Jahre nach Einführung der privaten Altersvorsorge fällt eine Bilanz ernüchternd aus

    Die Riester-Rente rentiert sich Studien zufolge für viele Verbraucher kaum. Experten der Friedrich-Ebert-Stiftung und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hätten ausgerechnet, dass vor allem die Versicherungsgesellschaften an Riester-Verträgen verdienten, berichtete der "Spiegel". "Riester-Sparer werden in vielen Fällen nur so viel Rendite erzielen, als hätten sie ihr Kapital im Sparstrumpf gesammelt", so die DIW-Wissenschaftlerin Kornelia Hagen.

    Eine 35-jährige Frau mit zwei Kindern, die 2011 einen Riester-Vertrag abschließe, müsse den Kalkulationen zufolge 85 Jahre oder älter werden, bis sie das eingesetzte Kapital mit 2,5 Prozent Verzinsung heraushabe. "Die Riester-Rente ist oft Verschwendung von Steuergeldern", sagte Axel Kleinlein, Versicherungsmathematiker und Chef des Bundes der Versicherten, dem Magazin. Verantwortlich sind dem Bericht zufolge die hohen Beträge, die für Abschlusskosten und Provisionen draufgehen.

    Die nun in dem Magazin vorgestellten Untersuchungsergebnisse lassen am Sinn der Riester-Rente zweifeln. Dem Beispiel der heute 35 Jahre alten Frau liege noch ein optimistisches Szenario zugrunde. Es setze gleich bleibende Versicherungsleistungen inklusive Überschusszahlungen voraus. Sollten die Assekuranzen in die Krise geraten und nur noch die über den Garantiezins gesicherten Mindestzahlungen leisten, müsste die Frau mindestens 109 werden, um eine entsprechende Verzinsung zu erreichen.

    Unter anderem sorgten neue Berechnungsmethoden zur Sterbewahrscheinlichkeit dafür, dass die Kosten für die Versicherten stiegen, sagte Kleinlein dem "Spiegel". Schon die gängigen Statistiken unterstellen heute 50-Jährigen eine durchschnittliche Lebenserwartung von bis zu 95 Jahren.

    besser heute kündigen als morgen oder besser ein Schrecken mit Ende

  • 0
    Antwort von broker broker

    hm, also die eingezahlten Beiträe wirst du wohl nicht rausbekommen, denn er werden von deine Beiträge ja Verwaltungs und Risikokosten abgezogen. Eine Kündigung ist aber problemlos möglich, die Zulagen werden aus deinem Vertrag abgezogen und der Rest wird dann ausgezahlt.

  • 0
    Antwort von jockl jockl

    Dazu hier nur soviel und wie auch immer, sei froh wenn Du im Falle einer Kündigung wenigstens Deine Eigenanteile noch zurückbekommst. Mehr darf ich hier dazu nicht schreiben.

    Kommentar von Nichtswisser666 Nichtswisser666Nichtswisser666

    du darfst nicht?

    Kommentar von paula2005 paula2005paula2005

    Wahrscheinlich ein Riestervertreter..Er würde gegen seine Interessen handeln mehr zu erzählen...;-))

    Kommentar von jockl jockljockl

    Ich darf nicht, weil alles was ich dazu zu schreiben hätte, von vielen als Geschäftsschädigung ausgelegt werden würde. Also, zum nächsten Kommentar, ich bin bestimmt kein Riester-Verkäufer.

    Kommentar von SgtMiller SgtMillerSgtMiller

    so ein blödsinniges Argument, das klingt arg nach Wichtigtuerei, jeder darf seine Meinung kundtun. Ob " Riesterverkäufer " oder " schreibende Miesmacher "

    sogar welche die gar keine Ahnung haben tun es ja auch !

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.