Hallo Halloerstmal123,
zunächst alles Gute zur Geburt ihres Kindes.
Erster Tipp: lassen sie sich von den ‚Tipps’ hier nicht verwirren. Riester passt möglicherweise auf sie nicht, muss aber nicht. Dies hier zu bestimmen, gleicht der gezielten Ferndiagnose eines Kfz-Mechanikers bei einem modernen Auto, ohne das er es jemals sah. Also: Scharlatanerie!
Zweiter Tipp: Verzichten sie auf konkrete Produktempfehlungen aus dem Internet, ohne das eine Hintergrundprüfung stattfand. Oder würden sie ein Ersatzteil bestellen ohne den Fahrzeugtyp zu bestimmen? Der ‚Fahrzeugtyp’ ist ihr Leben, wollen sie auf der Hälfte einer Strecke liegenbleiben?
Mögliche Formen der Altersversorgung welche zunächst zu prüfen wären, sind betriebliche Altersvorsorge (bAV) und Riester. Unter gewissen Voraussetzungen könnte auch Rürup für sie interessant werden. Grund: Hier schießt der Staat etwas dazu, sie werden zum Teil über Steuer und Sozialversicherungsersparnisse finanziert.
Das wichtigste Element einer guten Vorsorge ist jedoch das Tagesgeldkonto. Hier sollten sie vor Beginn jeder Altersvorsorge etwa 3 Monatsgehälter liegen haben. Grund: Was nützen Ihnen Rentenversicherungen, wenn sie diese ggfls kündigen müssen weil das Auto den Geist aufgab oder sie eine neue Kauleiste brauchen?
Erst wenn sie diese beiden Bereiche abgecheckt haben sollten sie an mittel und langfristigen Kapitalaufbau denken. Wie dieser aussieht ist jetzt noch nicht ersichtlich. Es können die eigene Immobile sein, Kapitalanlagen jedweder Art.
Noch eine grundsätzliche Empfehlung: Suchen sie sich vor Ort eine Fachmann, entweder einen Versicherungsberater oder aber einen Makler. Wenn sie selber keinerlei Fachkenntnisse haben, werden sie auf diese angewiesen sein.
Vermutlich hat der Fragesteller schon verstanden worum es mir ging. Nämlich nicht darum etwas zu verkaufen (was denn auch?), sondern ihn zu animieren, sich zu informieren. Und zwar nicht in dem er sich Angebote von Vertretern einholt, sondern einfach mal das gute alte Internet befragen. Ich muss wirklich nicht lange googlen. Aus den Links konnte ich auf die schnelle folgende Punkte raus suchen, die man gern verfeinern kann. - Kein Garantieschein - Beschäftigungslos heißt Förderlos - Ungleiche Behandlung - Keine „Rückfahrkarte" - Volle Kraft zurück kann teuer werden - Wer im Ausland seinen Ruhestand antreten will (wer weiß das heute schon?) zahlt alle Zulagen zurück - Geringverdiener müssen die Mindestrente mit Riester selbst auffüllen, statt der Staat - Vererbbar nur bei Zusatzversicherung und auch hier keine einheitlichen Regelungen Der Stern hat übrigens auch einen Artikel dazu geschrieben. Nur mal so als Anreiz. Aber ist sicher alles veraltet und heute ist die Welt bunt und schön. Wer sich seine Riesterabrechnung mal anschaut nach 1,5 Jahren wird auch bei 150,- monatlich eingezahlt immer noch ein MINUS auf der Abrechnung finden. Aber toll, er hat ja immerhin Zulagen bekommen, das amortisiert sich dann ja nach wenigstens .. äh 100 drillionen Jahren. Wie kann es eigentlich sein, dass soviele Versicherungsvertreter hier GF rumlungern und nur auf potenzielle Opfer warten und sich dann auf sie stürzen?
Ich persönlich finde übrigens besonders den Teil mit der Vererbung am fiesesten! Denn darauf spart man ja, dass man entweder selbst eine gute Rente hat oder wenigstens die Hinterbliebenen abgesichert sind.
Zitat "Ich persönlich finde übrigens besonders den Teil mit der Vererbung am fiesesten! Denn darauf spart man ja, dass man entweder selbst eine gute Rente hat oder wenigstens die Hinterbliebenen abgesichert sind."
Richtig ist das die selbsteingezahlten Beiträge vollkommen frei vererbbar sind. Hier gibt es ein widerrufliches Bezugsrecht. Nur die staatliche Förderung ist personengebunden und muss zurückgezahlt werden. Die staatliche Förderung kann aber auf einen Partnervertrag BEIM EHEGATTEN übertragen werden. Dann bleibt alles erhalten.
Setzt voraus, dass der Ehepartner auch einen Riester Vertrag hat. Wenn dies aber nicht möglich ist, weil bspw die Partnerin Hausfrau ohne eigenes Einkommen oder eben einfach kein Gedanke daran gebracht wird. Oder die Partnerin bei Abschluss schon in Rente ist? Es gibt diese Option natürlich, ABER nur mit Zusatzversicherung und auch dann nur mit gewissen Zeiträumen. Was soll ich mit 5 Jahren? Wenn der Partner nach 5,1 Jahren stirbt ist alles Geld auch futsch.
Hahaha jetzt wird es langsam wirklich lustig. Also was passiert den wenn die Ehefrau kein eigenes Einkommen hat? Du Held dann ist Sie nämlich mittelbar zulagenberechtigt. Das heisst Sie bekommt einen eigenen Vertrag OHNE EIGENEN BEITRAG. In diesen Vertrag fliesst nur Ihre EIGENE staatliche Zulage von jährlich 154 Euro. Und sollte Ihr Mann, also der unmittelbar zulagenberechtigte(!) versterben wird der erhaltene Steuervorteil seines Vertrages und alle gewährten Zulagen, also die erhaltenen Kinderzulage und die Grundzulage des Ehemannes in Ihren Vertrag übertragen. Dieser Zusatzvertrag ist KOSTENLOS für alle mittelbar Zulagenberechtigten. Weiterhin sprach die Unsterblichkeit von der Rentengarantiezeit. Hier wird die Rente im Rentenbezug vererbbar gestaltet. Dies hat überhaupt nicht`s mit der vererbbarkeit während der Aufschubdauer zutun. Völliger Quatsch sind 5 Jahre. Die Rentengarantiezeit kann auf bis zu 24 Jahre erweitert werden. So bleibt sämtliches Kapital, dass noch nicht als Rente ausbezahlt wurde zu 100% vererbbar!
Zitat "Beschäftigungslos heißt Förderlos" Nein, falsch als Bezieher bei Leistungen vom Arbeitsamt bleibe ich förder- und damit Riesterberechtigt!
"berechtigt" ist das Zauberwort. Welcher Arbeitslose hat denn genug Geld über um noch bei Riester einzuzahlen? Internet: "Einzige Voraussetzung dafür ist der Erhalt von Arbeitslosengeld und die Einzahlung des jährlichen Mindestbeitrages in den Riester-Vertrag. Der Mindestbeitrag bei Arbeitslosen richtet sich nach der Höhe der Lohnersatzleistungen, in jedem Fall sind aber jährlich 60 Euro einzubezahlen. Wer auf Grund der Arbeitslosigkeit nicht oder nicht ehr in der Lage ist die eigenen Beiträge aufzubringen muss den Vetrag nicht sofort auflösen, sondern kann ihn für die Zeit der Arbeitslosigkeit ruhen lassen." Klar klingt 60,- erstmal nicht viel, aber das muss man im Einzelfall eben sehen wieviel tatsächlich bezahlt werden müssen, damit die Förderung zu erhalten ist. Und den Arbeitslosen will ich sehen, der sich da nicht denkt "ich lasse es lieber ruhen, wer weiss wann ich wieder arbeit habe".
Ja natürlich, wer rechnen kann sollte mal den Sockelbeitrag von 5 Euro im Monat --> also 60 Euro im Jahr mal schnell ins Verhältnis zu den Zulagen setzen. Nach Adam Riese macht 2 x 154 Euro + 1 x 300 Euro eine schnuckelige Gesamtzulage von jährlich 608 Euro aus. Also manche können wirklich nicht rechnen. Übrigends ich kenne massig Arbeitssuchende die rechnen können :-)
Was bringt das denn? "mindestens" heißt, dass nicht jeder Arbeitslose einfach nur 5,- pro Monat beiseite packen muss um 154,- vom Staat zu erhalten. Entschuldigung, die Leute ziehen sich doch nicht die Hosen mit der Kneifzange an. Ich beende die Diskussion hier. Meinen Sparkassen-Berater habe ich an dieser Stelle schon dreimal sitzen lassen. Der Fragesteller wird seine Infos schon selbst aus allem ziehen.
Also ich habe nichts zu entschuldigen, beteilige ich mich ja auch nicht an der Verteilung von Halbwahrheiten. Das Problem liebe Unsterblichkeit ist doch, dass keine Ihrer Thesen pauschaliert werden kann. Ihr Problem ist das Sie erstens nicht rechnen können und zweitens dass Sie sich mit der Tatsache abgefunden haben ARBEITSLOS zu sein. Ich bezeichne diese immer als ARBEITSSUCHENDE und wer Arbeit sucht, KANN und SOLLTE weiter riestern. Da ich nicht anmassend bin, beende ich nicht einfach eine Diskussion, sondern werde mich immer falschen Fakten entgegenstellen. Ich hoffe Sie finden bald Arbeit und verdienen sich Ihre Rente selbst!
Ist ja wirklich köstlich. Wie kommen Sie auf den Trichter, dass ich arbeitslos bin? Da glauben Sie jemanden zu kennen, allein an der Art der Argumentation und nennen sich selbst nicht anmaßend? Das Internet ist wirklich voll von negativen Dingen über Riester und das nicht nur geschrieben von frustrierten Arbeitslosen, die ihren Riestervertrag zwecks Geldmangel auflösen wollten in der Hoffnung das Angesparte wieder raus zu bekommen und am Ende sich einem DRAUFZAHLgeschäft gegenüber sahen. Ganz im Gegenteil. Da haben sich einige die rechnen können wirklich Gedanken gemacht. Und zum Glück muss ich mir nur eine Meinung bilden anhand der Dinge die ich höre und lese. Ich muss mir nicht eine Meinung bilden anhand von "Berateraussagen". Wenn ich sehe wie ein Bankmitarbeiter leuchtende Augen kriegt, weil er glaubt wieder jemanden durch den Kakao ziehen zu können mit seinem Riester-Mist wird mir gleich ganz anders. Und ich gebe mein Bestes allen dazu zu raten, sich eigenständig zu informieren und sich dann eine eigene Meinung zu bilden. Wer dann immer noch frohen Mutes ins riestern rein rennt, na der soll doch seinen Spaß haben. Aber dann kann er nachher wenigstens sagen, dass er wusste auf was er sich einlässt.
Zitat "Ich persönlich finde übrigens besonders den Teil mit der Vererbung am fiesesten! Denn darauf spart man ja, dass man entweder selbst eine gute Rente hat oder wenigstens die Hinterbliebenen abgesichert sind."
Richtig ist das die selbsteingezahlten Beiträge vollkommen frei vererbbar sind. Hier gibt es ein widerrufliches Bezugsrecht. Nur die staatliche Förderung ist personengebunden und muss zurückgezahlt werden. Die staatliche Förderung kann aber auf einen Partnervertrag BEIM EHEGATTEN übertragen werden. Dann bleibt alles erhalten.