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Altersurlaub

Frage von highlandershome highlandershome

Ich arbeite seit 35 Jahren als Fernfahrer,bin nun über 50 jahre alt,bekomme 20 Tage Urlaub im Jahr. Steht mir nicht bei einer bestimmten Altersgrenze Altersurlaub zu ??

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Antworten (3)

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    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Nein. Der Europäische Gerichtshof prüft derzeit sogar eine Entscheidung des LAG Düsseldorf, welches vor nicht all zu langer Zeit entschieden hat, das unterschiedliche Urlaubsansprüche, die wegen des Lebensalters gestaffelt sind, gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (AGG) verstoßen. Es ist realtiv sicher davon auszugehen, das der EuGH dieses Urteil bestätigen wird. Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer also gleich stellen. Entweder nach dem BUrlG oder einem geltenden Tarifvertrag.

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    Antwort von Hexle2 Hexle2

    Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche. Bei einer 5 Tage-Woche sind das also die 20 Tage, die Du bekommst (§ 3 Bundesurlaubsgesetz) Wenn Du also 5 Arbeitstage in der Woche hast ist der gesetzliche Mindesturlaub 20 Tage. Mehr kann ein Arbeitgeber geben, weniger nicht. Sollte der Betrieb allerdings tarifgebunden sein, solltest Du mal in den Tarifvertrag schauen. Da sind i.d.R. mehr Urlaubstage vereinbart

    Sollte kein Tarifvertrag gelten, ihr keine Betriebsvereinbarung (Betriebsrat) haben und Du keine Schwerbehinderung haben, sieht es schlecht aus. Dann kann der Arbeitgeber nur den Mindesurlaub gewähren

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    Antwort von Frank5607 Frank5607

    Der gesetzlich festgelegte Mindesturlaub beträgt 24 Tage bei Vollzeitbeschäftigung. Altersurlaub ist gesetzlich nicht geregelt. Da musst Du mal in den für Dich zutreffenden Tarifvertrag sehen. Dort kann so etwas verankert sein - muss es aber nicht. Wenn da nichts drin steht, kannst Du nur auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Tagen dringen.

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