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Altersunterschied 14-17 Strafbar?

Frage von Kemooo Kemooo

Hallo,

ich habe eine freundin sie ist 17 ich bin 14, sie liebt mich aber weiß nicht ob sie sich auf mich einlassen soll wegen meinem alter bzw ihrem^^ sie sagt sie macht sich strafbar, stimmt das ? ich weiss es nicht genau da ich irgendwas mit 4 jahren oder so gehört habe^^ ich freu mich auf viele warten, wär nett ^^

danke^^

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Antworten (11)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Redgirlfan Redgirlfan

    http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html Da bitte es hat keine Folgen für sie oder dich klasse support

    Kommentar von Kemooo Kemooo

    DANKE! ICH LIEBE DICH :D vielen dank :D:D

    Kommentar von Redgirlfan RedgirlfanRedgirlfan

    keine ursache, aber das der Support solche belanglosigkeiten löscht und dafür halbwahre antworten stehen läst nervt mich jetzt einfach mal gewaltig man muß nicht immer so tun als wäre es was schlimmes über solche themen zuschreiben

  • 2
    Antwort von Togriz Togriz

    ... wo kein Kläger, da kein Richter ...

  • 1
    Antwort von engel05 engel05

    Sie macht sich erst strafbar, wenn sie volljährig ist, vorher nicht....also rann an die Buletten, bevor sie Geburtstag hat.

    Kommentar von Kemooo Kemooo

    ich sags ihr xD ich hab auch vor ihr geburtstag 1 monat oder so ^^

    Kommentar von Redgirlfan RedgirlfanRedgirlfan

    Sie würde sich auch als voll jährige nicht strafbar machen es sei den sie zwingt ihn dazu

    Kommentar von Kemooo Kemooo

    sicher ??

    Kommentar von Ricolena44 Ricolena44Ricolena44

    Dann kann man ja jeden Jugendlichen mißbrauchen!

    Kommentar von Kemooo Kemooo

    was ?

    Kommentar von Redgirlfan RedgirlfanRedgirlfan

    Das wiederum ist Falsch

    § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt. (3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen. (4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

    1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, 2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist, 3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder 4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

    (5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet. (6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

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    Antwort von Lalelila Lalelila

    Soviel ich weiss ist es strafbar. Mir wäre es aber egal^^ Ich glaube weniger das euch jemand anzeigen würde oder sowas.

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    Antwort von WebZecke WebZecke

    ihr beide könnt ruhig zusammen spielen,da passiert schon nichts

    Kommentar von Einheitslok EinheitslokEinheitslok

    aber nicht dem anderen das förmchen wegnehmen...

    Kommentar von Kemooo Kemooo

    was seid ihr für coole ?^^

  • 1
    Antwort von romeo27 romeo27

    strafbar ist nur der geschlechtsverkehr - sonst nichts !

    Kommentar von Ricolena44 Ricolena44Ricolena44

    Das stimmt so nicht!

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    Antwort von xXlaraXx xXlaraXx

    Nein, ihr seid beide unter 18. Das ist erlaubt.

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    Antwort von Kemooo Kemooo

    kann ich irgendwo bei polizei nachgucken ? also im internet ? oder könnte mir jemand ein link geben ?^^

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    Antwort von Ricolena44 Ricolena44

    Das kann auch mal schnell ein sexueller Mißbrauch von Jugendlichen werden, besonders, wenn deine Eltern deine Freundin anzeigen.

    Kommentar von Kemooo Kemooo

    werden sie nicht, weil sie es nicht mitbekommen :D

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    Antwort von Kemooo Kemooo

    MIR ist es auch egal, aber ihr nicht^^ naja es würde ja niemand mitbekommen das wir geschlechtsverkehr haben oder so nur halt das wir zsm sind und das dürfen wir ja wie ich das hier rauslesen kann^^

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    Antwort von Gerkhan Gerkhan

    Wenn ihr euch liebt, is alles ok, weiss eins, du sie, sie dir! Nur so macht ihr euch nicht strafbar!

    Kommentar von Ricolena44 Ricolena44Ricolena44

    Wenn das der Sexualtäter also das Kind liebt, ist es nicht strafbar?????

    Das ist ja totaler Blödsinn!

    Kommentar von Redgirlfan RedgirlfanRedgirlfan

    Er ist 14 sie ist 17 ab 14 darf man, es sie den es ist zwang oder der ältere ist ne vertrauens person meine Herren

    Kommentar von Redgirlfan RedgirlfanRedgirlfan

    Kommentar von Gerkhan Gerkhan

    VOLLPFOSTENFRAU!

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